Oft gestellte Fragen
Wir informieren Sie hier über allgemeine und oft gestellte Fragen zu den Prüfungen des Goethe-Instituts.
Falls Sie darüber hinausgehende Fragen zu den Goethe-Zertifikaten A1 bis C2 haben, informieren Sie sich bitte kostenlos und unverbindlich in einer persönlichen Beratung direkt an einem unserer Prüfungszentren (Goethe‑Institute, Goethe‑Zentren oder Prüfungskooperationspartner).
Falls Sie darüber hinausgehende Fragen zu den Goethe-Zertifikaten A1 bis C2 haben, informieren Sie sich bitte kostenlos und unverbindlich in einer persönlichen Beratung direkt an einem unserer Prüfungszentren (Goethe‑Institute, Goethe‑Zentren oder Prüfungskooperationspartner).
Eine Reservierung von Prüfungsplätzen ist nicht möglich. Ein Prüfungsplatz ist nur dann verbindlich gebucht, wenn eine Passkopie vorgelegt wurde und die Prüfung vollständig bezahlt wurde. Vergleiche dazu die „Allgemeinen Geschäftsbedingung“ des Goethe-Instituts:
Anmeldung
2.1 Das Recht zur Teilnahme an den Prüfungen erhalten nur Kandidaten, die sich frist- und formgerecht angemeldet haben. Die eingezahlten Prüfungsgebühren werden nicht erstattet.
Anmeldung
2.1 Das Recht zur Teilnahme an den Prüfungen erhalten nur Kandidaten, die sich frist- und formgerecht angemeldet haben. Die eingezahlten Prüfungsgebühren werden nicht erstattet.
Sie können sich bis auf Weiteres ausschließlich persönlich für Prüfungen am Goethe-Institut Libanon anmelden. Bitte bringen Sie zur Einschreibung ein Ausweisdokument sowie eine Kopie mit. Eine Einschreibung im Kundenbüro durch Dritte, auch mit entsprechender Vollmacht, ist nicht statthaft. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.
Leider nein, die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich. Laut § 13 der Prüfungsordnung besteht lediglich die Möglichkeit, von der Prüfung zurückzutreten:
§ 13 Rücktritt von der Prüfung bzw. Abbruch der Prüfung
Die Möglichkeit zum Rücktritt von der Prüfung besteht; es besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits entrichteten Prüfungsgebühren. Erfolgt der Rücktritt vor Prüfungsbeginn, so gilt die Prüfung als nicht abgelegt
§ 13 Rücktritt von der Prüfung bzw. Abbruch der Prüfung
Die Möglichkeit zum Rücktritt von der Prüfung besteht; es besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits entrichteten Prüfungsgebühren. Erfolgt der Rücktritt vor Prüfungsbeginn, so gilt die Prüfung als nicht abgelegt
Leider ist die telefonische Abfrage von Prüfungsergebnissen aus Gründen des Datenschutzes untersagt. Sie erhalten Ihr Prüfungsergebnis nach einer angemessenen Korrekturzeit ausschließlich online auf der Homepage des Goethe-Instituts unter Mein Goethe.de:
Das Goethe-Institut ist weltweiten Standards verpflichtet und führt deshalb alle Korrekturen in einem aufwendigen Sicherheitsverfahren durch. Jedes Prüfungsergebnis wird von 3 geschulten und zertifizierten Prüfern abgenommen, überprüft und Korrektur gelesen bevor es zur Bekanntgabe frei gegeben wird. Dieser Prozess dauert nicht länger als 6 Wochen.
Das Prüfungsergebnis erfahren Sie ausschließlich online hier:
Das Prüfungsergebnis erfahren Sie ausschließlich online hier:
Dies ist lt. Prüfungsordnung nicht möglich. Vergleiche dazu §14 Prüfungsordnung des Goethe-Instituts:
Prüfungsordnung
Prüfungsordnung
Eine gebuchte Prüfung kann nur im begründeten Krankheitsfall verschoben werden. Hierzu ist ein ärztliches Attest notwendig. Hierzu vergleichen Sie die Prüfungsordnung des Goethe-Instituts § 13 und die AGBS des Goethe-Instituts Libanon §1, Abs. 2 -.4:
Prüfungsordnung
Prüfungsordnung
Bei modularen Prüfungen können sie Einzelmodule buchen und wiederholen. Dies sind die Prüfungen der Niveaustufen B1 und B2.
Sie können Ihr digitales Zertifikat direkt aus Ihrem MeinGoethe.de Account herunterladen.
Die Prüfungen des Goethe-Instituts stehen allen Interessierten zur Verfügung und können unabhängig vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit abgelegt werden. Sie sind zum Nachweis von Sprachkenntnissen in Deutsch als Fremdsprache und Deutsch als Zweitsprache konzipiert.
Für die Teilnahme wird jeweils ein Mindestalter empfohlen.
Für die Teilnahme wird jeweils ein Mindestalter empfohlen.
Die Prüfungszentren sind bemüht, nach ihren Möglichkeiten vor Ort individuell auf Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (zum Beispiel chronisch krank oder seh-, hörbehindert) einzugehen. Art und Grad des spezifischen Bedarfs müssen deshalb bereits bei Anmeldung zur Prüfung angegeben und durch ein ärztliches Attest belegt werden. Das Prüfungszentrum ist hierbei zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Genauere Informationen erhalten Sie direkt an dem jeweiligen Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung ablegen möchten.
Genauere Informationen erhalten Sie direkt an dem jeweiligen Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung ablegen möchten.
Sie können den Raum für eine angemessene Zeit (zum Beispiel für einen Gang zur Toilette) verlassen. Dies wird im „Protokoll über die Durchführung der Prüfung“ vermerkt.
Die Einordnung der Goethe-Zertifikate A1 bis C2 entsprechen dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Informationen finden Sie unter:
Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Bestätigungen, die lediglich die Teilnahme an einem Sprachkurs, an einem Einstufungstest, an einer Prüfung oder Ähnlichem bescheinigen, genügen nicht.
Nur ein Prüfungszeugnis über eine bestandene Prüfung – Goethe-Zertifikat A1 bis C2 beziehungsweise über das Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom – gilt weltweit als anerkannter Nachweis über die entsprechenden Kenntnisse in Deutsch als Fremdsprache.
Nur ein Prüfungszeugnis über eine bestandene Prüfung – Goethe-Zertifikat A1 bis C2 beziehungsweise über das Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom – gilt weltweit als anerkannter Nachweis über die entsprechenden Kenntnisse in Deutsch als Fremdsprache.
Die Prüfungen Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom, Zentrale Oberstufenprüfung, Kleines Deutsches Sprachdiplom und Großes Deutsches Sprachdiplom sind als sprachlicher Nachweis für ein Studium an einer Hochschule (Universität) in Deutschland anerkannt und befreien vom Nachweis einer TestDaF‑Prüfung oder einer anderen hochschulbezogenen Prüfung (DSH).
Über die Sprachanforderungen für die Hochschule Ihrer Wahl, für den Studiengang beziehungsweise das Studienfach informieren Sie sich bitte an der jeweiligen Hochschule (Universität), an der Sie studieren möchten oder Sie recherchieren gezielt auf www.sprachnachweis.de.
Über die Sprachanforderungen für die Hochschule Ihrer Wahl, für den Studiengang beziehungsweise das Studienfach informieren Sie sich bitte an der jeweiligen Hochschule (Universität), an der Sie studieren möchten oder Sie recherchieren gezielt auf www.sprachnachweis.de.
In den Prüfungen des Goethe-Instituts ist für die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen die Rechtschreibung in der Form verbindlich, wie sie seit August 2006 geregelt ist. Grundlage hierfür sind DUDEN. Die deutsche Rechtschreibung (ab 24. Auflage 2006) und WAHRIG. Die deutsche Rechtschreibung (ab 2006).
Die aktuell gültigen Regeln finden sich im Internet unter:
Die aktuell gültigen Regeln finden sich im Internet unter:
Lernen ist ein individueller Prozess. Wie viel Zeit Sie persönlich benötigen, um eine Niveaustufe zu erreichen, hängt von verschiedenen, auch individuellen Faktoren ab: von Engagement, Zeiteinsatz und Nutzung zusätzlicher Übungsangebote.
Wenn Sie schon eine oder mehrere Sprachen gelernt haben, lernen Sie Deutsch meist schneller. Es spielt eine große Rolle, ob Sie an einem Sprachkurs in Ihrem Heimatland oder in Deutschland teilnehmen, wo Sie auch außerhalb des Unterrichts Deutsch hören und sprechen können.
Für den Lernprozess ist die Intensität des Unterrichts (Intensiv- oder Abendkurs oder Ähnliches) ebenfalls wichtig. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen sich persönlich beraten.
Wenn Sie schon eine oder mehrere Sprachen gelernt haben, lernen Sie Deutsch meist schneller. Es spielt eine große Rolle, ob Sie an einem Sprachkurs in Ihrem Heimatland oder in Deutschland teilnehmen, wo Sie auch außerhalb des Unterrichts Deutsch hören und sprechen können.
Für den Lernprozess ist die Intensität des Unterrichts (Intensiv- oder Abendkurs oder Ähnliches) ebenfalls wichtig. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen sich persönlich beraten.
Sie finden bei der jeweiligen Prüfung als Übungs- und Infomaterial:
- Materialien zum Onlineüben
- Materialien zum Herunterladen
- Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen.
Für einige Prüfungen gibt es Fernlernmaterial und Onlinekurse.
Die Prüfung kann als Gesamtes beliebig oft wiederholt werden. Die Einzelheiten, auch bezüglich möglicher Teilwiederholungen, sind in den Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Prüfung geregelt.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A1: Fit in Deutsch 1 ist bestanden, wenn mindestens 30 Punkte (50 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A2 bzw. Goethe-Zertifikat A2: Fit in Deutsch ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erzielt und alle Prüfungsteile abgelegt wurden. Hiervon müssen mindestens 45 Punkte in der schriftlichen Prüfung und mindestens 15 Punkte in der mündlichen Prüfung erreicht werden. Andernfalls gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Die Goethe-Zertifikate B1, B2, C1 und C2 sind modulare Prüfungen.
Ein Modul ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte bzw. 60 % erreicht sind.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A2 bzw. Goethe-Zertifikat A2: Fit in Deutsch ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erzielt und alle Prüfungsteile abgelegt wurden. Hiervon müssen mindestens 45 Punkte in der schriftlichen Prüfung und mindestens 15 Punkte in der mündlichen Prüfung erreicht werden. Andernfalls gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Die Goethe-Zertifikate B1, B2, C1 und C2 sind modulare Prüfungen.
Ein Modul ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte bzw. 60 % erreicht sind.
Die Zeugnisse des Goethe-Instituts über die Goethe-Zertifikate A1 bis C2 sind unbegrenzt gültig.
Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Die Zeugnisse über die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) bleiben nach Einführung des neuen Goethe-Zertifikats C2: Großes Deutsches Sprachdiplom und damit nach der Umstellung des Prüfungsangebots auf Niveau C2 ab 01.01.2012 gültig.
Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Die Zeugnisse über die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) bleiben nach Einführung des neuen Goethe-Zertifikats C2: Großes Deutsches Sprachdiplom und damit nach der Umstellung des Prüfungsangebots auf Niveau C2 ab 01.01.2012 gültig.
Es wird grundsätzlich kein Duplikat ausgestellt.
Falls die Prüfung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt, kann das Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung abgelegt haben, jedoch eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung ausstellen.
Falls die Prüfung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt, kann das Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung abgelegt haben, jedoch eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung ausstellen.
Bei Namensänderung (zum Beispiel bei Heirat, Adoption, Scheidung oder Ähnlichem) wird weder ein neues Zeugnis noch eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.
Eine Namensänderung kann durch die entsprechende behördliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ähnliches) beziehungsweise durch beglaubigte Kopie nachgewiesen werden.
Der Name beziehungsweise die Schreibung des Namens wird bei Anmeldung zur Prüfung dem amtlichen Lichtbildausweis entsprechend am Prüfungszentrum aufgenommen. Das Zeugnis über die bestandene Prüfung wird auf der Grundlage dieser Angaben ausgefertigt.
Eine Namensänderung kann durch die entsprechende behördliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ähnliches) beziehungsweise durch beglaubigte Kopie nachgewiesen werden.
Der Name beziehungsweise die Schreibung des Namens wird bei Anmeldung zur Prüfung dem amtlichen Lichtbildausweis entsprechend am Prüfungszentrum aufgenommen. Das Zeugnis über die bestandene Prüfung wird auf der Grundlage dieser Angaben ausgefertigt.
Eine offizielle Übersetzung können Sie bei einem / einer staatlich anerkannten Übersetzer*in oder in einem Übersetzungsbüro anfertigen lassen.
Die Prüfungsteilnahme ist weder an den Besuch eines bestimmten Sprach- oder Vorbereitungskurses noch an den Erwerb eines Zertifikats auf einer darunterliegenden Niveaustufe gebunden.
Wir empfehlen jedoch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs des Prüfungszentrums. Hier erlernen Sie die nötigen sprachlichen und prüfungsspezifischen Fertigkeiten, die Ihnen das Ablegen der Prüfung so leicht wie möglich machen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen Sie sich persönlich beraten.
Wir empfehlen jedoch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs des Prüfungszentrums. Hier erlernen Sie die nötigen sprachlichen und prüfungsspezifischen Fertigkeiten, die Ihnen das Ablegen der Prüfung so leicht wie möglich machen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen Sie sich persönlich beraten.
Wenn Sie Ihre Prüfung an einem Goethe-Institut abgelegt und keine anderen Informationen erhalten haben, können Sie Ihre Prüfungsergebnisse unter Mein Goethe.de abrufen.
Hilfe bei der Registrierung auf Mein Goethe.de:
© Goethe-Institut
Hilfe zum Abruf von Prüfungsergebnissen:
© Goethe-Institut
Bei Rückfragen wenden Sie sich direkt an Ihr Goethe-Institut.
Wenn Sie Ihre Prüfung bei einem Prüfungskooperationspartner des Goethe-Instituts abgelegt haben, wenden Sie sich direkt an Ihr Prüfungszentrum.
Hilfe bei der Registrierung auf Mein Goethe.de:
Hilfe zum Abruf von Prüfungsergebnissen:
Wenn Sie Ihre Prüfung bei einem Prüfungskooperationspartner des Goethe-Instituts abgelegt haben, wenden Sie sich direkt an Ihr Prüfungszentrum.
Sie können Ihr Zeugnis beispielsweise für Studienzwecke bei jeder öffentlichen Behörde (Gericht, Ministerium, Schule, Bank oder Ähnlichem) beglaubigen lassen. Arbeitgeber benötigen meist die Beglaubigung einer befugten Anwaltskanzlei.