Europäische Kommission

Europäische Kommission

By JLogan (Own work) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html), CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/) or CC BY-SA 2.5-2.0-1.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5-2.0-1.0)], via Wikimedia Commons
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Die Europäische Kommission muss in der Europäischen Union dafür sorgen, dass die Beschlüsse des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments auch wirklich in die Tat umgesetzt werden. Wenn ein Mitgliedsstaat ein Gesetz, das alle gemeinsam beschlossen haben, nicht umsetzt oder sich zu lange Zeit nimmt, kann die Kommission sagen, dass das schneller gehen soll und im schlimmsten Fall den Mitgliedsstaat sogar bestrafen. Die EU-Kommission ist also eine "Hüterin der EU-Verträge". Doch sie passt nicht nur auf, dass Beschlüsse verwirklicht werden. Sie kann selber auch vorschlagen, dass das Europäische Parlament oder der Rat der Europäischen Union bestimmte Gesetze beschließen möge. (Anm.: Das nennt man "Initiativrecht": Nur die Kommission hat das Initiativrecht; es darf also nur neue Gesetze geben, wenn die Kommission entsprechende Vorschläge macht. Das Europäische Parlament oder der Rat der Europäischen Union können dies nicht.) Zu den weiteren Aufgaben der Kommission gehört die Vertretung der Gemeinschaft nach außen. Wenn also die EU mit Staaten, die nicht zur EU gehören, oder auch mit internationalen Organisationen Verträge schließt, wird die EU-Kommission aktiv.

Die EU-Kommission besteht derzeit aus 28 Kommissarinnen und Kommissaren inkl. dem Präsidenten. Damit ist jedes Mitglied der EU in der Kommission vertreten. Die Mitglieder der Kommission werden von den Regierungen der EU-Staaten vorgeschlagen und treten nach Zustimmung des Europäischen Parlaments ihr Amt für fünf Jahre an.

Foto von JLogan (Eigenes Werk) [GFDL, CC-BY-SA-3.0 oder CC BY-SA 2.5-2.0-1.0], via Wikimedia Commons