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Teilnahmebedingungen
Goethe Islands: Zukunftsmusik

1. Wettbewerb

1.1 Das Goethe Institut Tschechien führt den Wettbewerb „Goethe-Islands: Zukunftsmusik" zusammen mit den Veranstaltern des Festivals United Islands Of Prague auf seiner Homepage durch.

1.2 Die Teilnahme erfolgt ausschließlich online im Internet und ist für den Teilnehmer kostenlos (mit Ausnahme der Internet-Verbindungsentgelte des Teilnehmers).

1.3 Der Wettbewerb hat eine Laufzeit vom 01.02.2023 bis 31.03.2023. Alle Zeitangaben in diesen Teilnahmebedingungen beziehen sich auf die lokale Zeit in Mitteleuropa (Mitteleuropäische Sommer/Winterzeit, „MEZ“). 

2. Teilnahme

2.1 Durch die Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden.

2.2 Teilnehmen kann jede Musikband, deren Mitglieder mindestens 14 Jahre alt sind, und von denen die Mehrzahl noch eine Schule besucht.

2.3 Die Teilnahme am Wettbewerb und die Erfolgsaussichten der Teilnahme sind nicht vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme von Leistungen abhängig. 

3. Durchführung und Abwicklung

3.1 Die Teilnahme ist abhängig von der Fähigkeit einen eigenen musikalischen Beitrag zwischen 20 und 30 Minuten zu erbringen. Mindestens ein Song muss auf Deutsch sein. Außer dem deutschen Song sollen keine Coversongs gespielt werden.

3.2 Die Teilnahme ist nur ab einer Gruppengröße von mindestens 2 Personen möglich.

3.3 Die Bewerbungsunterlagen müssen muss bis spätestens 24:00 Uhr des letzten Wettbewerbstages über die Webseite beim Goethe-Institut eingegangen sein.

3.4 Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss der Teilnehmer alle im Anmeldeformular verlangten Daten angeben, diese Teilnahmebedingungen zur Kenntnis nehmen und erklären, dass er den Bedingungen dieses Wettbewerbes zustimmt und garantiert, hierzu auch befähigt zu sein. Ferner muss er die wahrheitsgetreue Angabe aller Informationen bezüglich seiner Teilnahme bestätigen.

3.5 Das gesamte Anmeldeformular ist auf Deutsch oder auf Tschechisch auszufüllen.

3.6  Die Präsentation entspricht den in der Ausschreibung genannten Kriterien, die Sprache ist Deutsch.

3.7 Eine Jury des Goethe-Instituts Tschechien und von United Islands Of Prague ist für das Auswahlverfahren verantwortlich.

3.8 In der Beurteilung der Bewerbungsunterlagen wird sich die Jury nach den folgenden Kriterien richten: Kreativität, Inhalt, Form und Struktur, Performance.
       Alle Kriterien zählen bei der Erreichung des Gesamtergebnisses gleich.

3.9 Die Auswahl der 3 Gewinner der Vorausscheidung wird bis zum 03.04.2023 bekannt gegeben. Die Endrunde findet vom 03.04.2023 bis zum 14.04.2023 statt. Die Gewinnerband wird spätestens am 17.04.2023 bekannt gegeben.


4. Urheber- und Persönlichkeitsrechte

4.1 Die Teilnehmer versichern, dass die Produkte (mit Ausnahme des deutschen Wettbewerbsbeitrags) frei von Rechten Dritter ist, insbesondere Urheberrechte, sonstige Leistungsschutzrechte oder Persönlichkeitsrechte, und sie frei über das Produkt verfügen dürfen. Sie stellen das Goethe-Institut vorsorglich von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vorstehende Zusicherung nicht zutrifft.

4.2 Zu einer Nutzung des durch die Teilnehmer erstellten Produkts ist das Goethe-Institut berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Das Goethe-Institut wird die Teilnehmer im Rahmen jeglicher Nutzungsformen namentlich nennen. 

5. Haftung

5.1 Für den Verlust oder die Unvollständigkeit der durch den Teilnehmer übermittelten Daten übernimmt das Goethe-Institut keinerlei Haftung, es sei denn, der Verlust oder die Unvollständigkeit beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Goethe-Instituts oder seiner Mitarbeiter. Dies gilt auch für die Bekanntmachung von Informationen durch Dritte aufgrund von technischen Fehlern bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff.

5.2 Für eine Haftung des Goethe-Instituts auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 5 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

5.3 Das Goethe-Institut haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

5.4 Ferner haftet das Goethe-Institut für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet das Goethe-Institut jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Das Goethe-Institut haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

5.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5.6 Soweit die Haftung des Goethe-Instituts ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Goethe-Instituts. 

6. Datenschutz

6.1 Das Goethe-Institut wird die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten.

6.2 Die Teilnehmer sind mit der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung der von ihnen für die Durchführung des Wettbewerbs eingegebenen Daten durch das Goethe-Institut soweit dies für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich und zweckmäßig ist, einverstanden.

6.3 Eine Weitergabe der Daten an Dritte für andere Zwecke erfolgt nicht.

6.4 Es steht den Teilnehmern jederzeit frei, Informationen darüber, welche ihrer Daten das Goethe-Institut gespeichert hat, abzufragen. Teilnehmer können die Einwilligung in die Speicherung jederzeit aufheben und damit von der Teilnahme am Wettbewerb zurücktreten. Hierzu genügt eine E-Mail mit einem entsprechenden Vermerk an Ihr zuständiges Goethe-Institut unter thomas.freundorfer@goethe.de

6.5 Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist das Goethe-Institut e.V. mit Sitz in München (Dachauer Str. 122, 806 37 München).

7. Ausschluss vom Wettbewerb

7.1 Mitarbeiter des Goethe-Institutes e.V. sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

7.2 Ausgeschlossen sind Personen, welche (i) unwahre Angaben zu ihren persönlichen Daten machen, (ii) rechtswidrige oder diesen Teilnahmebedingungen widersprechende Inhalte eingeben oder (iii) sich nicht an die in diesen Teilnahmebedingungen enthaltenen Vorgaben halten oder (iv) die für den Wettbewerb geschaffenen elektronischen Einrichtungen manipulieren oder sonst missbrauchen. 

8. Vorzeitiges Wettbewerbsende

8.1 Das Goethe-Institut weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Der Wettbewerb kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Goethe-Institut entstehen. Hierzu können organisatorische oder technische Probleme (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) gehören.

8.2 Das Goethe-Institut ist berechtigt, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt vorzeitig ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Der Rechtsweg ist in Bezug auf die Durchführung der Gewinnerermittlung und ihre Ergebnisse ausgeschlossen.

9.2 Die Projektverantwortung für den Wettbewerb „Goethe-Islands: Zukunftsmusik“ liegt beim Goethe-Institut Tschechien (Masarykovo nábřeží 32, 110 00 Praha1, Tschechische Republik).

9.3 Die Durchführung des Wettbewerbs und die Rechtsbeziehungen der am Wettbewerb beteiligten Personen richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unabhängig von dem Ort, von dem aus ein Teilnehmer an dem Wettbewerb teilnimmt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in der er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

9.5 Diese Teilnahmebedingungen liegen in deutscher und tschechischer Sprache vor. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Sprachversionen ist die deutsche Fassung vorrangig.
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