Ein Kellner steht an der Bar in einem Restaurant und trocknet Gläser ab. © Goethe-Institut


Wichtige Dokumente bei Arbeitsbeginn

Sie haben eine feste Arbeitsstelle in Deutschland gefunden? Dann sind Sie ein Arbeitnehmer. Sie brauchen einige Dokumente für Ihren Arbeitgeber. Zuerst brauchen Sie einen Nachweis, dass Sie eine Krankenversicherung haben. Den Nachweis bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse/Krankenversicherung. In Deutschland muss jeder eine Krankenversicherung haben. Oft brauchen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis. Das bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt. 

Versicherungen und Steuern

Als Arbeitnehmer haben Sie auch eine Rentenversicherung und eine Arbeitslosenversicherung. Da müssen Sie aber nichts machen, diese Versicherungen haben Sie automatisch. Der Arbeitgeber zahlt einen Teil von Ihrer Krankenversicherung, von Ihrer Rentenversicherung und von Ihrer Arbeitslosenversicherung. Den anderen Teil zahlen Sie. Das wird automatisch von Ihrem Gehalt/Lohn abgezogen. Sie brauchen auch eine Steuernummer und eine elektronische Lohnsteuerkarte. Beides bekommen Sie beim Finanzamt. Die Steuern müssen Sie nicht selbst überweisen. Das Finanzamt nimmt die Steuern direkt von Ihrem Gehalt/Lohn.   

Arbeitsvertrag

Jeder Arbeitnehmer bekommt einen Arbeitsvertrag. Sie und der Arbeitgeber unterschreiben den Vertrag. Lesen Sie den Arbeitsvertrag genau durch und unterschreiben Sie erst dann. Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie nach: Für Erwachsene bei der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE). Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre bekommen bei den Jugendmigrationsdiensten (JMD) Informationen. Im Arbeitsvertrag stehen alle Regeln. Sie und der Arbeitgeber müssen sich an diese Regeln halten. Hier steht zum Beispiel auch: Wie viel verdienen Sie pro Monat? Wie viele Urlaubstage haben Sie? Was müssen Sie machen, wenn Sie krank sind? Bei einer neuen Arbeit haben Sie normalerweise eine Probezeit. Die Probezeit ist unterschiedlich lang. Manchmal sind es nur ein paar Wochen, manchmal ist es ein halbes Jahr. In der Probezeit beobachtet der Arbeitgeber Sie genauer. Er entscheidet, ob Sie nach der Probezeit weiter in der Firma arbeiten. Und Sie entscheiden, ob Sie diese Arbeit nach der Probezeit weitermachen wollen. In der Probezeit ist die Kündigungsfrist kürzer (meistens zwei bis drei Wochen), danach ist sie normalerweise 3 Monate.

Minijobs

Es gibt in Deutschland auch Minijobs/520-Euro-Jobs. Ein Minijob ist eine Arbeitsstelle, bei der man nur bis 520 € pro Monat verdient. Sie bekommen auch hier automatisch eine Krankenversicherung und eine Rentenversicherung. Die zahlt aber nur der Arbeitgeber, Sie müssen nichts zahlen. Eine Arbeitslosenversicherung haben Sie nicht.  

Eine Kellnerin in einem Restaurant stellt Stühle auf die Tische. © Goethe-Institut

Selbstständige Arbeit

Sie arbeiten selbstständig, also sind kein Arbeitnehmer? Dann brauchen Sie auch eine Krankenversicherung. Die Krankenversicherung müssen Sie aber selbst zahlen. Es ist auch gut, wenn Sie eine Rentenversicherung haben. In einigen Berufen, zum Beispiel Handwerker oder Hebamme, muss man eine Rentenversicherung haben. Beim Finanzamt müssen Sie sich eine Steuernummer holen. Das Finanzamt möchte wissen, wie viel Gewinn pro Jahr Sie ungefähr haben. Dann entscheidet es, wie viel Steuern Sie bezahlen. Die Steuern müssen Sie überweisen. Wenn Sie eine eigene Firma gründen wollen, brauchen Sie einen Gewerbeschein. Den bekommen Sie beim Gewerbeamt. Sie können im Rathaus fragen, wo das Gewerbeamt in Ihrer Stadt oder Ihrem Ort ist. Auch wenn Sie zum Beispiel ein Geschäft oder ein Restaurant eröffnen wollen, brauchen Sie einen Gewerbeschein.

Eine Frau sitzt an einem Tisch in ihrer Wohnung und arbeitet am Laptop. © Goethe-Institut

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