Praktikum

Das Goethe-Institut Thailand bietet Studenten und Studentinnen in höheren Semestern oder nach abgeschlossenem Studium die Möglichkeit eines Praktikums. Sie erhalten einen Einblick in die Arbeit eines Goethe-Instituts, beteiligen sich an Planung und Umsetzung von Kulturprogrammen, übernehmen Aufgaben in der Spracharbeit, Bildungskooperation Deutsch oder in den Bereichen Bibliothek und Information.

Informieren Sie sich auf unseren Seiten über die Voraussetzungen, die verschiedenen Arbeitsbereiche und freie Stellen.

Bereiche und Tätigkeiten

Alle Informationen zum Praktikum

Bewerbungsverfahren

Um Entscheidungen für ein Praktikum zügig und reibungslos treffen zu können, möchten wir Sie bitten, den Online-Fragebogen in deutscher Sprache auszufüllen und bei unserem Goethe-Institut einzureichen.

In der Regel erwarten wir neben dem Bewerbungsschreiben mit Lichtbild einen Lebenslauf und ein Referenzschreiben. Dies muss von einem Hochschullehrenden oder einer Dozentin/eines Dozenten verfasst werden, sollte max. eine DIN A4-Seite umfassen, einen persönlichen Eindruck Ihrer Leistung wiedergeben und kurz begründen, warum Sie sich für ein Auslandspraktikum eignen.

Voraussetzungen

Die Dauer des Praktikums beträgt in der Regel drei Monate. Sie sind verantwortlich für Ihren Versicherungsschutz und müssen selbst dafür aufkommen.

Ein begonnenes Hochschulstudium im geisteswissenschaftlichen, betriebswirtschaftlichen oder informationswissenschaftlichen Bereich, das zum Bachelor- oder Masterabschluss, Staatsexamen für Sek. II oder einer Promotion führt, ist ebenfalls Voraussetzung. Sie sollten mindestens drei Semester studiert haben und nicht jünger als 20, und nicht älter als 30 Jahre sein.

Vergütung und Versicherung

Das Praktikum erfolgt unentgeltlich. Das Goethe-Institut Thailand gewährt Ihnen jedoch eine Aufwandsentschädigung zur Abdeckung von Kosten für Flug, Auslandsreisekrankenversicherung sowie Wohnung in Höhe von 450€ pro abgeleisteten Praktikumsmonat. Das Geld wird Ihnen als Einmalzahlung nach Beendigung des Praktikums überwiesen. Für die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts und für Ihre Unterbringung müssen Sie selber aufkommen. Dabei kann Sie das Goethe-Institut leider nicht unterstützen. 

Wenn Sie anderweitig noch finanzielle Unterstützung bekommen (Stipendien, Reisekostenzuschüsse, etc.) sind Sie selbst dafür verantwortlich, die erhaltene Aufwandsentschädigung dort zu deklarieren.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse in Deutschland Ihren Krankenversicherungsschutz, bevor Sie das Praktikum beginnen. Überprüfen Sie bitte auch Ihre Unfallversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes.

Visa und Visabeschaffung

Visa für Thailand können an der Thailändischen Botschaft in Berlin sowie den Thailändischen Generalkonsulaten in Deutschland beantragt werden. 

Praktikanten sollten in jedem Fall ein "Non Immigrant Visa" (Kategorie ED) beantragen, das zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Jahr berechtigt. Ein Touristenvisum (30 Tage) ist bei einer Praktikumstätigkeit im Land nicht möglich. 

Wir bitten um Verständnis, dass darüber hinaus seitens des Goethe-Instituts keine Fragen zu Visafragen beantwortet werden können.

Bitte wenden Sie sich hierfür an:





Auf der Homepage des Thailändischen Generalkonsulats Frankfurt sind ebenfalls viele Informationen zu Visaangelegenheiten aufgeführt:
 (Konsularabteilung/Visa)

Anreise

Weitere Informationen und einen genauen Stadtplan unseres Instituts finden Sie hier: Anfahrt

Reisekostenzuschuss durch DAAD
Bei Praktika von mindestens zwei Monaten gewährt der Deutsche Akademische Austauschdienst unter bestimmten Bedingungen einen Reisekostenzuschuss. Nach Ihrer Terminzusage übersenden wir Ihnen eine Bestätigung des Praktikumzeitraumes. Diese müssen Sie Ihrem Antrag an den DAAD beifügen.
 

Praktikumsbestätigung und -bericht

Sie sind verpflichtet, am Ende des Praktikums einen Bericht zu erstellen, der als Grundlage der Praktikumsbestätigung dient. 

Eine Bewertung der Tätigkeit findet in aller Regel nicht statt, kann aber auf Wunsch erstellt werden. 

Bitte beantragen Sie die Bestätigung rechtzeitig bei der Praktikumsleitung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Beurteilungsschreiben.

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