Um Entscheidungen für ein Praktikum zügig und reibungslos treffen zu können, möchten wir Sie bitten, den Online-Fragebogen in deutscher Sprache auszufüllen und bei unserem Goethe-Institut einzureichen.
In der Regel erwarten wir neben dem Bewerbungsschreiben mit Lichtbild einen Lebenslauf und ein Referenzschreiben. Dies muss von einem Hochschullehrenden oder einer Dozentin/eines Dozenten verfasst werden, sollte max. eine DIN A4-Seite umfassen, einen persönlichen Eindruck Ihrer Leistung wiedergeben und kurz begründen, warum Sie sich für ein Auslandspraktikum eignen.
Die Dauer des Praktikums beträgt in der Regel drei Monate. Sie sind verantwortlich für Ihren Versicherungsschutz und müssen selbst dafür aufkommen.
Ein begonnenes Hochschulstudium im geisteswissenschaftlichen, betriebswirtschaftlichen oder informationswissenschaftlichen Bereich, das zum Bachelor- oder Masterabschluss, Staatsexamen für Sek. II oder einer Promotion führt, ist ebenfalls Voraussetzung. Sie sollten mindestens drei Semester studiert haben und nicht jünger als 20, und nicht älter als 30 Jahre sein.
Visa für Thailand können an der Thailändischen Botschaft in Berlin sowie den Thailändischen Generalkonsulaten in Deutschland beantragt werden.
Praktikanten sollten in jedem Fall ein "Non Immigrant Visa" (Kategorie ED) beantragen, das zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Jahr berechtigt. Ein Touristenvisum (30 Tage) ist bei einer Praktikumstätigkeit im Land nicht möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass darüber hinaus seitens des Goethe-Instituts keine Fragen zu Visafragen beantwortet werden können.
Bitte wenden Sie sich hierfür an:
Weitere Informationen und einen genauen Stadtplan unseres Instituts finden Sie hier: Anfahrt
Reisekostenzuschuss durch DAAD
Bei Praktika von mindestens zwei Monaten gewährt der Deutsche Akademische Austauschdienst unter bestimmten Bedingungen einen Reisekostenzuschuss. Nach Ihrer Terminzusage übersenden wir Ihnen eine Bestätigung des Praktikumzeitraumes. Diese müssen Sie Ihrem Antrag an den DAAD beifügen.
Sie sind verpflichtet, am Ende des Praktikums einen Bericht zu erstellen, der als Grundlage der Praktikumsbestätigung dient.
Eine Bewertung der Tätigkeit findet in aller Regel nicht statt, kann aber auf Wunsch erstellt werden.
Bitte beantragen Sie die Bestätigung rechtzeitig bei der Praktikumsleitung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Beurteilungsschreiben.