Aufarbeitung von NS-Verbrechen
Wer war Fritz Bauer wirklich?

Burkhart Klaußner in „Der Staat gegen Fritz Bauer“
Burkhart Klaußner in „Der Staat gegen Fritz Bauer“ | Foto (Ausschnitt): © Zero One Film, Martin Valentin Menke

Fritz Bauer hat mit seiner Arbeit einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass die bundesdeutsche Gesellschaft und Justiz der Nachkriegszeit die Erinnerung an Konzentrationslager und Holocaust nicht einfach verdrängen konnten. Zwei aktuelle deutsche Spielfilme erinnern an das Wirken des deutschen Generalstaatsanwalts, der in den ersten Nachkriegsjahrzehnten die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen wesentlich vorangetrieben hat.

Der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903 – 1968) gehört zu den bedeutendsten deutschen Juristen der Nachkriegszeit. Bauer, jüdischer Abstammung und von 1936 bis 1949 im Exil in Dänemark und Schweden, war einer der wenigen, die sich damals die strafrechtliche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen zum Ziel setzten und zu einem gesamtgesellschaftlich diskutierten Thema erhoben. Ohne Bauer wäre es der bundesdeutschen Gesellschaft und Justiz der Nachkriegszeit vielleicht gelungen, die Erinnerung an Konzentrationslager und Holocaust zu verdrängen. Zwei aktuelle deutsche Spielfilme und ein Dokumentarfilm aus dem Jahr 2010 nähern sich dem charismatischen Juristen auf höchst unterschiedliche Weise.

Kollektive Verdrängungsprozesse

„Im Labyrinth des Schweigens“ (Trailer) | © Universal Pictures Germany, via Youtube.com

In dem spannenden, wenn auch konventionell inszenierten Drama Im Labyrinth des Schweigens (2014) von Giulio Ricciarelli, spielt Fritz Bauer eine Nebenrolle. Der Generalstaatsanwalt wird von dem Schauspieler Gerd Voss als eine Vorbild gebende, charismatische Vaterfigur dargestellt, was in einer Zeit, die von der „Abwesenheit der Väter“ (eine Formulierung des Psychoanalytikers Alexander Mitscherlich) geprägt war, besonderes Gewicht gewinnt. Im Mittelpunkt steht die fiktive Figur des jungen Staatsanwalts Johann Radmann als Vertreter einer Generation, die in der damaligen Zeit von Konzentrationslagern und Holocaust kaum etwas gehört hatte. In der Bundesrepublik des Jahres 1958 beschäftigt sich Radmann mit Verkehrsdelikten, bis er durch Intervention eines Journalisten darauf aufmerksam wird, dass ein Aufseher im ehemaligen NS-Konzentrationslager Auschwitz ungestraft davongekommen ist und nun eine bürgerliche Existenz führt. Gegen den Willen seiner Vorgesetzten, aber mit Unterstützung von Generalstaatsanwalt Bauer, beginnt Radmann in dem Fall zu ermitteln.

Auf seiner Suche nach der Wahrheit stößt der Jurist auf ein Geflecht aus Lügen, Verleugnung und Verdrängung und gerät zunehmend ins gesellschaftliche Abseits. Gerade in den Jahren des Wiederaufbaus und des Wirtschaftswunders nach dem Zweiten Weltkrieg hätten die meisten Deutschen gerne einen Schlussstrich unter die Vergangenheit gezogen. Erst durch Fritz Bauer, der in seiner Funktion als Generalstaatsanwalt 1963 die Auschwitzprozesse gegen NS-Täter in dem ehemaligen Konzentrationslager initiierte, wurde es den Deutschen möglich, sich mit kollektiver Schuld und persönlichen Verstrickungen auseinanderzusetzen.

Das „feindliche Ausland“

„Der Staat gegen Fritz Bauer“ (Trailer) | © Alamode Film via Youtube.com

Ganz andere Schwerpunkte hat der preisgekrönte Film Der Staat gegen Fritz Bauer (2015), in dem Regisseur Lars Kraume der historischen Figur des Juristen, dargestellt von Burkhart Klaußner, allerdings ein fragwürdiges Denkmal setzt. Den roten Faden der Handlung bilden die Ermittlungen Bauers zur Ergreifung des ehemaligen SS-Obersturmbannführers Adolf Eichmann, der als einer der Hauptorganisatoren des Holocaust gilt und somit für die Ermordung von schätzungsweise sechs Millionen Menschen verantwortlich war. Bauer muss verdeckt ermitteln, weil weder das Bundeskriminalamt noch der deutsche Geheimdienst ein Interesse daran haben, Eichmann, dessen Aussagen auch Führungskräfte mit NS-Vergangenheit in der Bundesrepublik belasten könnten, vor Gericht zu bringen. Bei den Ermittlungen stößt Bauer auf erbitterten Widerstand aus den eigenen Reihen, denn die meisten Juristen der damaligen Zeit waren bereits im NS-Regime tätig und fürchten um ihren guten Ruf. Fritz Bauers Ausspruch „Wenn ich mein Dienstzimmer verlasse, betrete ich feindliches Ausland“, ist verbürgt.

Doch ausgerechnet Bauers eigentliches Lebenswerk, die Aufarbeitung des Holocaust in Deutschland mit juristischen Mitteln, gerät in Kraumes Film zur Nebensache. Stattdessen stellt er neben der Jagd nach Adolf Eichmann die angebliche Homosexualität Bauers in den Mittelpunkt. Vor allem durch Bauers Hinwendung zu dem von ihm protegierten homosexuellen Staatsanwalt Karl Angermann, eine fiktive Figur, unterstellt der Film auch Bauer eine gleichgeschlechtliche Neigung. Diese kann er nicht ausleben, denn der Paragraf 175 des deutschen Strafgesetzbuchs kriminalisierte bis 1994 sexuelle Handlungen zwischen Männern. Aus diesem inneren Konflikt bezieht der Film seinen emotionalen Spannungsbogen – und stellt zugleich seine historische Glaubwürdigkeit in Frage.

Annäherungen an die Realität

„Fritz Bauer – Tod auf Raten“ (Video) | © CV Films via Youtube.com

Differenzierter nähert sich Ilona Ziok in ihrem bereits 2010 entstandenen Dokumentarfilm Fritz Bauer – Tod auf Raten der historischen Figur anhand zahlreichen Interviews mit Zeitzeugen und Weggefährten sowie mit fotografischen und filmischen Dokumenten von Bauer selbst. Auch Bauers Fernsehauftritte flossen in den Film ein. Sie vermitteln ein in vieler Hinsicht anderes Bild seiner Persönlichkeit als Lars Kraumes Geschichtsdrama. Deutlich wird, unter welchem Druck Bauer gestanden haben muss, zumal er aufgrund der damaligen Rechtsprechung seine politisch vorbelasteten Kollegen nicht anklagen konnte, während der NS-Diktatur das Recht gebeugt zu haben.

Der Dokumentarfilmer und Leiter der Ludwigsburger Filmakademie Thomas Schadt verortete den wesentlichen Unterschied zwischen Dokumentarfilm und Spielfilm darin, dass der Dokumentarfilm von einer vorgefundenen Realität, der Spielfilm dagegen von einer möglichen Realität handelt. Gleichwohl ist es schade, dass die beiden Spielfilme von Fritz Bauer und seiner Bedeutung für die bundesrepublikanische Nachkriegsrealität über einen dramaturgischen Umweg, nämlich die fiktiven Figuren der beiden Staatsanwälte erzählen. Bei Lars Kraumes Film entsteht durch den breit ausgeführten Handlungsstrang um Paragraf 175 der Eindruck, diese Auseinandersetzung sei weitaus wichtiger gewesen als die jahrzehntelange Arbeit Bauers gegen Verdrängung und Verschweigen des NS-Unrechts. Dennoch: Auch im heutigen Deutschland ist es wichtig, das Wirken dieses bedeutenden Juristen wieder in Erinnerung zu rufen. Das ist den beiden Spielfilmen zweifellos gelungen.

Am 24. Februar 2016 strahlte der Fernsehsender „Das Erste“ den TV-Film Die Akte General aus, der sich ebenfalls mit dem Leben von Fritz Bauer befasst. Goethe-Institute weltweit konnten den Film zeitgleich zur Erstausstrahlung – oder kurz danach – ihrem Publikum im Rahmen von Vorführungen zeigen.
 

Redaktioneller Hinweis:

Dieser Beitrag enthielt im redaktionell bearbeiteten Teaser ursprünglich eine verkürzte Darstellung der Rolle Fritz Bauers in Bezug auf die Erinnerung an den Holocaust. Diese Formulierung im ersten Satz des Beitrags haben wir geändert.

Goethe-Institut e. V., Internet-Redaktion, 29. Februar 2016