Eine Prüfung des Goethe-Instituts ist eine hervorragende Möglichkeit, die Deutschkenntnisse Ihrer Klasse verlässlich zu evaluieren und Ihre Schüler/innen zu motivieren.
ANERKENNUNG
Nach dem Beschluss des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan seit 2020 werden folgendes Privileg bei der Aufnahme an die Universitäten und Hochschulen für die Schüler, die das Goethe-Zertifikat B1 und Goethe-Zertifikat B2 erfolgreich bestanden haben,festlegt werden:
Vergeben werden maximale Punkte ohne Aufnahmeprüfung in der Fremdsprache Deutsch den Studienbewerbern, die sich um das Bachelor Studium beworben haben.
Die Zertifikate des Goethe-Instituts haben weltweit einen hohen Bekanntheitsgrad und werden sowohl an den Colleges als auch an einigen Hochschulen der deutschsprachigen Länder als sprachlicher Nachweis akzeptiert. Über sprachliche Voraussetzungen für das Studium an den deutschsprachigen Universitäten können Sie sich direkt bei der entsprechenden Institution in Deutschland informieren.
GÜLTIGKEITSDAUER
Die Goethe-Zertifikate B1 und B2 haben keine Gültigkeitsdauer und können zu jeder Zeit vorgelegt werden.
MODULARITÄT DER PRÜFUNG GOETHE-ZERTIFIKAT B1
Das Goethe-Zertifikat B1 ist eine modulare Prüfung. Für die vier Prüfungsteile Hören, Lesen, schriftlicher und mündlicher Ausdruck gibt es daher jeweils ein eigenes Zertifikat. Die komplette Prüfung gilt als bestanden, wenn alle vier Module erfolgreich abgelegt wurden. Als modulare Prüfung können nicht bestandene Prüfungsteile jederzeit am Goethe-Institut abgelegt werden.
Prüfungen an Schulen sind für das Goethe-Institut ein wichtiges Instrument zur Unterstützung Ihres Deutschunterrichts. Deswegen können Ihre Schüler die Prüfung kostenlos ablegen.
Der/Die Schüler/in, der/die die höchste Punktzahl in den Prüfungen erzielt hat, hat die Möglichkeit, kostenlos an einem der Sprachkurse des Goethe-Instituts in Usbekistan teilzunehmen;
Befreiung von der staatlichen Aufnahmeprüfung und Vergabe der maximalen Punkte bei der Aufnahme an die Universitäten und Hochschulen in Usbekistan;
B1 als Voraussetzung für die Bewerbung an Hochschulen;
B2 als sprachlicher Nachweis zur Aufnahme in ein Studienkolleg;
B2 als sprachlicher Nachweis zu Arbeitsaufnahme in Deutschland.