Praktikum
Das Goethe-Institut Warschau bietet für StudentInnen in höheren Semestern die Möglichkeit eines Praktikums. Sie erhalten einen Einblick in die Arbeit eines Goethe-Instituts, beteiligen sich an Planung und Umsetzung von Kulturprogrammen, übernehmen Aufgaben in der Sprachkursarbeit, Bildungskooperation Deutsch oder in den Bereichen Bibliothek und Information.
Informieren Sie sich auf unseren Seiten über die Voraussetzungen, die verschiedenen Arbeitsbereiche und freie Stellen.
Zeitraum
1.9. – 30.11.2025Voraussetzungen
Für ein Praktikum am Goethe-Institut Warschau bestehen folgende Bedingungen:- Deutsche Staatsbürgerschaft und/oder sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (muttersprachliches Niveau)
- begonnenes Hochschulstudium im geisteswissenschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, juristischen oder informationswissenschaftlichen Bereich, das zum Diplom, Magister, Bachelor, Master, Staatsexamen für Sek. II oder einer Promotion führt
- mindestens 3 Semester Studium und nicht älter als 30 Jahre
Bereiche und Tätigkeiten
Bewerbungsverfahren
Um Entscheidungen für ein Praktikum zügig und reibungslos treffen zu können, möchten wir Sie bitten, den Online-Fragebogen in deutscher Sprache auszufüllen und zusammen mit dem Lebenslauf und Referenzschreiben direkt an unser Goethe-Institut zurück zu senden.
Online-Formular
Das Referenzschreiben muss von einem Hochschullehrer oder Dozenten verfasst werden, sollte max. eine DIN A4-Seite umfassen, einen persönlichen Eindruck Ihrer Leistung wiedergeben und kurz begründen, warum Sie sich für ein Auslandspraktikum eignen.
Planen Sie bitte frühzeitig Ihr Praktikum. Mindestens sechs Monate Vorlaufzeit erhöhen Ihre Bewerbungschancen!
Versicherung
Falls Sie für Ihr Praktikum finanzielle Unterstützung benötigen, hilft Ihnen der folgende link weiter:
DAAD
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse in Deutschland Ihren Krankenversicherungsschutz, bevor Sie das Praktikum beginnen. Überprüfen Sie bitte auch Ihre Unfallversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes.
Praktikumsbestätigung und -bericht
Sie sind verpflichtet, am Ende des Praktikums einen Bericht zu erstellen, der als Grundlage der Praktikumsbestätigung dient.
Eine Bewertung der Tätigkeit findet in aller Regel nicht statt, kann aber auf Wunsch erstellt werden.
Bitte beantragen Sie die Bestätigung rechtzeitig bei der Praktikumsleitung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Beurteilungsschreiben.