1. Anmeldung
1.1 Die Anmeldung ist nur an den Anmeldetagen möglich. Wenn Ihre Personalien eingetragen werden, sollen Sie sie an dem Bildschirm überprüfen (Daten sollen wie in Ihrem Personalausweis oder Reisepass identisch sein). Das Goethe-Institut übernimmt für Fehler in den Personalien keine Verantwortung.
1.2 Um die Prüfungsgebühr zu bezahlen bekommen Sie Anweisungen bei der Anmeldung. Sie können per Bankeinzahlung oder mit Debit- oder Kreditkarte (nur Visa und Mastercard) bezahlen.
1.3 Das Recht zur Teilnahme an den Prüfungen erhalten nur Kandidaten, die sich frist- und formgerecht angemeldet haben. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
1.4 Mit der Prüfungsanmeldung akzeptieren Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Prüfungsordnung und die Durchführungsbestimmungen des
Goethe-Instituts.
2. Antwortmail nach der Anmeldung
Nach der Anmeldung erhalten die Prüfungsteilnehmenden fünf Werktage vor dem Prüfungstermin eine Bestätigung mit der Uhrzeit und dem Prüfungsdatum. Wenn Sie keine E-Mail bekommen, melden Sie sich bitte spätestens einen Werktag vor dem Prüfungstermin bei
carlos.bedoya@goethe.de.
Erscheinen Sie bitte pünktlich zum Prüfungstermin. Wenn Sie nicht pünktlich erscheinen, dann gilt die Nr. 1.3 und Sie werden von der Prüfung ausgeschlossen und die Prüfungsgebühr wird nicht erstattet.
3. Es gelten die Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen des Goethe-Instituts
3.1 Für die Teilnahme an den Prüfungen des Goethe-Instituts gelten für Prüfungsteilnehmende folgende Regelungen:
Die Prüfungen A1 und A2 müssen als Ganzes abgelegt werden. Die Prüfungen B1, B2, C1 und C2 bestehen aus vier Modulen, die einzeln oder in Kombination abgelegt werden können. Alle Prüfungsteilnehmenden sind verpflichtet, sich vor jedem Modul mit einem gültigen Lichtbilddokument auszuweisen, ansonsten wird der Zugang zu der Prüfung untersagt.
3.2 Der Prüfungskandidat hat das Recht des Rücktritts von der Prüfung (vgl. Nr. 5).
3.3 Nimmt der Prüfungskandidat ohne Rücktrittsanmeldung an der schriftlichen und/oder mündlichen Prüfung nicht teil oder erscheint er nicht zur fest vorgeschriebenen Prüfungszeit, wird er von der Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfungsgebühren werden in diesem Fall
nicht erstattet.
3.4 Wird eine Prüfung nicht begonnen oder nach Beginn abgebrochen und werden dafür Krankheitsgründe geltend gemacht, muss das Goethe-Institut innerhalb von 5 Werktagen informiert sowie ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Prüfungsgebühren werden in
diesem Fall in voller Höhe erstattet.
3.5 Für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf besteht die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag die Prüfung unter bestimmten Bedingungen zu einer bestimmten Prüfungsperiode. Informationen hierzu können beim Sprachkursbüro eingeholt werden.
3.6 Zeugnisverlust, Teilnahmebescheinigung und Bescheinung nicht bestandene Prüfung: Wenn Sie eines dieser Dokumente benötigen oder Ihr Zeugnis verlieren, können Sie sie innerhalb der ersten 10 Jahre kostenlos erhalten.
3.7 Die persönlichen Daten der Prüfungsteilnehmenden werden nicht an Dritte weitergegeben. Datenschutz nach kolumbianischen Recht wird gewährleistet.
4. Ergebnisse und Zeugnisse
4.1 Die Teilnehmenden können unter Angabe der ihrer Prüfungsteilnehmernummer und ihres Geburtsdatums ihre Ergebnisse im Internet abrufen.
4.2 Die Zeugnisse werden an der Rezeption ausgegeben:
Dienstag: von 8:00 bis 13:00 Uhr - von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: von 8:00 bis 13:00 Uhr - von 14:00 bis 18:00 Uhr
Samstag: von 9:00 bis 13:00 Uhr
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ID mit. Ohne dieses Dokument dürfen Sie nicht Ihr Zeugnis abholen.
Auf Wunsch kann ein Dritter das Zertifikat abholen. In diesem Fall soll der Dritte folgende Unterlagen mitbringen: 1. Antrag Schreiben mit dem Namen des Dritten und dessen Cedula- oder ID-Nummer. 2. Kopie der Cedula oder ID des / der Prüfungsteilnehmenden und 3. Kopie der Cedula oder des Personalausweises des Dritten.
5. Rückzahlungen
5.1 Der Rücktritt ist vor dem Prüfungstermin möglich, nur wenn die Gründe für das Sprachkursbüro und die Leitung der Spracharbeit gültig sind. In allen Fällen wird 80% der Prüfungsgebühr zurückerstattet. 20% der Prüfungsgebühr wird als Verwaltungskosten abgezogen. Diese 20% werden auf keinen Fall zurückerstattet. Ausnahme: ärztliches Attest von einer kolumbianischen Krankenversicherung / EPS.
5.2 Der Rücktritt muss schriftlich mitgeteilt werden, entweder per E-Mail an
carlos.bedoya@goethe.de oder durch persönliche Übergabe der Rücktrittserklärung im Einschreibbüro.
5.3. Es gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr in dem Fall, dass Sie sich anmelden, ohne die Ergebnisse der letzten von Ihnen abgelegten Prüfung oder Modul zu kennen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Plätze begrenzt sind.
6. Einsprüche gegen die Prüfungsdurchführung oder die Prüfungsergebnisse
Wenn Sie Einsprüche haben, wenden Sie sich bitte an unsere Prüfungsbeauftragte unter
examenes-bogota@goethe.de oder persönlich an das Sprachkursbüro.
Aktualisiert am 24.05.2024.