- Schüler*innen, deren Mutter- oder Kommunikationssprache Deutsch ist, bzw. bei denen mindestens eines der Elternteile deutschsprachig ist.
- Schüler*innen, die nach dem dritten Lebensjahr länger als sechs Monate durchgehend in deutschsprachigen Ländern gelebt haben.
- Schüler*innen von deutschen Auslandsschulen
- Schüler*innen von lokalen Privatschulen, deren Unterrichts- und Kommunikationssprache vorwiegend Deutsch ist.
- Schüler*innen, die für 2024 bereits ein Sprachenstipendium für Deutschland haben.
- Ehemalige Schüler*innen, die bereits ihr Studium an einer Universität begonnen haben.
- Schüler*innen, die bereits volljährig sind.
Falsche Angaben zu den Schüler*innen führen zur Disqualifikation bzw. zur Aberkennung von Titeln.