15.12.2023
Reisedokumentation
Alle Teilnehmenden müssen einen Reisepass und eine Reiseerlaubnis für Minderjährige haben. Eine Kopie beider Dokumente ist an
bue-pasch@goethe.de zu senden.
Reisepass
Wer noch keinen Reisepass hat, sollte diesen schnellstmöglich beantragen. Falls ihr bereits einen Reisepass habt, vergewissert euch bitte, dass das Ablaufdatum mindestens einen Monat nach dem Rückreisedatum am 21.07.2024 liegt. Wenn es vor dem 21.08.2024 abläuft, beantragt bitte einen neuen Pass.
Wir bitten diejenigen, die bereits einen Reisepass besitzen und noch keine Kopie zusammen mit ihrer Bewerbung eingereicht haben, uns diesen so schnell wie möglich zukommen zu lassen.
Wir müssen die Kopie des Reisenpasses bis
29. Januar 2024 erhalten, um die Flugtickets buchen zu können.
Reiseerlaubnis für Minderjährige
Minderjährige müssen über eine von einer zuständigen Behörde ausgestellten Reiseerlaubnis für Minderjährige verfügen. Bitte beantragt eine möglichst umfassende Berechtigung:
- Ausland ohne Länderbegrenzung, da Teilnemende im Falle eines Problems mit den Flügen die Möglichkeit haben müssen, im Land zu bleiben, in dem sich die Zwischenlandung befindet. Zum Beispiel für den Fall, dass die Fluggesellschaft bei Flugabsagen ihre Passagiere in einem Hotel unterbringt.
- Namen der Begleitpersonen nicht angeben: Denkt daran, dass die Teilnehmenden möglicherweise bei einigen Strecken ohne die Begleitperson fliegen müssen. Zum Beispiel eine Schülerin aus Paraguay, die nach Argentinien fliegt, um den internationalen Flug von Buenos Aires nach Europa zu nehmen. Auf allen internationalen Flügen nach Europa gibt es Begleitpersonen.
- Gültigkeitsdaten mindestens einen Monat vor Abflug nach Deutschland und einen Monat nach Ankunft im Heimatsland, falls es zu Flugänderungen oder Flugverspätungen kommt.
- Falls ihr Angaben zum Grund der Reise machen möchten, könnt ihr sagen, dass es sich um ein Vollstipendium (100%) für eine Studienreise nach Deutschland handelt, das vom Goethe-Institut für Schüler*innen der PASCH-Schulen gewährt und organisiert wird. Es ist kein Schulaustausch, Teilnehmenden werden nicht bei Familien untergebracht. Die meisten Kursorte sind Internate oder Jugendherbergen, in denen sie wohnen und Deutschkurse besuchen.
Für weitere Informationen wendet euch bitte an das Migrationsamt der jeweiligen Länder. Die Links finden Sie unten:
Visa
Keines unserer vier Länder (Argentinien, Chile, Paraguay und Uruguay) benötigt ein Visum. Es kann sein, dass die Teilnehmenden sich im "
ETIAS - European Travel Information and Authorization System" registrieren müssen, falls es vor der Reise implementiert wird. In diesem Fall gehen die Anmeldung und die damit verbundenen einmaligen Kosten zu Lasten der Teilnehmenden. Die Implementierung ist für 2023 geplant, aber es gibt noch kein bestätigtes Datum. Das PASCH-Büro wird euch informieren, sobald es passiert.
Impfungen
Es gibt keine Pflichtimpfungen für Passagiere aus unseren Ländern. Eine Impfbescheinigung gegen COVID ist nicht erforderlich. Denkt bitte daran, dass in Deutschland die Möglichkeit besteht, von Zecken gebissen zu werden, die Krankheiten wie die Borreliose übertragen können. Das Mitbringen des Originals oder einer Kopie des Impfpasses, sofern vorhanden, ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
Online-Einstufungstest
Die Teilnehmenden erhalten per E-Mail Anweisungen, um einen Online-Sprachniveautest zu absolvieren. Dieser Test ist keine Prüfung. Es erlaubt den Sprachkurskoordinator*innen stufengerechten Gruppen zu organisieren. Die E-Mail wird von den JUKU-Ansprechpartner*innen der jeweiligen Schule an die Teilnehmenden weitergeleitet.
Flugtickets
Flugtickets sind noch nicht verfügbar. Wir hoffen, sie spätestens Mitte März versenden zu können.
Mit dem nächsten Informationsschreiben Anfang März senden wir euch das Anmeldeformular, das online ausgefüllt und unterschrieben werden soll.