Regelung und Rechte
Die Filmausleihe gilt ausschließlich für nicht kommerzielle Vorführungen. Der Verleih erfolgt an Kinematheken, Filmclubs, Filmfestivals, kulturelle und Bildungsinstitutionen, die sich ausdrücklich verpflichten, die erhaltenen Filmrollen weder im Fernsehen zu zeigen, noch für kommerzielle Kinovorstellungen zu nutzen. Das Überspielen eines Films auf Video und andere Bild- und Tonträger ist untersagt. Unrechtmäßige Filmvorführungen können strafrechtlich verfolgt werden. Zur Wahrung der Autorenrechte, müssen die Filmwerke in ihrer Gesamtheit vorgeführt und dürfen nicht verändert werden. Die Vorführrechte dürfen nicht an Dritte übertragen werden.
Transport
Der Transportweg ist ausschließlich über einen Spediteur abzuwickeln. Die Transportkosten für Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Entleihers.
Termine und Fristen
Bitte bestellen Sie die Filme rechtzeitig im Voraus.
Vorführberichte
Die Angaben zu Anzahl der Vorführungen und Zuschauer sind verpflichtend. Jeder Kopienschaden ist unverzüglich durch Beschreibung der Mängel mitzuteilen.
Schäden
Der Entleiher haftet für von ihm verursachte Kopienschäden, Reparationskosten können ihm in Rechnung gestellt werden. Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, im wiederholten Schadensfall, den Entleiher von der künftigen Filmausleihe auszuschließen.
Allgemeine Informationen
Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, im Fall von Missachtung der Ausleihbedingungen, dem Entleiher jede weitere Filmausleihe zu versagen. Das Goethe-Institut bittet um Erwähnung auf allen Werbeträgern zu Filmprogrammen. Das Logo des Goethe-Instituts kann auf Wunsch zugeschickt werden.