Interdisziplinäres Projekt
The Right To Be Cold¹

The Right To Be Cold © Susanne Hætta

Der Fokus dieses grenzüberschreitenden interdisziplinären Projekts liegt auf den arktischen und borealen Regionen. Das Einbeziehen von Fragen zu Indigenem Wissen, Ökologie, Klimagerechtigkeit und Kultur ist dabei von zentraler Bedeutung für die Initiative. Ihr Hauptformat ist eine zirkumpolare Residenzkette sowie ein Webdossier. Übergeordnetes Thema ist der Klimawandel, der die Lebensbedingungen in den nördlichen Territorien grundlegend beeinträchtigt.

Umweltverbrechen verletzen insbesondere die Rechte Indigener Völker. Für Indigene Gesellschaften stellt die Umweltzerstörung auch eine kulturelle, sprachliche und wirtschaftliche Gefahr dar.

Pirjo Kristiina Virtanen



 ¹ Der Titel des Projekts stammt aus dem langen Kampf der Inuit um ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Das gleichnamige Buch von Sheila Watt-Cloutier (2015, Allen Lane Publication), zeugt von ihrer Pionierarbeit bei der Verknüpfung des Klimawandels mit den Menschenrechten mit der Inuit-Petition, die sie und 62 andere Inuit aus Kanada und Alaska bei der Amerikanischen Kommission für Menschenrechte 2005 in Washington DC eingereicht haben. Inuit-Repräsentanten und Klimawandel-Aktivisten verwenden diesen Ausdruck für ihren Kampf in der Hoffnung, dass die politische Führung erkennt, wie stark ihre Gemeinschaften vom Klimawandel betroffen sind. Auch wenn die Kommission die Inuit-Petition nicht annahm, gab es eine historische Anhörung zu den rechtlichen Auswirkungen und Zusammenhängen zwischen Klimawandel und Menschenrechten. Okalik Eegeesiak, die ehemalige Vorsitzende des Inuit Circumpolar Council (ICC), verwendete diesen Ausdruck in ihrer Rede bei der UN-Klimakonferenz COP 21 am 3. Dezember 2015 in Paris: „Der Klimawandel ist nicht nur ein Umweltproblem, sondern ein Menschenrechtsproblem, und das Abschmelzen der Arktis wirkt sich auf alle Aspekte des Lebens der Inuit aus. Daher muss der endgültige Text die Rechte der indigenen Völker wirksam machen und in Artikel 2.2 beibehalten. Wir haben das Recht kalt zu sein“, argumentierte Eegeesiak.

Top