Teilnahmebedingungen Prüfungen
Teilnahmebedingungen
Es gelten die Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen und die Bestimmungen für Teilnehmer mit spezifischem Bedarf.
1. Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung kann online oder persönlich im Sprachkursbüro erfolgen.
Eine Woche vor dem Prüfungstermin erhält der Kandidat per E-Mail eine Prüfungszulassung. Dieses Dokument muss bei der Prüfung vorgelegt werden.
Die Anmeldung ist erst nach Eingang der Zahlung der vollen Prüfungsgebühr gültig .
Die Anmeldung ist erst nach Eingang der Zahlung der vollen Prüfungsgebühr gültig .
Bei der Prüfung ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Dieses muss während der gesamten schriftlichen und mündlichen Prüfung auf dem Tisch liegen und kann jederzeit von der Aufsichtsperson, den Prüfern oder dem Prüfungsverantwortlichen eingesehen werden.
2. Rücktritt, Nicht-Teilnahme, Verspätung, Abbruch
Ein Rücktritt von der Prüfung ist bis zu vierzehn Arbeitstage nach der Anmeldung möglich. Dieser muss dem Prüfungssekretariat cours-lyon@goethe.de schriftlich mitgeteilt werden. In diesem Fall wird die Prüfungsgebühr zurückerstattet.
Die Prüfungsgebühren können für einen späteren Termin innerhalb von 12 Monaten gutgeschrieben werden. Eine Rückzahlung der Gebühren ist möglich nach Abzug einer Verwaltungsgebühr von 20 % des Prüfungspreises mit einem Minimum von 10 €.
Eine Verschiebung ist nur einmal möglich.
Bei weiteren Verschiebungen gilt die 12-Monatsfrist vom ersten gebuchten Termin an. Außerdem wird ab der zweiten Verschiebung jeweils eine Verwaltungsgebühr von 20% des Prüfungspreises erhoben.
Nach einer Verschiebung ist eine Rückzahlung nicht mehr möglich.
Kommt ein Prüfungsteilnehmer zu spät zur Prüfung, besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme. Die Teilnahme kann in Ausnahmefällen gewährt werden ohne dass versäumte Prüfungszeit nachgeholt werden kann.
Wird die Teilnahme nicht zugelassen, können die Prüfungsgebühren für einen späteren Termin innerhalb von 12 Monaten gutgeschrieben werden. Eine Rückzahlung der Gebühren ist möglich nach Abzug einer Verwaltungsgebühr von 20 % des Prüfungspreises.
Erscheint ein Prüfungsteilnehmer nicht zur Prüfung, können die Prüfungsgebühren für einen späteren Termin innerhalb von 12 Monaten gutgeschrieben werden, wenn innerhalb von 3 Tagen ein auf den Prüfungstag datiertes ärztliches Attest vorgelegt wird. Eine Rückzahlung der Gebühren ist in diesem Fall möglich.
Unterbricht ein Prüfungsteilnehmer die Teilnahme während der Prüfung, gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden. Eine Gutschrift für einen späteren Termin innerhalb von 12 Monaten oder Rückzahlung ist in diesem Fall nur möglich, wenn innerhalb von 3 Tagen ein auf den Prüfungstag datiertes ärztliches Attest vorgelegt wird
Die Prüfungsgebühren können für einen späteren Termin innerhalb von 12 Monaten gutgeschrieben werden. Eine Rückzahlung der Gebühren ist möglich nach Abzug einer Verwaltungsgebühr von 20 % des Prüfungspreises mit einem Minimum von 10 €.
Eine Verschiebung ist nur einmal möglich.
Bei weiteren Verschiebungen gilt die 12-Monatsfrist vom ersten gebuchten Termin an. Außerdem wird ab der zweiten Verschiebung jeweils eine Verwaltungsgebühr von 20% des Prüfungspreises erhoben.
Nach einer Verschiebung ist eine Rückzahlung nicht mehr möglich.
Kommt ein Prüfungsteilnehmer zu spät zur Prüfung, besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme. Die Teilnahme kann in Ausnahmefällen gewährt werden ohne dass versäumte Prüfungszeit nachgeholt werden kann.
Wird die Teilnahme nicht zugelassen, können die Prüfungsgebühren für einen späteren Termin innerhalb von 12 Monaten gutgeschrieben werden. Eine Rückzahlung der Gebühren ist möglich nach Abzug einer Verwaltungsgebühr von 20 % des Prüfungspreises.
Erscheint ein Prüfungsteilnehmer nicht zur Prüfung, können die Prüfungsgebühren für einen späteren Termin innerhalb von 12 Monaten gutgeschrieben werden, wenn innerhalb von 3 Tagen ein auf den Prüfungstag datiertes ärztliches Attest vorgelegt wird. Eine Rückzahlung der Gebühren ist in diesem Fall möglich.
Unterbricht ein Prüfungsteilnehmer die Teilnahme während der Prüfung, gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden. Eine Gutschrift für einen späteren Termin innerhalb von 12 Monaten oder Rückzahlung ist in diesem Fall nur möglich, wenn innerhalb von 3 Tagen ein auf den Prüfungstag datiertes ärztliches Attest vorgelegt wird
3. Ergebnisse und Diplome
Die Ergebnisse sind im Allgemeinen verfügbar innerhalb von etwa 10 Tagen nach dem Prüfungstermin.
Telefonische Auskunft über die Prüfungsergebnisse ist nicht möglich. Diplome und Bestätigungen für Nicht-Bestehen werden per Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse übersandt.
Bei den Modulprüfungen kann ein Gesamtdiplom ausgestellt werden, wenn alle vier Module innerhalb von 12 Monaten am gleichen Prüfungszentrum abgelegt werden.
Bei Verlust des Diploms kann innerhalb von 10 Jahren eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist gebührenpflichtig (10 €). Die Ersatzbescheinigung wird per Post übersandt nach Eingang der Gebühr (Scheck, Überweisung, bar).
Die Ausstellung von Zeugnis-Duplikaten ist nicht möglich.
4. Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, Prüfungstermine abzusagen, wenn eine ausreichende Zahl von Prüfungsteilnehmern nicht erreicht wird.