Deutschprüfungen
Häufig gestellte Fragen
Voraussetzungen für Prüfungsteilnahme
Die Prüfungen des Goethe-Instituts stehen allen Interessierten zur Verfügung und können unabhängig vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit abgelegt werden. Sie sind zum Nachweis von Sprachkenntnissen in Deutsch als Fremdsprache und Deutsch als Zweitsprache konzipiert.
Für die Teilnahme wird jeweils ein Mindestalter empfohlen:
Für die Teilnahme wird jeweils ein Mindestalter empfohlen:
- GOETHE-ZERTIFIKAT A1: FIT IN DEUTSCH 1: 10 Jahre und älter
- GOETHE-ZERTIFIKAT A2: FIT IN DEUTSCH, GOETHE-ZERTIFIKAT B1 für Jugendliche und GOETHE-ZERTIFIKAT B2 für Jugendliche (ab 1. Aug. 2019): 12 Jahre und älter
- GOETHE-ZERTIFIKATE A1-C2 für Erwachsene: 16 Jahre und älter
Wir sind bemüht, nach unseren Möglichkeiten vor Ort individuell auf Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (zum Beispiel chronisch krank oder seh-, hörbehindert) einzugehen. Art und Grad des spezifischen Bedarfs müssen deshalb bereits bei Anmeldung zur Prüfung angegeben und durch ein ärztliches Attest belegt werden. Wir sind hierbei zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Bei weiteren Fragen kommen Sie bitte während der Öffnungszeiten des Sprachkursbüros (Mo-Fr 10:00-18:00, Sa 13:00-18:00) zu uns oder schreiben Sie eine E-Mail an exams.hongkong@goethe.de.
Bei weiteren Fragen kommen Sie bitte während der Öffnungszeiten des Sprachkursbüros (Mo-Fr 10:00-18:00, Sa 13:00-18:00) zu uns oder schreiben Sie eine E-Mail an exams.hongkong@goethe.de.
Die Prüfungsteilnahme ist weder an den Besuch eines bestimmten Sprach- oder Vorbereitungskurses noch an den Erwerb eines Zertifikats auf einer darunterliegenden Niveaustufe gebunden.
Wir empfehlen jedoch die Teilnahme an einem unserer Vorbereitungskurse oder die Buchung von Individualunterricht mit einer Lehrkraft. Hier lernen Sie die nötigen sprachlichen und prüfungsspezifischen Fertigkeiten, die Ihnen das Ablegen der Prüfung so leicht wie möglich machen.
Das aktuelle Angebot an Kursen am Goethe-Institut Hongkong finden Sie hier.
Wir empfehlen jedoch die Teilnahme an einem unserer Vorbereitungskurse oder die Buchung von Individualunterricht mit einer Lehrkraft. Hier lernen Sie die nötigen sprachlichen und prüfungsspezifischen Fertigkeiten, die Ihnen das Ablegen der Prüfung so leicht wie möglich machen.
Das aktuelle Angebot an Kursen am Goethe-Institut Hongkong finden Sie hier.
Prüfungsvorbereitung
Die Einordnung der Goethe-Zertifikate A1 bis C2 entsprechend dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) finden Sie unter:
Um herauszufinden auf welchem Sprachniveau Sie sich momentan befinden, nehmen Sie an unseren Einstufungstests teil:
- Einstufungstest online
- Einstufungstest am Goethe-Institut Hongkong
Lernen ist ein individueller Prozess. Wie viel Zeit Sie persönlich benötigen, um eine Niveaustufe zu erreichen, hängt von verschiedenen, auch individuellen Faktoren ab: von Engagement, Zeiteinsatz und Nutzung zusätzlicher Übungsangebote.
Wenn Sie schon eine oder mehrere Sprachen gelernt haben, lernen Sie Deutsch meist schneller. Es spielt eine große Rolle, ob Sie an einem Sprachkurs in Ihrem Heimatland oder in Deutschland teilnehmen, wo Sie auch außerhalb des Unterrichts Deutsch hören und sprechen können.
Für den Lernprozess ist die Intensität des Unterrichts (Intensiv- oder Standardkurs o.Ä.) ebenfalls wichtig. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an uns exams.hongkong@goethe.de und lassen Sie sich persönlich beraten.
Wenn Sie schon eine oder mehrere Sprachen gelernt haben, lernen Sie Deutsch meist schneller. Es spielt eine große Rolle, ob Sie an einem Sprachkurs in Ihrem Heimatland oder in Deutschland teilnehmen, wo Sie auch außerhalb des Unterrichts Deutsch hören und sprechen können.
Für den Lernprozess ist die Intensität des Unterrichts (Intensiv- oder Standardkurs o.Ä.) ebenfalls wichtig. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an uns exams.hongkong@goethe.de und lassen Sie sich persönlich beraten.
Angestrebte Goethe-Zertifikate | Benötigte Anzahl an Unterrichts-einheiten (UE) à 45 Minuten (abhängig von Vorkenntnissen und Lernvoraussetzungen) |
Goethe-Zertifikat A1 Goethe-Zertifikat A1: Fit in Deutsch 1 |
80-200 UE |
Goethe-Zertifikat A2 Goethe-Zertifikat A2: Fit in Deutsch |
200-350 UE |
Goethe-Zertifikat B1 | 350-650 UE |
Goethe-Zertifikat B2 | 600-800 UE |
Goethe-Zertifikat C1 | 800-1000 UE |
Goethe-Zertifikat C2 | mindestens 1000 UE |
Sie finden auf unserer Webseite bei der jeweiligen Prüfung Übungs- und Infomaterial
- Materialien zum Online üben
- Materialien zum Herunterladen
- Materialien zum Bestellen
- Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen
Anerkennung des Goethe-Zertifikats
Die Prüfungen Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom, Zentrale Oberstufenprüfung, Kleines Deutsches Sprachdiplom und Großes Deutsches Sprachdiplom sind als sprachlicher Nachweis für ein Studium an einer Hochschule (Universität) in Deutschland anerkannt und befreien vom Nachweis einer TestDaF-Prüfung oder einer anderen hochschulbezogenen Prüfung (DSH).
Eine Übersicht der Universitäten, die Goethe-Zertifikate als Sprachnachweis anerkennen, finden Sie hier (im unteren Bereich der Webseite).
Über die Sprachanforderungen für die Hochschule Ihrer Wahl, für den Studiengang bzw. das Studienfach informieren Sie sich bitte an der jeweiligen Hochschule (Universität), an der Sie studieren möchten oder Sie recherchieren gezielt auf www.sprachnachweis.de.
Eine Übersicht der Universitäten, die Goethe-Zertifikate als Sprachnachweis anerkennen, finden Sie hier (im unteren Bereich der Webseite).
Über die Sprachanforderungen für die Hochschule Ihrer Wahl, für den Studiengang bzw. das Studienfach informieren Sie sich bitte an der jeweiligen Hochschule (Universität), an der Sie studieren möchten oder Sie recherchieren gezielt auf www.sprachnachweis.de.
Prüfungsinformation und Richtlinie
Die Prüfungsgebühren am Goethe-Institut Hongkong finden Sie bei den entsprechenden Prüfungen und Prüfungsterminen.
Goethe-Zertifikat A1: Fit in Deutsch 1
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 30 Punkte (50 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Goethe-Zertifikat A2
Goethe-Zertifikat A2: Fit in Deutsch
Goethe-Zertifikat B2
Goethe-Zertifikat C1
Die Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erzielt und alle Prüfungsteile abgelegt wurden. Hiervon müssen mindestens 45 Punkte in der schriftlichen Prüfung und mindestens 15 Punkte in der mündlichen Prüfung erreicht werden. Andernfalls gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Goethe-Zertifikat B1
Goethe-Zertifikat B2 (modular)
Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
Ein Modul ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte bzw. 60 % erreicht sind.
Weitere Informationen zu den Goethe-Zertifikaten erhalten Sie, wenn Sie auf die Prüfungsbezeichnung klicken.
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 30 Punkte (50 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Goethe-Zertifikat A2
Goethe-Zertifikat A2: Fit in Deutsch
Goethe-Zertifikat B2
Goethe-Zertifikat C1
Die Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erzielt und alle Prüfungsteile abgelegt wurden. Hiervon müssen mindestens 45 Punkte in der schriftlichen Prüfung und mindestens 15 Punkte in der mündlichen Prüfung erreicht werden. Andernfalls gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Goethe-Zertifikat B1
Goethe-Zertifikat B2 (modular)
Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
Ein Modul ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte bzw. 60 % erreicht sind.
Weitere Informationen zu den Goethe-Zertifikaten erhalten Sie, wenn Sie auf die Prüfungsbezeichnung klicken.
Die Prüfung kann als Ganzes beliebig oft wiederholt werden. Die Einzelheiten, auch bezüglich möglicher Teilwiederholungen, sind in den Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Prüfung geregelt.
Wir bieten nur einmal pro Jahr die C2-Prüfung, für die zweite Hälfte des Jahres ist also diese Prüfung nicht geplant, aber wir stehen nach Bedarf zur Verfügung und die Interessenten können sich individuell per E-Mail melden.
Am Tag der Prüfung
Prüfungsteilnehmer sollen ihre IDs dabeihaben oder ein anderes offizielles Dokument, wo der Name mit den lateinischen Buchstaben geschrieben ist.
Prüfungsteilnehmende, die verspätet zur Prüfung erscheinen, müssen den vom Prüfungszentrum vorgegebenen Zeitplan einhalten. Um das Risiko zu vermindern, dass Teilnehmende zu spät zum Prüfungstermin erscheinen, werden sie vorher klar darauf hingewiesen, dass sie mit einer entsprechenenden Vorlaufmarge zum Prüfungstermin erscheinen.
Wenn Sie wegen Krankheit vor oder nach Beginn der Prüfung nicht mehr an der Prüfung teilnehmen können, informieren Sie uns bitte per E-Mail exams.hongkong@goethe.de innerhalb von 5 Werktagen darüber und legen Sie uns ein offizielles ärztliches Attest vor. In diesem Fall können die Prüfungsgebühren in vollem Umfang erstattet werden.
Bei einem Taifun der Signalstärke 8 und höher fällt die Prüfung aus. In diesem Fall werden wir einen Ausweichtermin der ausgefallenen (Teil-)Prüfung innerhalb von 2 Wochen zur Verfügung stellen. Die Prüfungsgebühr wird auf den Ausweichtermin übertragen.
Prüfungsergebnis
Wir veröffentlichen die Prüfungsergebnisse in der Regel 15 Werktage nach dem Prüfungstermin online.
Das digitale Zertifikat erhalten Sie 2 Werktage nach Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse.
Das digitale Zertifikat erhalten Sie 2 Werktage nach Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse.
Ein Einspruch gegen das Prüfungsergebnis ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in Textform bei der Leitung des Prüfungszentrums, an dem die Prüfung abgelegt wurde, zu erheben.
Unbegründete oder nicht ausreichend begründete Anträge kann der Prüfungsverantwortliche zurückweisen. Der bloße Hinweis auf eine nicht erreichte Punktzahl ist als Begründung nicht ausreichend.
Der/Die Prüfungsverantwortliche am Prüfungszentrum entscheidet darüber, ob dem Einspruch stattgegeben wird. In Zweifelsfällen wendet er/sie sich an die Zentrale des Goethe-Instituts und diese entscheidet darüber. Die Entscheidung über die Bewertung ist endgültig.
Unbegründete oder nicht ausreichend begründete Anträge kann der Prüfungsverantwortliche zurückweisen. Der bloße Hinweis auf eine nicht erreichte Punktzahl ist als Begründung nicht ausreichend.
Der/Die Prüfungsverantwortliche am Prüfungszentrum entscheidet darüber, ob dem Einspruch stattgegeben wird. In Zweifelsfällen wendet er/sie sich an die Zentrale des Goethe-Instituts und diese entscheidet darüber. Die Entscheidung über die Bewertung ist endgültig.
Ausgabe und Gültigkeit des Zertifikats
Das Goethe-Institut Hongkong stellt ab August 2024 nur noch digitale Zertifikate aus. In Ausnahmefälle können wir Ihnen gegen eine Gebühr von 500HKD ein gedrucktes Zertifikat ausstellen.
Die Zeugnisse des Goethe-Instituts über die Goethe-Zertifikate A1 bis C2 sind unbegrenzt gültig.
Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Die Zeugnisse über die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) bleiben nach Einführung des neuen Goethe-Zertifikats C2: Großes Deutsches Sprachdiplom und damit nach der Umstellung des Prüfungsangebots auf Niveau C2 ab 01.01.2012 gültig.
Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Die Zeugnisse über die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) bleiben nach Einführung des neuen Goethe-Zertifikats C2: Großes Deutsches Sprachdiplom und damit nach der Umstellung des Prüfungsangebots auf Niveau C2 ab 01.01.2012 gültig.
Es wird grundsätzlich kein Duplikat ausgestellt.
Falls die Prüfung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, kann das Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung abgelegt haben, jedoch eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung ausstellen. Am Goethe-Institut Hongkong verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 100 HKD.
Falls die Prüfung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, kann das Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung abgelegt haben, jedoch eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung ausstellen. Am Goethe-Institut Hongkong verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 100 HKD.
Bei Namensänderung (zum Beispiel bei Heirat, Adoption, Scheidung oder Ähnlichem) wird weder ein neues Zeugnis noch eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.
Eine Namensänderung kann durch die entsprechende behördliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ähnliches) beziehungsweise durch beglaubigte Kopie nachgewiesen werden.
Name bzw. Schreibung des Namens wird bei Anmeldung zur Prüfung entsprechend Lichtbildausweis am Prüfungszentrum aufgenommen. Das Zeugnis über die bestandene Prüfung wird auf der Grundlage dieser Angaben ausgefertigt.
Eine Namensänderung kann durch die entsprechende behördliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ähnliches) beziehungsweise durch beglaubigte Kopie nachgewiesen werden.
Name bzw. Schreibung des Namens wird bei Anmeldung zur Prüfung entsprechend Lichtbildausweis am Prüfungszentrum aufgenommen. Das Zeugnis über die bestandene Prüfung wird auf der Grundlage dieser Angaben ausgefertigt.