Praktikum
Goethe-Institut Lyon

Das Goethe-Institut Lyon bietet Studierenden die Möglichkeit eines Praktikums. Sie erhalten einen Einblick in die Arbeit eines Goethe-Instituts, beteiligen sich an Planung und Umsetzung von Kulturprogrammen, übernehmen Aufgaben in der Sprachkursarbeit, Programmarbeit, Bildungskooperation Deutsch oder im Bereich Bibliothek und Information.

Informieren Sie sich auf unseren Seiten über die Voraussetzungen, die verschiedenen Arbeitsbereiche und über freie Stellen.

Sollten Sie Interesse an einem Praktikum im Goethe-Institut Lyon haben, dann bewerben Sie sich bitte online.

Voraussetzungen

Für ein Praktikum am Goethe-Institut Lyon gelten folgende Voraussetzungen, die teils auf Vorgaben des französischen Arbeitsrechts beruhen:
  • Deutsche Staatsbürgerschaft und/oder sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (muttersprachliches Niveau)
  • Sehr gute Französischkenntnisse
  • Praktikant*innen müssen als Studierende an einer Fach-/Hochschule immatrikuliert sein. Sie sollten mindestens im 3. Semester studieren (geisteswissenschaftlicher, sprachlicher oder informations-wissenschaftlicher Bereich).
  • Es wird ein Praktikumsvertrag erstellt, der von drei Parteien unterzeichnet wird: dem*r Praktikant*in, dem Goethe-Institut wie auch einem*r Ansprechpartner*in, bzw. Ausbildungsleiter*in an der Hochschule, an der der*die Praktikant*in eingeschrieben ist.
  • Der*die Praktikant*in ist verpflichtet, für die Dauer des Praktikums am Goethe-Institut eine private Unfallversicherung, eine private Haftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz im Ausland und eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
  • Dauer: maximal sechs Monate, 35 St./Woche.
  • Das Goethe-Institut Lyon bietet keine Praktika in den Monaten Juli/August an.
  • Das Goethe-Institut Lyon bietet keine Schüler*innenpraktika (stage de 3ème) an.

Bereiche und Tätigkeiten

Freie Stellen 2025

Praktika am Goethe-Institut Lyon dauern maximal sechs Monate, 35 St./Woche.

Bitte beachten:
Für die Monate Juli/August bietet das Institut keine Praktika an!

Bewerbungsverfahren

Um Entscheidungen für ein Praktikum zügig und reibungslos treffen zu können, möchten wir Sie bitten, sich an folgendes Verfahren zu halten:

Füllen Sie den Bewerbungsbogen in deutscher Sprache aus und senden Sie ihn mit den nötigen Anlagen an das Goethe-Institut Lyon. Planen Sie bitte frühzeitig Ihr Praktikum. Mindestens sechs Monate Vorlaufzeit erhöhen Ihre Bewerbungschancen!

Erforderliche Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsbogen Online-Formular
  • Lebenslauf (und am besten auch Zeugnisse)
  • Referenzschreiben (muss von einem*r Hochschullehrer*in oder Dozent*in verfasst werden, sollte max. eine DIN A4-Seite umfassen, einen persönlichen Eindruck Ihrer Leistung wiedergeben und kurz begründen, warum Sie sich für ein Auslandspraktikum eignen)

Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der Dauer des Praktikums. Für Praktika von bis zu 2 Monaten (max. 308 Arbeitsstunden) zahlt das Goethe-Institut eine freiwillige Aufwandsentschädigung in Höhe von 450 € pro Monat (hierin inbegriffen ist ein Zuschuss von 50% der Nutzungskosten für den öffentlichen Nahverkehr in Lyon).
Für längere Praktika wird der legale Stundensatz von 4,35 €/h ausbezahlt. Die monatliche Vergütung variiert nach Anzahl der Arbeitstage im Monat zwischen ca. 575 € und 700 € pro Monat.

Unterlagen

Vor Antritt des Praktikums sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Europäische Krankenversicherungskarte
  • Nachweis über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung und einer Zusatzkrankenversicherung mit Rückholtransport für die Dauer des Auslandsaufenthalts
  • Nachweis über den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung
  • Schriftliche Erklärung über Zahl und Dauer anderer Praktika, die während des gegebenen Studienjahres absolviert werden.

Unterkunft

Die Praktikant*innen sind selbst für ihre Wohnungssuche verantwortlich, wobei das Goethe-Institut, soweit möglich, gerne hilft. Hier finden Sie einige Tipps:

Für Studierende, die bereits eine Zusage bekommen haben, können wir auch eine Anzeige ans Schwarze Brett hängen (kurz vor dem Starttermin).

(Studierende können Wohngeld bei der Caisse d'allocations familiales (CAF) beantragen, es beträgt ca. 1/3 der Miete.)

Praktikumsbestätigung und -bericht

Sie sind verpflichtet, am Ende des Praktikums einen Bericht zu erstellen, der als Grundlage der Praktikumsbestätigung dient.

Eine Bewertung der Tätigkeit findet in aller Regel nicht statt, kann aber auf Wunsch erstellt werden.

Bitte beantragen Sie die Bestätigung rechtzeitig bei der Praktikumsleitung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Beurteilungsschreiben.

Kontakt

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