Übersetzungsförderung
Wir möchten dem brasilianischen Publikum den Zugang zu deutschsprachiger Gegenwartsliteratur, Sachbüchern und Büchern für Kinder und Jugendliche erleichtern. Das Förderprogramm des Goethe‑Instituts unterstützt Verlage in Brasilien bei der Publikation deutscher Werke in portugieschsprachiger Übersetzung.
Das Programm
Das Förderprogramm des Goethe‑Instituts Übersetzungen deutscher Bücher in eine Fremdsprache unterstützt ausländische Verlage bei der Publikation deutscher Literatur. Damit sollen einem nicht deutschsprachigen Leser*innenkreis aktuelle Werke der Gegenwartsliteratur, Bücher für Kinder und Jugendliche sowie wichtige wissenschaftliche Titel und Sachbücher zugänglich gemacht werden.
In den fast 50 Jahren seines Bestehens wurde die Veröffentlichung von rund 7.000 Büchern in 45 Sprachen finanziell unterstützt.
In den fast 50 Jahren seines Bestehens wurde die Veröffentlichung von rund 7.000 Büchern in 45 Sprachen finanziell unterstützt.
Wir fördern professionelle Verlage in Brasilien, die deutschsprachige Bücher übersetzen möchten. Die Verlage müssen Erfahrung mit der Publikation anspruchsvoller Literatur nachweisen können sowie über professionelle Vertriebskanäle verfügen.
Übersetzer*innen und/oder Autor*innen können sich nicht bewerben.
Übersetzer*innen und/oder Autor*innen können sich nicht bewerben.
Wir fördern Übersetzungen von in deutscher Sprache verfassten Werken, die in gedruckter Form bei einem Verlag im deutschen Sprachraum publiziert sind. Die Übersetzung muss aus dem deutschen Originaltext vorgenommen werden.
Die Nationalität der Autorin / des Autors ist dabei unerheblich, mit der Einschränkung, dass Anträge zu belletristischen Werken von zeitgenössischen österreichischen Autor*innen beim österreichischen Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und von zeitgenössischen Schweizer Autor*innen bei Pro Helvetia eingereicht werden müssen.
Die Übersetzung darf bis zum Abschluss des Fördervertrags noch nicht im Druck sein.
Bücher aus folgenden Gebieten können für die Förderung berücksichtigt werden:
Klassiker können nur berücksichtigt werden, wenn noch keine Übersetzung des jeweiligen Textes vorliegt oder wenn der antragstellende Verlag stichhaltige Gründe für eine Neuübersetzung in der Projektbegründung vorlegt.
Unabhängig vom Genre müssen die geförderten Werke hohe literarische Qualität in Bezug auf Stil, Form und Inhalt aufweisen. Die Qualität der zu übersetzenden Publikationen wird von der Jury bewertet.
Unterstützt werden Übersetzungen von Übersetzerinnen und Übersetzern, die über einschlägige Erfahrung im Übersetzen aus der deutschen Sprache verfügen oder eine professionelle Ausbildung im Bereich Übersetzung absolviert haben. Die Qualität der Bewerbung wird außerdem anhand der folgenden Kriterien, die den antragstellenden Verlag betreffen, bewertet: Qualität des Programms (Backlist, aktueller Katalog), Qualität der veröffentlichten Übersetzungen, Buchgestaltung, Vertriebsnetz u.a.
BEWERBUNGEN FÜR EIGENE TEXTAUSWAHL
Es ist möglich, eine Bewerbung für eine vom bzw. für den ausländischen Verlag zusammengestellte Textauswahl einzureichen.
Dafür werden zusätzliche Bewerbungsunterlagen benötigt:
Die Nationalität der Autorin / des Autors ist dabei unerheblich, mit der Einschränkung, dass Anträge zu belletristischen Werken von zeitgenössischen österreichischen Autor*innen beim österreichischen Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und von zeitgenössischen Schweizer Autor*innen bei Pro Helvetia eingereicht werden müssen.
Die Übersetzung darf bis zum Abschluss des Fördervertrags noch nicht im Druck sein.
Bücher aus folgenden Gebieten können für die Förderung berücksichtigt werden:
- Belletristik, Lyrik, Bilderbücher, Comics und Graphic Novels für Erwachsene, Kinder und Jugendliche;
- Sachbücher und Essays zu aktuellen, gesellschaftlich relevanten Themen, die für den zeitgenössischen Diskurs in Deutschland und in den Zielländern relevant sind;
- Wissenschaftliche Werke von allgemeinem Interesse und übergeordneter Relevanz für aktuelle Diskurse aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften.
Klassiker können nur berücksichtigt werden, wenn noch keine Übersetzung des jeweiligen Textes vorliegt oder wenn der antragstellende Verlag stichhaltige Gründe für eine Neuübersetzung in der Projektbegründung vorlegt.
Unabhängig vom Genre müssen die geförderten Werke hohe literarische Qualität in Bezug auf Stil, Form und Inhalt aufweisen. Die Qualität der zu übersetzenden Publikationen wird von der Jury bewertet.
Unterstützt werden Übersetzungen von Übersetzerinnen und Übersetzern, die über einschlägige Erfahrung im Übersetzen aus der deutschen Sprache verfügen oder eine professionelle Ausbildung im Bereich Übersetzung absolviert haben. Die Qualität der Bewerbung wird außerdem anhand der folgenden Kriterien, die den antragstellenden Verlag betreffen, bewertet: Qualität des Programms (Backlist, aktueller Katalog), Qualität der veröffentlichten Übersetzungen, Buchgestaltung, Vertriebsnetz u.a.
BEWERBUNGEN FÜR EIGENE TEXTAUSWAHL
Es ist möglich, eine Bewerbung für eine vom bzw. für den ausländischen Verlag zusammengestellte Textauswahl einzureichen.
Dafür werden zusätzliche Bewerbungsunterlagen benötigt:
- eine Auflistung der ausgewählten Texte (deutsche Originaltitel und bibliografische Angaben),
- eine Begründung der Auswahl,
- alle ausgewählten Texte als Scan.
- reine Unterhaltungsliteratur, Krimis,
- spezialisierte wissenschaftliche Werke (Dissertations- / Habilitationsschriften), Nachschlagewerke, Lehrbücher, Festschriften
- Musikalien
- Jahrbücher, Bücher mit ausschließlich lokalem Bezug, Ausstellungskataloge
- Bastelbücher, Handwerksbücher, Ratgeber, Kochbücher und Reiseführer.
Im Falle einer Förderung erstattet das Goethe-Institut dem ausländischen Verlag nach Erscheinen der Fremdsprachenausgabe einen Anteil der Übersetzungskosten, im Regelfall 40-60 Prozent. Eine vollständige Übernahme der Übersetzungskosten oder die Finanzierung von Lizenz-, Druck- oder Redaktionskosten sind nicht vorgesehen.
Die maximale Fördersumme pro Buch beträgt 8.000 Euro.
Die im Antrag genannten Übersetzungskosten müssen dem Betrag entsprechen, der im Vertrag mit dem/der Übersetzer*in vereinbart wurde. Dieser Betrag muss spätestens bei Erscheinen der Übersetzung in voller Höhe an den/die Übersetzer*in gezahlt werden, unabhängig von der Höhe der Förderung, die das Goethe-Institut bewilligt. Der/die Übersetzer*in muss den Empfang des vollen Honorars bestätigen, bevor die Fördersumme an den Verlag ausgezahlt werden kann.
Die Förderzusage gilt drei Jahre, das genaue Datum ist im Fördervertrag festgehalten.
Die maximale Fördersumme pro Buch beträgt 8.000 Euro.
Die im Antrag genannten Übersetzungskosten müssen dem Betrag entsprechen, der im Vertrag mit dem/der Übersetzer*in vereinbart wurde. Dieser Betrag muss spätestens bei Erscheinen der Übersetzung in voller Höhe an den/die Übersetzer*in gezahlt werden, unabhängig von der Höhe der Förderung, die das Goethe-Institut bewilligt. Der/die Übersetzer*in muss den Empfang des vollen Honorars bestätigen, bevor die Fördersumme an den Verlag ausgezahlt werden kann.
Die Förderzusage gilt drei Jahre, das genaue Datum ist im Fördervertrag festgehalten.
Das Bewerbungsverfahren wird ausschließlich online über das Goethe-Antragsportal in englischer oder deutscher Sprache durchgeführt.
Vor Einreichen des ersten Antrags muss der antragstellende Verlag einen Account erstellen. Bitte wählen Sie beim Erstellen des Accounts einen Account für Organisationen/Unternehmen und nicht den Account für Individualpersonen.
Bewerbungen sind viermal jährlich jeweils einen Monat lang möglich, mit Einsendeschluss am 1. März, 1. Juni, 15. September und 1. Dezember. Wir empfehlen, innerhalb der Einsendeperioden frühzeitig mit der Eingabe der Antragsdaten zu beginnen. Das Bewerbungsportal speichert Ihre Angaben, die Sie vor Absenden des Antrags jederzeit ergänzen können.
Bitte geben Sie bei Fragen zu laufenden Anträgen Ihre Antragsnummer an, die Sie nach Absenden der Bewerbung erhalten.
Wenn Ihr Verlag Förderung für mehrere Bücher beantragen möchte, reichen Sie bitte eine separate Bewerbung je Titel ein. Wir empfehlen, nicht mehr als drei Bewerbungen pro Einsendetermin einzureichen.
Vor Einreichen des ersten Antrags muss der antragstellende Verlag einen Account erstellen. Bitte wählen Sie beim Erstellen des Accounts einen Account für Organisationen/Unternehmen und nicht den Account für Individualpersonen.
Bewerbungen sind viermal jährlich jeweils einen Monat lang möglich, mit Einsendeschluss am 1. März, 1. Juni, 15. September und 1. Dezember. Wir empfehlen, innerhalb der Einsendeperioden frühzeitig mit der Eingabe der Antragsdaten zu beginnen. Das Bewerbungsportal speichert Ihre Angaben, die Sie vor Absenden des Antrags jederzeit ergänzen können.
Bitte geben Sie bei Fragen zu laufenden Anträgen Ihre Antragsnummer an, die Sie nach Absenden der Bewerbung erhalten.
Wenn Ihr Verlag Förderung für mehrere Bücher beantragen möchte, reichen Sie bitte eine separate Bewerbung je Titel ein. Wir empfehlen, nicht mehr als drei Bewerbungen pro Einsendetermin einzureichen.
- Scan des beidseitig unterschriebenen Lizenzvertrags mit dem Rechteinhaber
- Scan des beidseitig unterschriebenen Vertrags mit dem Übersetzer oder der Übersetzerin (sofern kein gemeinfreies Werk);
- CV des Übersetzers / der Übersetzerin, der Ausbildungen, Berufstätigkeit, Stipendien und Auszeichnungen auflistet, die für die Übersetzungstätigkeit relevant sind und eine Publikationsliste des Übersetzers / der Übersetzerin mit Übersetzungen aus dem Deutschen enthält
- PDF des deutschen Buches oder Textes

Die Förderung wird ausgezahlt, wenn der antragstellende Verlag folgende Bedingungen erfüllt:
- Zurücksenden des unterschriebenen Fördervertrags: Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses darf sich das Projekt noch nicht im Stadium der Drucklegung befinden, damit das Goethe-Institut als Förderer im Buch genannt werden und das Logo des Goethe-Instituts abgedruckt werden kann.
- Abdruck des Logos des Goethe-Instituts und einer Mitteilung über die Förderung in der Buchausgabe der Übersetzung und Einfügen in die E-Book-Ausgabe.
- Zusenden von je zwei Exemplaren der Buchausgabe an das Goethe-Institut in München und drei Exemplare an das Goethe-Institut in Brasilien.
- Einreichen einer Bestätigung des Übersetzers / der Übersetzerin über die Höhe des vom Verlag gezahlten Übersetzungshonorars.
Wann kann man sich bewerben?
Es gibt insgesamt vier Bewerbungszeiträume innerhalb eines Jahres, in denen ein Antrag gestellt werden kann. Die Auswahljury berät zeitlich versetzt dazu im Anschluss viermal jährlich über alle eingegangenen Bewerbungen.
1. Februar bis 1. März
Jurysitzung Ende April1. Mai bis 1. Juni
Jurysitzung Ende Juli15. August bis 15. September
Jurysitzung Anfang November1. November bis 1. Dezember
Jurysitzung Anfang Februar des darauffolgenden JahresSo bewerben Sie sich
1. Im Antragsportal registrieren
Bevor Sie einen ersten Antrag einreichen, müssen Sie für Ihren Verlag einen Account auf dem Bewerbungsportal einrichten. Wenn Sie den Account erstellen, wählen Sie dabei bitte die Option "Account für Organisationen / Unternehmen" und nicht den Account für Individualpersonen. Füllen Sie mindestens die mit * gekennzeichneten Pflichtfelder aus!Zur Registrierung sind eine gültige E-Mail-Adresse und ein Passwort erforderlich. Nach der ersten Anmeldung erhalten Sie automatisch eine Aktivierungs-E-Mail.
2. Bewerbung einreichen
Bitte informieren Sie sich über die Fördervoraussetzungen vorab auf dieser Webseite oder nehmen Sie Kontakt mit unseren Ansprech- partnerinnen auf. Um einen Antrag zu erfassen, muss ein Benutzerkonto vorhanden sein. Mit dem gleichen Konto können Sie alle Ihre Förderanträge erstellen und einsenden. Füllen Sie die entsprechenden Felder aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch!Das Bewerbungsportal speichert Ihre Angaben, die Sie vor Absenden des Antrags jederzeit ergänzen können.
3. Entscheidung über den Antrag
Nach der Jurysitzung werden Sie von der Zentrale des Goethe-Instituts bzw. dem lokal zuständigen Goethe-Institut über das Ergebnis der Beratung informiert. Sollten in der Zeit zwischen Absendung des Antrags und der ausstehenden Rückmeldung seitens des Goethe-Instituts Fragen zu laufenden Anträgen bestehen, geben Sie bitte die Antragsnummer an, die Sie nach Absenden der Bewerbung erhalten haben.Bei einer Bewilligung Ihres Antrags wird Ihnen die Fördersumme mitgeteilt sowie ein Vertrag zugeschickt. In diesem wird insbesondere auch die Frist vereinbart, bis zu welchem Termin die Übersetzung erscheinen muss, um den Anspruch auf die Förderung aufrecht zu erhalten! Das Publikationsvorhaben darf sich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fördervertrags noch nicht im Stadium der Drucklegung befinden! Bitte informieren Sie sich über diese und weitere Bedingungen auf dieser Webseite!
Weitere Informationen
Bereitstellung eines ebook für die Onleihe
Übersetzungen, die auch als E-Book erscheinen, möchten wir in unserer Onleihe für angemeldete Nutzer*innen zur Ausleihe zur Verfügung stellen. Der brasilianische Verlag wird gebeten, uns die Übersetzung im EPUB-Format zur Verfügung zu stellen. Es ist jedoch keine Bedingung für die Förderung! Die Ausleihe von eBooks in der Onleihe unterliegt strikten Nutzungsbedingungen für das Publikum:- Die E-Pub-Dateien sind kopiergeschützt und können nicht weitergegeben werden;
- Maximal zwei Nutzer können das E-Pub gleichzeitig ausleihen;
- Die maximale Leihfrist beträgt zwei Wochen;
- Nur registrierte Nutzer können das E-Book entleihen.
Download des Logos zum Abdruck
Das Logo des Goethe-Instituts zum Abdruck in geförderten Übersetzungen:Kontakt
-
Almerinda Stenzel
Ansprechpartnerin für Verlage in den Regionen Norden, Nordosten sowie den Bundesstaaten Rio de Janeiro, Minas Gerais und Espírito Santo
Goethe-Institut Rio de Janeiro
-
Bethe Ferreira
Koordinatorin für Übersetzungsförderung, Literaturarbeit und Digitalprojekte
-
Bibiana Nilsson
Ansprechpartnerin für Verlage in den Bundesstaaten Rio Grande do Sul, Santa Catarina und Paraná
Goethe-Institut Porto Alegre