Stipendien und Ausschreibungen
Foto: Goethe-Institut Sie haben Ideen und Talente, aber wissen nicht, wie und wo Sie diese fördern lassen können? Hier geben wir Ihnen einen Überblick über einige Stipendien und Ausschreibungen, sowohl vom Goethe-Institut als auch Förderungen Dritter, die einem die Möglichkeiten geben, sich und seine Ideen zu verwirklichen.
Förderungsmöglichkeiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
Hochschuljahr 2024/2025
A. Studierende und Graduierte
- Studienstipendien – Masterstudium für alle wissenschaftlichen Fächer
Bewerbungsschluss: 15. November - Studienstipendien – Master-/Aufbaustudium im Fachbereich Architektur
Bewerbungsschluss: 25. September - Studienstipendien – Master-/Aufbaustudium in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation und Film
Bewerbungsschluss: 30. November - Studienstipendien – Master-/Aufbaustudium im Fachbereich Darstellende Kunst
Bewerbungsschluss: 2. November - Studienstipendien – Master-/Aufbaustudium im Fachbereich Musik
Bewerbungsschluss: 28. September
- Forschungsstipendien – Kurzstipendien:
Bewerbungsschluss:
15. November für Aufenthalte, die zw. Juni und November des Folgejahres beginnen;
30. April für Aufenthalte, die zw. Dezember desselben Jahres und Mai des Folgejahres beginnen. - Forschungsstipendien – Jahresstipendien für Doktoranden:
Bewerbungsschluss: 15. November - Forschungsstipendien – Bi-national betreute Promotionen / Cotutelle:
Bewerbungsschluss: 15. November - Graduate School Scholarship Programme (GSSP):
Bewerbung erfolgt direkt bei der teilnehmenden deutschen Hochschule.
- Forschungsaufenthalte für Hochschullehrende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler:
Bewerbungsschluss:
15. November für Aufenthalte, die zw. Juni und November des Folgejahres beginnen;
30. April für Aufenthalte, die zw. Dezember desselben Jahres und Mai des Folgejahres beginnen. - Arbeitsaufenthalte für Hochschullehrende – künstlerische Fächer und Architektur:
Bewerbungsschluss:
15. November für Aufenthalte, die zw. Juni und November des Folgejahres beginnen;
30. April für Aufenthalte, die zw. Dezember desselben Jahres und Mai des Folgejahres beginnen. - Bilateraler Wissenschaftleraustausch:
Bewerbungsschluss:
15. November für Aufenthalte, die zw. Juni und November des Folgejahres beginnen;
30. April für Aufenthalte, die zw. Dezember desselben Jahres und Mai des Folgejahres beginnen.
- Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten:
Bewerbungsschluss:
15. November für Aufenthalte, die zw. Juni und November des Folgejahres beginnen;
30. April für Aufenthalte, die zw. Dezember desselben Jahres und Mai des Folgejahres beginnen.