Nutzungsbedingungen
A: Kurse
1.
Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
- Die Einschreibung ist zwingend notwendig, um an den Kursen teilnehmen zu können.
- Kursteilnehmer-innen sollten zum Zeitpunkt der Einschreibung in einen Kurs für Erwachsene mindestens 16 Jahre alt sein. Ausnahmen davon sind mit dem vorherigen Einverständnis der Kursleitung möglich. Bei Kursen für Jugendliche sollte das Alter der Kursteilnehmer-innen zwischen 11 und 15 Jahren liegen.
- Die maximale Teilnehmerzahl pro Kurs beträgt 18, die minimale 12.
- Voraussetzung Teinahme B2-Kurs: Um das Sprachniveau im B2.Kurs zu sichern und um ein Arbeiten auf B2- Niveau zu gewährleisten, wird für die Teilnahme am b2-Kurs das Goethe-Zertifikat B1 vorausgesetzt.
- Das Goethe-Institut behält sich das Zulassungsrecht vor.
2.
Pflichten der Kursteilnehmer-innen
- Für virtuelle Kurse ist eine adäquate Ausstattung (Computer, Laptop, Kopfhörer, gute Internetverbindung) notwendig und liegt in der Verantwortung der Kursteilnehmer*innen.
- Die Teilnahme am Kurs soll regelmäßig und pünktlich stattfinden. Verspätungen bis zu 15 Minuten werden toleriert.
- Für das Bestehen des Kurses sind die Anwesenheit von mindestens 75% und die Note 6 von 10 erforderlich.
- Die Kursteilnehmer*innen verpflichten sich die gültigen Normen des Instituts zu beachten und die anderen Kursteilnehmer*innen des Kurses zu respektieren.
3.
Preise und Zahlungsmodalitäten
- Die Preise der Kurse, sowie Ermäßigungen und deren Gültigkeit, sind in der Kursbroschüre und auf der Homepage des Instituts ausgewiesen. Es werden keine zusätzlichen Kosten für die Einschreibung erhoben.
- Die Zahlung erfolgt per Überweisung und in der nationalen Währung.
4.
Kursschließung und Rücktritt
- Sollte ein Kurs seitens des Instituts geschlossen werden, wird die Kursgebühr wahlweise gutgeschrieben oder zurückerstattet. Die Gutschrift ist lediglich für das laufende Jahr gültig.
- Im Fall des Kursabbruchs seitens des Schülers/in, wird die Kursgebühr nicht zurückerstattet, die Abwesenheit oder der Rücktritt liegen ausschließlich in der Verantwortung des Teilnehmern/der Teilnehmerin. In Ausnahmefällen kann der Betrag bis zum nächsten Kursabschnitt gutgeschrieben werden. Der Student muss die vergangenen Kursstunden bis zum Zeitpunkt des Antrags auf Gutschrift bezahlen. Der Antrag muss an das Sprachkurssekretariat geschickt werden.
- Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, Änderungen der Kurszeiten, Dozenten und Kursschließungen durchzuführen, falls dies für nötig befunden wird.
- Das Institut ist nicht verantwortlich für den Ausfall seiner Leistungen im Falle höherer Gewalt (Aufstände, Streiks, Naturkatastrophen etc.).
5.
Zuordnung des Sprachniveaus und Kurswechsel
- Personen mit Vorkenntnissen sollen an einem Einstufungstest teilnehmen (schriftlich und mündlich).
- Den Einstufungstest sollen ebenfalls jene Personen erbringen, die aufgehört haben Deutsch zu lernen für:
- Zwei Kursabschnitte ununterbrochen und den
letzten Kurs mit einer Note unter 7 abgeschlossen haben.
- Drei oder mehr Kursabschnitte ununterbrochen und den
letzten Kurs mit einer Note unter 8 abgeschlossen haben.
Anmerkung: Man kann nicht am Einstufungstest
teilnehmen, wenn man zuvor einen Kurs besucht hat,
es sei denn die Lehrkraft weist dies an.
- Der Kurswechsel ist abhängig davon, ob im gewünschten Kurs freie Plätze vorhanden sind. Außerdem muss der Wechsel, abgesehen von Einzelfällen, vor Kursbeginn vollzogen werden. Falls der/die Kursteilnehmende sich in einem Kurs, der nicht seinem/ihrem Niveau entspricht befindet, muss der Wechsel durch den Lehrer/in abgewickelt werden.
-
6.
Evaluation
- Die Kursteilnehmer-innen werden anhand von Übungen in Hörverständnis, Leseverständnis, Grammatik- und Vokabeltests, Schreibaufgaben, Konversationsübungen und einer regen Teilnahme am Kurs evaluiert. Die Notenskala reicht von eins bis zehn, wobei sechs die Minimalanforderung darstellt, um den Kurs zu bestehen.
-
7.
Kursbescheinigung
- Am Ende des Kurses wird auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung an die Teilnehmer-innen ausgehändigt, die jedoch nicht die Gültigkeit eines Diploms hat.
- Falls eine andere Art der Bescheinigung benötigt wird, soll der/die Kursteilnehmer-in diese im Sprachkurssekretariat oder per E-Mail beantragen. Die Kosten belaufen sich zwischen Bs. 25,- und 40.-
- Das Goethe-Institut La Paz ist für Bescheinigungen, welche nach sechs Monaten nicht abgeholt wurden, nicht verantwortlich.
8.
Verwendung der persönlichen Daten
Sofern nicht anders angegeben, erteilen die Kursteilnehmer-innen dem Goethe-Institut die Genehmigung für die Registrierung der vorliegenden persönlichen Daten.. Diese Informationen werden für die Ausstellung von Quittungen Bescheinigungen und zugehörigen Zertifikaten benötigt. Des Weiteren, um allgemeine Informationen über das Institut, die Kurse und Dienstleistungen zuzustellen.
B: PRÜFUNGEN
1.
Daten, Preise und Rückerstattung
- Die Daten der Prüfungen sind in der Kursbroschüre und auf der Homepage des Instituts ausgewiesen. Die Preise unterscheiden sich, interne und externe Kursteilnehmer-innen betreffend.
- Um einen Extratermin zu erhalten, muss ein zusätzlicher Betrag bezahlt werden.
- Die Rückerstattung ist lediglich bis spätestens einen Tag vor der Prüfung möglich. In Einzelfällen können die bereits bezahlten Beträge bis zum folgenden Prüfungstermin innerhalb des Kursjahres gutgeschrieben werden. Das Sprachkurssekretariat muss vor der Prüfung über die Behinderung informiert werden.
2.
Teilnahme
Die Prüfungen beginnen pünktlich. Verspätete Personen werden nicht mehr zugelassen und haben keinerlei Recht auf Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags.
3.
Prüfungsordnung
Mit der Teilnahme an einer Prüfung stimmen Sie den Regeln und der Leistungsvereinbarung zur Umsetzung der Prüfung zu. Alle Leistungsvereinbarungen finden Sie unter:
Deutschprüfungen - Goethe-Institut Bolivien.