Die Flagge der Europäischen Union ist zu sehen. © Goethe-Institut


Überblick

Die Europäische Union (EU) ist ein Verbund von derzeit 27 Mitgliedsstaaten (Stand: Januar 2020). Es gibt 24 Amtssprachen, in denen alle Dokumente und Informationen der EU zur Verfügung stehen. Das politische System der EU basiert auf zwei Verträgen (dem „Vertrag über die Europäische Union“ und dem „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“). Die EU wird vor allem von 5 Institutionen verwaltet: Der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der EU-Gerichtshof.

Der Checkpoint Charly in Berlin zeigt die Geschichte Deutschlands. © Goethe-Institut

Geschichte

Deutschland gehört zu den sechs Staaten, die nach dem zweiten Weltkrieg, in den 1950er Jahren, die heutige EU gegründet haben. Zu Beginn handelte es sich vor allem um einen wirtschaftlichen Zusammenschluss, der den Handel erleichterte. Seit 2002 gibt es daher auch in 19 EU-Ländern eine gemeinsame Währung, den Euro. Heutzutage steht auch eine gemeinsame Politik im Vordergrund: vom Klimawandel über Umweltschutz und Gesundheit bis hin zu Außenbeziehungen und Sicherheit, Justiz und Migration.

Ziele und Werte 

Zu den Zielen der EU gehören die Förderung des Friedens und das Wohlergehen ihrer Bürgerinnen und Bürger, sowie Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit ohne Binnengrenzen. Inklusion, Toleranz, Rechtstaatlichkeit, Solidarität und Nichtdiskriminierung sind die Werte, die die Mitgliedsländer der EU miteinander verbinden. Seit ihrer Gründung gab es keinen Krieg mehr in den Mitgliedsstaaten der EU.
 
Gleichstellung ist ein weiterer Wert der EU. Hierbei geht es darum, dass alle Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz die gleichen Rechte haben. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Teil aller politischen Maßnahmen der EU und Grundlage der europäischen Integration. Sie gilt für alle Bereiche. Der Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit wurde bereits 1957 vertraglich festgeschrieben, ist jedoch noch nicht vollständig verwirklicht.

Auf einer Ampel zeigt das rote Licht ein gleichgeschlechtliches weibliches Paar und das grüne Licht ein gleichgeschlechtliches männlichs Paar. © Goethe-Institut

Die Gleichbehandlungsstelle der EU

Die Gleichbehandlungsstelle hat das Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der EU in den Rechten, die ihnen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland zustehen, zu unterstützen. Sie bietet unter anderem unabhängige rechtliche und/oder sonstige Unterstützung durch Beratung und Verweisberatung, sowie Informationen über das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Informationen stehen auf Deutsch, Englisch, Polnisch, Spanisch, Französisch, Rumänisch und Bulgarisch zur Verfügung.

Video Gebärdensprache

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