Hausordnung
São Paulo

Dieses Dokument soll als Leitfaden für die angemessene Nutzung der Räume des Goethe-Instituts São Paulo dienen und eine respektvolle und angenehme Umgebung für alle Menschen gewährleisten. Es richtet sich an Mitarbeitende, Studierende und Besucher des Goethe-Instituts im Allgemeinen sowie Partnerinstitutionen, die in unseren Räumlichkeiten Aktivitäten realisieren im Besonderen. Jeder ist für diesen Raum verantwortlich. Tue deinen Teil.
 
  1. Die Institutsleitung übt das Hausrecht aus. Darüber hinaus hat der Hausmeister das Hausrecht, insbesondere nachts und am Wochenende. Den Weisungen ist Folge zu leisten. Darüber hinaus haben alle Mitarbeitende des Goethe-Instituts São Paulo sowie Mitarbeitende des Sicherheitsunternehmens das Recht und die Pflicht, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, darauf hinzuweisen und diese bei anhaltendem Verstoß gegebenenfalls aus dem Gebäude zu verweisen.
  2. Jedes Verhalten oder jede Äußerung, die Diskriminierung, Einschränkung oder Bevorzugung einer bestimmten Rasse, Nationalität, Abstammung, Hautfarbe oder ethnischen Zugehörigkeit zum Ausdruck bringt, gilt als Rassendiskriminierung und wird am Goethe-Institut nicht toleriert. Jegliche Art der Diskriminierung wird ordnungsgemäß gemeldet. Darüber hinaus wird von allen Personen, die sich auf dem Institutsgelände aufhalten, ein respektvolles, höfliches und würdevolles Verhalten erwartet.
  3. Das Goethe-Institut haftet nicht für Verletzungen oder Personenschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch von Möbeln oder unangemessenes Verhalten (z. B. Laufen und Spielen im Bereich, Stehen auf Tischen und Stühlen) entstehen.
  4. Eltern oder Erziehungsberechtigte sind für die Beaufsichtigung von Kindern und Minderjährigen unter 14 Jahren verantwortlich.
  5. Das Mitbringen von Tieren in das Goethe-Institut ist verboten. Ausgenommen hiervon sind nur Blindenhunde.
  6. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude sowie in den Außenbereichen des Institutsgeländes verboten.
  7. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Geräten sowie die Verwendung von offenem Feuer ist verboten. Ballons mit brennbarem Gas sind verboten.
  8. Der Zutritt zu eingeschränkten Bereichen des Instituts ist externen Personen nicht gestattet. Diese Bereiche sind ordnungsgemäß gekennzeichnet. Ausnahme ist die Begleitung durch einen Mitarbeitenden des Goethe-Instituts.
  9. Notkorridore und -ausgänge, Notbeleuchtung, Videoüberwachungskameras und Feuerlöschgeräte dürfen nicht durch Gegenstände oder andere Materialien blockiert werden.
  10. Die festgelegte maximale Anzahl gleichzeitiger Besucher darf nicht überschritten werden. Die Kapazitäten sind im Auditorium auf 100 Personen, in der Bibliothek auf 80 Personen und im Innenhof auf 250 Personen begrenzt.
  11. Das Goethe-Institut haftet nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände.
  12. Technische Geräte und Einrichtungen des Goethe-Instituts dürfen nur vom Hausmeister selbst, einem Mitarbeitenden des Goethe-Instituts oder nach Einweisung durch das vorgenannte Personal genutzt und bedient werden.
  13. Das Team des Goethe-Instituts ist für den Auf- und Abbau der Möbel in den Klassenräumen, der Bibliothek und dem Veranstaltungssaal verantwortlich und der Pächter des Cafés ist für den Auf- und Abbau der Möbel im Gartenbereich verantwortlich.
  14. PCs und Mobiltelefone können an die im Goethe-Institut verfügbaren Stromquellen angeschlossen werden. Verwendung anderer Geräte nur mit Genehmigung – wer? des Goethe-Instituts. Das Goethe-Institut übernimmt keine Haftung für Schäden, die möglicherweise an diesem Gerät durch Nutzung der vorhandenen Stromquellen entstehen.
  15. Besucher und Gäste des Goethe-Instituts São Paulo haben eine besondere Pflicht, pfleglich mit dem Gebäude und seiner Ausstattung umzugehen, es sauber zu halten und etwaige Schäden zu vermeiden. Das Beschmutzen oder Beschriften von Wänden und Türen sowie das Zurücklassen von Gegenständen jeglicher Art ist verboten.
  16. Abfälle jeglicher Art müssen ordnungsgemäß in den verfügbaren Sammelbehältern entsorgt werden. Sauberkeit ist im Toilettenbereich besonders wichtig. Es ist verboten, Gegenstände in Spülbecken und Waschbecken zu werfen, die zu Verstopfungen führen könnten.
  17. Für Foto- und Filmaufnahmen, die nicht rein privatbezogen sind, ist eine Genehmigung der Kommunikationsabteilung des Goethe-Instituts erforderlich.
  18. Bei Veranstaltungen des Goethe-Instituts können Bild- und Tonaufnahmen für institutionelle und öffentlichkeitswirksame Zwecke gemacht werden. Mit der Teilnahme erklärt sich die Person bereit, etwaige Rechte unentgeltlich an das Goethe-Institut abzutreten.
  19. Die Nutzung der Bibliothek sowie der Klassenräume im Rahmen von Sprachkursen und Prüfungen unterliegen besonderen Regelungen.
  20. Ausnahmen von den oben genannten Bestimmungen können von der Institutsleitung im Einzelfall oder allgemein genehmigt werden. Darüber hinaus können Normen zur Ergänzung dieser Verordnung erlassen werden.

Wenn Ihnen etwas auffällt, das nicht den bewährten Praktiken in diesem Dokument entspricht, schreiben Sie bitte an info-saopaulo@goethe.de.


Stand: Mai 2024