Oft gestellte Fragen
Prüfungen
Wir informieren Sie hier über allgemeine und oft gestellte Fragen zu den Prüfungen des Goethe-Instituts.
Wir informieren Sie hier über allgemeine und oft gestellte Fragen zu den Prüfungen des Goethe-Instituts.
Falls Sie darüber hinausgehende Fragen zu den Goethe-Zertifikaten A1 bis C2 haben, informieren Sie sich bitte kostenlos und unverbindlich in einer persönlichen Beratung direkt an einem unserer Prüfungszentren (Goethe‑Institute, Goethe‑Zentren oder Prüfungskooperationspartner).
Die Prüfungen des Goethe-Instituts stehen allen Interessierten zur Verfügung und können unabhängig vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit abgelegt werden. Sie sind zum Nachweis von Sprachkenntnissen in Deutsch als Fremdsprache und Deutsch als Zweitsprache konzipiert.
Für die Teilnahme wird jeweils ein Mindestalter empfohlen.
Für die Teilnahme wird jeweils ein Mindestalter empfohlen.
Die Prüfungszentren sind bemüht, nach ihren Möglichkeiten vor Ort individuell auf Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (zum Beispiel chronisch krank oder seh-, hörbehindert) einzugehen. Art und Grad des spezifischen Bedarfs müssen deshalb bereits bei Anmeldung zur Prüfung angegeben und durch ein ärztliches Attest belegt werden. Das Prüfungszentrum ist hierbei zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Genauere Informationen erhalten Sie direkt an dem jeweiligen Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung ablegen möchten.
Genauere Informationen erhalten Sie direkt an dem jeweiligen Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung ablegen möchten.
Sie können den Raum für eine angemessene Zeit (zum Beispiel für einen Gang zur Toilette) verlassen. Dies wird im „Protokoll über die Durchführung der Prüfung“ vermerkt.
Die Einordnung der Goethe-Zertifikate A1 bis C2 entsprechen dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Informationen finden Sie unter:
Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Bestätigungen, die lediglich die Teilnahme an einem Sprachkurs, an einem Einstufungstest, an einer Prüfung oder Ähnlichem bescheinigen, genügen nicht.
Nur ein Prüfungszeugnis über eine bestandene Prüfung – Goethe-Zertifikat A1 bis C2 beziehungsweise über das Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom – gilt weltweit als anerkannter Nachweis über die entsprechenden Kenntnisse in Deutsch als Fremdsprache.
Nur ein Prüfungszeugnis über eine bestandene Prüfung – Goethe-Zertifikat A1 bis C2 beziehungsweise über das Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom – gilt weltweit als anerkannter Nachweis über die entsprechenden Kenntnisse in Deutsch als Fremdsprache.
Die Prüfungen Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom, Zentrale Oberstufenprüfung, Kleines Deutsches Sprachdiplom und Großes Deutsches Sprachdiplom sind als sprachlicher Nachweis für ein Studium an einer Hochschule (Universität) in Deutschland anerkannt und befreien vom Nachweis einer TestDaF‑Prüfung oder einer anderen hochschulbezogenen Prüfung (DSH).
Über die Sprachanforderungen für die Hochschule Ihrer Wahl, für den Studiengang beziehungsweise das Studienfach informieren Sie sich bitte an der jeweiligen Hochschule (Universität), an der Sie studieren möchten oder Sie recherchieren gezielt auf www.sprachnachweis.de.
Über die Sprachanforderungen für die Hochschule Ihrer Wahl, für den Studiengang beziehungsweise das Studienfach informieren Sie sich bitte an der jeweiligen Hochschule (Universität), an der Sie studieren möchten oder Sie recherchieren gezielt auf www.sprachnachweis.de.
In den Prüfungen des Goethe-Instituts ist für die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen die Rechtschreibung in der Form verbindlich, wie sie seit August 2006 geregelt ist. Grundlage hierfür sind DUDEN. Die deutsche Rechtschreibung (ab 24. Auflage 2006) und WAHRIG. Die deutsche Rechtschreibung (ab 2006).
Die aktuell gültigen Regeln finden sich im Internet unter:
Die aktuell gültigen Regeln finden sich im Internet unter:
Lernen ist ein individueller Prozess. Wie viel Zeit Sie persönlich benötigen, um eine Niveaustufe zu erreichen, hängt von verschiedenen, auch individuellen Faktoren ab: von Engagement, Zeiteinsatz und Nutzung zusätzlicher Übungsangebote.
Wenn Sie schon eine oder mehrere Sprachen gelernt haben, lernen Sie Deutsch meist schneller. Es spielt eine große Rolle, ob Sie an einem Sprachkurs in Ihrem Heimatland oder in Deutschland teilnehmen, wo Sie auch außerhalb des Unterrichts Deutsch hören und sprechen können.
Für den Lernprozess ist die Intensität des Unterrichts (Intensiv- oder Abendkurs oder Ähnliches) ebenfalls wichtig. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen sich persönlich beraten.
Wenn Sie schon eine oder mehrere Sprachen gelernt haben, lernen Sie Deutsch meist schneller. Es spielt eine große Rolle, ob Sie an einem Sprachkurs in Ihrem Heimatland oder in Deutschland teilnehmen, wo Sie auch außerhalb des Unterrichts Deutsch hören und sprechen können.
Für den Lernprozess ist die Intensität des Unterrichts (Intensiv- oder Abendkurs oder Ähnliches) ebenfalls wichtig. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen sich persönlich beraten.
Sie finden bei der jeweiligen Prüfung als Übungs- und Infomaterial:
- Materialien zum Onlineüben
- Materialien zum Herunterladen
- Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen.
Für einige Prüfungen gibt es Fernlernmaterial und Onlinekurse.
Die Prüfung kann als Gesamtes beliebig oft wiederholt werden. Die Einzelheiten, auch bezüglich möglicher Teilwiederholungen, sind in den Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Prüfung geregelt.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A1: Fit in Deutsch 1 ist bestanden, wenn mindestens 30 Punkte (50 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A2 bzw. Goethe-Zertifikat A2: Fit in Deutsch ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erzielt und alle Prüfungsteile abgelegt wurden. Hiervon müssen mindestens 45 Punkte in der schriftlichen Prüfung und mindestens 15 Punkte in der mündlichen Prüfung erreicht werden. Andernfalls gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Die Goethe-Zertifikate B1, B2, C1 und C2 sind modulare Prüfungen.
Ein Modul ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte bzw. 60 % erreicht sind.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A2 bzw. Goethe-Zertifikat A2: Fit in Deutsch ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erzielt und alle Prüfungsteile abgelegt wurden. Hiervon müssen mindestens 45 Punkte in der schriftlichen Prüfung und mindestens 15 Punkte in der mündlichen Prüfung erreicht werden. Andernfalls gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Die Goethe-Zertifikate B1, B2, C1 und C2 sind modulare Prüfungen.
Ein Modul ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte bzw. 60 % erreicht sind.
Die Zeugnisse des Goethe-Instituts über die Goethe-Zertifikate A1 bis C2 sind unbegrenzt gültig.
Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Die Zeugnisse über die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) bleiben nach Einführung des neuen Goethe-Zertifikats C2: Großes Deutsches Sprachdiplom und damit nach der Umstellung des Prüfungsangebots auf Niveau C2 ab 01.01.2012 gültig.
Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Die Zeugnisse über die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) bleiben nach Einführung des neuen Goethe-Zertifikats C2: Großes Deutsches Sprachdiplom und damit nach der Umstellung des Prüfungsangebots auf Niveau C2 ab 01.01.2012 gültig.
Es wird grundsätzlich kein Duplikat ausgestellt.
Falls die Prüfung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt, kann das Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung abgelegt haben, jedoch eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung ausstellen.
Falls die Prüfung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt, kann das Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung abgelegt haben, jedoch eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung ausstellen.
Bei Namensänderung (zum Beispiel bei Heirat, Adoption, Scheidung oder Ähnlichem) wird weder ein neues Zeugnis noch eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.
Eine Namensänderung kann durch die entsprechende behördliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ähnliches) beziehungsweise durch beglaubigte Kopie nachgewiesen werden.
Der Name beziehungsweise die Schreibung des Namens wird bei Anmeldung zur Prüfung dem amtlichen Lichtbildausweis entsprechend am Prüfungszentrum aufgenommen. Das Zeugnis über die bestandene Prüfung wird auf der Grundlage dieser Angaben ausgefertigt.
Eine Namensänderung kann durch die entsprechende behördliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ähnliches) beziehungsweise durch beglaubigte Kopie nachgewiesen werden.
Der Name beziehungsweise die Schreibung des Namens wird bei Anmeldung zur Prüfung dem amtlichen Lichtbildausweis entsprechend am Prüfungszentrum aufgenommen. Das Zeugnis über die bestandene Prüfung wird auf der Grundlage dieser Angaben ausgefertigt.
Eine offizielle Übersetzung können Sie bei einem / einer staatlich anerkannten Übersetzer*in oder in einem Übersetzungsbüro anfertigen lassen.
Die Prüfungsteilnahme ist weder an den Besuch eines bestimmten Sprach- oder Vorbereitungskurses noch an den Erwerb eines Zertifikats auf einer darunterliegenden Niveaustufe gebunden.
Wir empfehlen jedoch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs des Prüfungszentrums. Hier erlernen Sie die nötigen sprachlichen und prüfungsspezifischen Fertigkeiten, die Ihnen das Ablegen der Prüfung so leicht wie möglich machen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen Sie sich persönlich beraten.
Wir empfehlen jedoch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs des Prüfungszentrums. Hier erlernen Sie die nötigen sprachlichen und prüfungsspezifischen Fertigkeiten, die Ihnen das Ablegen der Prüfung so leicht wie möglich machen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen Sie sich persönlich beraten.
Wenn Sie Ihre Prüfung an einem Goethe-Institut abgelegt und keine anderen Informationen erhalten haben, können Sie Ihre Prüfungsergebnisse unter Mein Goethe.de abrufen.
Hilfe bei der Registrierung auf Mein Goethe.de:
© Goethe-Institut
Hilfe zum Abruf von Prüfungsergebnissen:
© Goethe-Institut
Bei Rückfragen wenden Sie sich direkt an Ihr Goethe-Institut.
Wenn Sie Ihre Prüfung bei einem Prüfungskooperationspartner des Goethe-Instituts abgelegt haben, wenden Sie sich direkt an Ihr Prüfungszentrum.
Hilfe bei der Registrierung auf Mein Goethe.de:
Hilfe zum Abruf von Prüfungsergebnissen:
Wenn Sie Ihre Prüfung bei einem Prüfungskooperationspartner des Goethe-Instituts abgelegt haben, wenden Sie sich direkt an Ihr Prüfungszentrum.
Sie können Ihr Zeugnis beispielsweise für Studienzwecke bei jeder öffentlichen Behörde (Gericht, Ministerium, Schule, Bank oder Ähnlichem) beglaubigen lassen. Arbeitgeber benötigen meist die Beglaubigung einer befugten Anwaltskanzlei.
Die Prüfungen beginnen in der Regel um 9.00 Uhr morgens im Olimp Zentrum, Zadarska ulica 80 in Zagreb. Sie erhalten zwei Tage vor Prüfungsbeginn einen detaillierten Prüfungsverlauf per E-Mail. Kommen Sie bitte mindestens 15 Minuten früher. Sollten Sie sich zur Prüfung verspäten, werden Sie von der Prüfung ausgeschlossen. Wir können in diesen Fällen auch nicht Ihre Prüfungsgebühr erstatten oder Ihnen eine kostenlose Umbuchung anbieten.
Bringen Sie am Tag der Prüfung bitte nur Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis im Original zur Identitätskontrolle mit. Alle Materialien und einen Kugelschreiber erhalten Sie am Goethe-Institut Kroatien.
Innerhalb von 10 Arbeitstagen erhalten Sie eine elektronische Nachricht darüber, dass die Ergebnisse auf der Plattform Mein Goethe abrufbereit zur Verfügung stehen. Dafür müssen Sie sich zunächst kostenlos registrieren. Eine Anleitung dazu finden Sie hier auf der Seite. Für das Abrufen Ihrer Prüfungsergebnisse benötigen Sie zudem eine Teilnehmernummer, die Sie am Prüfungstag erhalten werden. Bei Bestehen der Prüfung wird Ihr Zertifikat per Post zugesendet.
Das Goethe-Institut Kroatien bietet außerdem die Prüfungsauswertung innerhalb von 24 Stunden an. Die reguläre Prüfungsgebühr wird dabei um 100% erhöht. Sollten Sie daran interessiert sein, senden Sie eine Anfrage an: pruefungen-zagreb@goethe.de
Das Goethe-Institut Kroatien bietet außerdem die Prüfungsauswertung innerhalb von 24 Stunden an. Die reguläre Prüfungsgebühr wird dabei um 100% erhöht. Sollten Sie daran interessiert sein, senden Sie eine Anfrage an: pruefungen-zagreb@goethe.de
Sie möchten sich auf die Prüfungen des Goethe-Instituts vorbereiten? In unseren Vorbereitungskursen lernen Sie das Prüfungsformat kennen und üben Strategien, wie Sie Prüfungsfragen beantworten können. Sie lernen die verschiedenen Teile der schriftlichen und der mündlichen Prüfung anhand von Übungssätzen kennen und werden mit spezifischen Prüfungstechniken vertraut gemacht. Seien Sie gut vorbereitet!
Kontakt: Ivana Vrbec | kurse-zagreb@goethe.de
Kontakt: Ivana Vrbec | kurse-zagreb@goethe.de
Die Bibliothek des Goethe-Instituts Kroatien bietet analoge und digitale Angebote zur Prüfungsvorbereitung für das Goethe-Zertifikat A1 bis C2 an. In der Bibliothek können Sie Materialien für das Prüfungstraining A1 bis C2 ausleihen, Lesetexte für die Sprachniveaus A1 bis B1 sowie Handbücher und Grammatiken für den Spracherwerb. Informationen zur Anmeldung für die Nutzung der Bibliothek finden Sie hier. Unsere Onleihe bietet digitale Materialien zum Deutschlernen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.
Kontakt: bib-zagreb@goethe.de
Die aktuelle Literaturübersicht, Lerntipps, Modell- und Übunssätze können Sie hier herunterladen:
Kontakt: bib-zagreb@goethe.de
Die aktuelle Literaturübersicht, Lerntipps, Modell- und Übunssätze können Sie hier herunterladen:
1. Bedingungen für den Prüfungsantritt
Zu den Prüfungen des Goethe-Instituts können alle Interessenten antreten (außer der im Artikel 3.2 der Prüfungsordnung angeführten Personen), unabhängig vom Mindestalter und der deutschen Staatsangehörigkeit.
2. Anmeldung
2.1 Die Prüfungsgebühr muss bei der Anmeldung bezahlt werden. Solange die Prüfungsgebühr nicht bezahlt ist, gilt der Kandidat nicht als angemeldet.
2.2 Über den Antritt zur Prüfung und dessen Modalitäten entscheidet das Goethe-Institut Kroatien. Der Beschluss über den Antritt zur Prüfung wird dem Kandidaten zusammen mit dem Prüfungstag und Prüfungsort bekannt gegeben. Anmeldungen können nur bei einer ausreichenden Anzahl von Plätzen berücksichtigt werden. In diesem Fall ist die Reihenfolge der Anmeldung ausschlaggebend. Das Anrecht zum Antritt zur Prüfung hat der Kandidat erst nach Eingang einer schriftlichen Bestätigung. Interessenten, denen der Antritt zur Prüfung nicht genehmigt wurde, werden darüber umgehend benachrichtigt, unter Anführung der Gründe für die Nichtannahme.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Zur Prüfung kann nicht angetreten werden, wenn der Gesamtbetrag der Prüfungsgebühr nicht bis zum vorgesehen Datum eingezahlt wurde.
3.2. Zahlungsart
Die Zahlungsmodalitäten können beim Sprachkurs- und Prüfungssekretariat erfragt werden: pruefungen-zagreb@goethe.de
4. Verpflichtung zur Identitätsprüfung
Das Goethe-Institut Kroatien ist verpflichtet, die Identität des Kandidaten festzustellen. Die Kandidaten bezeugen ihre Identität vor der Prüfung und bei Bedarf jederzeit während der Prüfung mit einem offiziellen Dokument mit Lichtbild.
5. Entfernung von einer Prüfung
Jeder, der auf irgendeine Weise bei der Prüfung betrügt, unerlaubte Hilfsmittel mitbringt, benutzt oder diese anderen gibt oder mit seinem Benehmen auf irgendeine Weise den vorgeschriebenen Ablauf der Prüfung behindert, wird von der Prüfung entfernt. In diesem Fall werden die Prüfungsergebnisse nicht bewertet. Zu den unerlaubten Hilfsmitteln gehören Fachunterlagen, die nicht zu den Prüfungsunterlagen gehören und nicht in der Prüfungsordnung vorgesehen sind (z.B. Wörterbücher, Grammatiken, vorbereitetes Konzeptpapier u.ä.). Technische Hilfsmittel, wie beispielsweise Mobiltelefone, Mini-Computer und sonstige Aufnahme- oder Wiedergabegeräte dürfen weder in den Vorbereitungsraum noch in den Prüfungsraum gebracht werden. Das Prüfungszentrum hat das Anrecht, das Einhalten der oben angeführten Bestimmungen zu überprüfen oder diese durchzuführen. Handlungen, die diesen Bestimmungen widersprechen, führen zum Entfernen von der Prüfung. Auch ein Versuch des Kandidaten, vertrauliche Prüfungsinhalte an dritte Personen zu vermitteln oder das Nichteinhalten der Hausordnung führt zum Entfernen von der Prüfung.
6. Rücktritt von der Prüfung und Unterbrechung der Prüfung
6.1 Trotz des gesetzlichen Widerrufsrechts gilt folgendes: es besteht die Möglichkeit des Rücktritts von der Prüfung, jedoch kein Anrecht auf Erstattung der bereits bezahlten Prüfungsgebühr. Falls es vor Prüfungsbeginn zum Rücktritt von der Prüfung kommt, gilt die Prüfung als nicht angetreten. Falls die Prüfung nach Prüfungsbeginn abgebrochen wird, gilt sie als nicht bestanden.
6.2 In dem Fall, dass der Termin dem Kandidaten nicht entspricht, kann die Prüfung nur einmal ohne zusätzliche Kosten verschoben werden, falls das Institut darüber 14 Tage im Voraus benachrichtigt wird.
7. Erstattung der Prüfungsgebühr
Bei Rücktritt von der Prüfung:
8. Erhalt der Prüfungsergebnisse
Sie erhalten innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Prüfungstermin die Prüfungsergebnisse per E-mail. Die Zertifikate werden innerhalb von 4 Wochen per Post gesendet.
9. Einspruch
Einspruch gegen die Prüfungsergebnisse muss innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form an die Prüfungskomission erhoben werden. Das Goethe-Institut kann unbegründete oder unzureichend begründete Anträge ablehnen. Der Hinweis auf eine erreichte ungenügende Punktezahl ist keine zureichende Begründung.
10. Verantwortung des Goethe-Instituts
Die Haftung des Goethe-Instituts und seiner Mitarbeiter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Das Goethe-Institut haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Leistungen wegen höherer Gewalt (z.B. im Fall von Naturkatastrophen, Feuer, Wasser, Krieg, Anordnungen zuständiger Behörden und sonstiger Gegebenheiten, die außerhalb des Verantwortungsbereichs liegen). Das Goethe-Institut übernimmt keine Verantwortung für Verletzungen auf dem Wege zum oder vom Ort, sowie am Ort, an dem der Kurs abgehalten wird, wie auch für Verluste oder Beschädigungen von Gegenständen der Teilnehmer.
Die Anzahl der verfügbaren Plätze ist begrenzt.
Wir behalten uns vor, eine Prüfung bei zu wenigen Anmeldungen zu einem bestimmten Prüfungstermin abzusagen.
Mit der Teilnahme an den Prüfungen des Goethe-Instituts Kroatien bestätigt die/der Prüfungsteilnehmende, dass die Prüfungsordnung und die Durchführungsbedingungen gelesen wurden.
Zu den Prüfungen des Goethe-Instituts können alle Interessenten antreten (außer der im Artikel 3.2 der Prüfungsordnung angeführten Personen), unabhängig vom Mindestalter und der deutschen Staatsangehörigkeit.
2. Anmeldung
2.1 Die Prüfungsgebühr muss bei der Anmeldung bezahlt werden. Solange die Prüfungsgebühr nicht bezahlt ist, gilt der Kandidat nicht als angemeldet.
2.2 Über den Antritt zur Prüfung und dessen Modalitäten entscheidet das Goethe-Institut Kroatien. Der Beschluss über den Antritt zur Prüfung wird dem Kandidaten zusammen mit dem Prüfungstag und Prüfungsort bekannt gegeben. Anmeldungen können nur bei einer ausreichenden Anzahl von Plätzen berücksichtigt werden. In diesem Fall ist die Reihenfolge der Anmeldung ausschlaggebend. Das Anrecht zum Antritt zur Prüfung hat der Kandidat erst nach Eingang einer schriftlichen Bestätigung. Interessenten, denen der Antritt zur Prüfung nicht genehmigt wurde, werden darüber umgehend benachrichtigt, unter Anführung der Gründe für die Nichtannahme.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Zur Prüfung kann nicht angetreten werden, wenn der Gesamtbetrag der Prüfungsgebühr nicht bis zum vorgesehen Datum eingezahlt wurde.
3.2. Zahlungsart
Die Zahlungsmodalitäten können beim Sprachkurs- und Prüfungssekretariat erfragt werden: pruefungen-zagreb@goethe.de
4. Verpflichtung zur Identitätsprüfung
Das Goethe-Institut Kroatien ist verpflichtet, die Identität des Kandidaten festzustellen. Die Kandidaten bezeugen ihre Identität vor der Prüfung und bei Bedarf jederzeit während der Prüfung mit einem offiziellen Dokument mit Lichtbild.
5. Entfernung von einer Prüfung
Jeder, der auf irgendeine Weise bei der Prüfung betrügt, unerlaubte Hilfsmittel mitbringt, benutzt oder diese anderen gibt oder mit seinem Benehmen auf irgendeine Weise den vorgeschriebenen Ablauf der Prüfung behindert, wird von der Prüfung entfernt. In diesem Fall werden die Prüfungsergebnisse nicht bewertet. Zu den unerlaubten Hilfsmitteln gehören Fachunterlagen, die nicht zu den Prüfungsunterlagen gehören und nicht in der Prüfungsordnung vorgesehen sind (z.B. Wörterbücher, Grammatiken, vorbereitetes Konzeptpapier u.ä.). Technische Hilfsmittel, wie beispielsweise Mobiltelefone, Mini-Computer und sonstige Aufnahme- oder Wiedergabegeräte dürfen weder in den Vorbereitungsraum noch in den Prüfungsraum gebracht werden. Das Prüfungszentrum hat das Anrecht, das Einhalten der oben angeführten Bestimmungen zu überprüfen oder diese durchzuführen. Handlungen, die diesen Bestimmungen widersprechen, führen zum Entfernen von der Prüfung. Auch ein Versuch des Kandidaten, vertrauliche Prüfungsinhalte an dritte Personen zu vermitteln oder das Nichteinhalten der Hausordnung führt zum Entfernen von der Prüfung.
6. Rücktritt von der Prüfung und Unterbrechung der Prüfung
6.1 Trotz des gesetzlichen Widerrufsrechts gilt folgendes: es besteht die Möglichkeit des Rücktritts von der Prüfung, jedoch kein Anrecht auf Erstattung der bereits bezahlten Prüfungsgebühr. Falls es vor Prüfungsbeginn zum Rücktritt von der Prüfung kommt, gilt die Prüfung als nicht angetreten. Falls die Prüfung nach Prüfungsbeginn abgebrochen wird, gilt sie als nicht bestanden.
6.2 In dem Fall, dass der Termin dem Kandidaten nicht entspricht, kann die Prüfung nur einmal ohne zusätzliche Kosten verschoben werden, falls das Institut darüber 14 Tage im Voraus benachrichtigt wird.
7. Erstattung der Prüfungsgebühr
Bei Rücktritt von der Prüfung:
- bis 4 Wochen vor dem Prüfungstermin werden 80% des eingezahlten Betrags erstattet
- bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin werden 50% des eingezahlten Betrags erstattet
8. Erhalt der Prüfungsergebnisse
Sie erhalten innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Prüfungstermin die Prüfungsergebnisse per E-mail. Die Zertifikate werden innerhalb von 4 Wochen per Post gesendet.
9. Einspruch
Einspruch gegen die Prüfungsergebnisse muss innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form an die Prüfungskomission erhoben werden. Das Goethe-Institut kann unbegründete oder unzureichend begründete Anträge ablehnen. Der Hinweis auf eine erreichte ungenügende Punktezahl ist keine zureichende Begründung.
10. Verantwortung des Goethe-Instituts
Die Haftung des Goethe-Instituts und seiner Mitarbeiter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Das Goethe-Institut haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Leistungen wegen höherer Gewalt (z.B. im Fall von Naturkatastrophen, Feuer, Wasser, Krieg, Anordnungen zuständiger Behörden und sonstiger Gegebenheiten, die außerhalb des Verantwortungsbereichs liegen). Das Goethe-Institut übernimmt keine Verantwortung für Verletzungen auf dem Wege zum oder vom Ort, sowie am Ort, an dem der Kurs abgehalten wird, wie auch für Verluste oder Beschädigungen von Gegenständen der Teilnehmer.
Die Anzahl der verfügbaren Plätze ist begrenzt.
Wir behalten uns vor, eine Prüfung bei zu wenigen Anmeldungen zu einem bestimmten Prüfungstermin abzusagen.
Mit der Teilnahme an den Prüfungen des Goethe-Instituts Kroatien bestätigt die/der Prüfungsteilnehmende, dass die Prüfungsordnung und die Durchführungsbedingungen gelesen wurden.