Ausführliche Teilnahmebedingungen

Wettbewerb „Helle Köpfe“ des Goethe-Instituts

1 Wettbewerb

1.1 Das Goethe-Institut Tschechien führt den Wettbewerb auf der Webseite  durch.

1.2 Der Wettbewerb richtet sich an Schüler in dem unter 1.1 genannten Land mit Interesse an Naturwissenschaften und Technik.

1.3 Der Wettbewerb startet am 01. November 2024 und endet am 28. Februar 2025. Die Finalist*innen werden im Laufe des Monats März 2025 benachrichtigt. Die Finalrunde findet im April 2025 statt. Der genaue Termin der Finalrunde wird spätestens am 15. März 2025 auf der Webseite des Wettbewerbes bekannt gegeben.

1.4 Die Teilnehmenden reichen die Beschreibung ihres eigenen Forschungsprojekts aus einem dieser Fächer ein: Chemie, Physik, Biologie, Mathematik, Informatik. Im Finale präsentieren und verteidigen sie ihr Forschungsprojekt vor einer Jury. Die Jury wählt 2 Sieger*innen aus, die den Hauptpreis bekommen: einen Sprachkurs in Deutschland oder Österreich.


2 Teilnahme

2.1 Durch seine Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit diesen Teilnahmebedingungen und der Anwendung deutschen Rechts ausdrücklich einverstanden.

2.2 Zur Teilnahme berechtigt sind Schüler,*innen die am 01. November 2024 das 15.-18. Lebensjahr vollendet haben, im Schuljahr 2024-2025 kein Abitur machen, Deutsch als zweite oder weitere Fremdsprache lernen und/oder Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1-B1 haben, und die ihren Wohnsitz in Tschechien haben.

2.3 Der Teilnehmende/die Teilnehmende versichert – falls er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat – dass der Erziehungsberechtigte seiner/ihrer Teilnahme zugestimmt hat.

2.4 Die Teilnahme ist einzeln oder im zweiköpfigen Team möglich, wobei beide Teammitglieder die Teilnahmebedingungen in 2.2 erfüllen müssen.

2.5 Das Forschungsprojekt muss bis spätestens 24:00 Uhr des letzten Wettbewerbstages (28.02.2025 = Einsendeschluss) über die Webseite beim Goethe-Institut eingegangen sein.

2.6 Die Teilnahme an diesem Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos; die Teilnahme und die Erfolgsaussichten sind nicht von Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme von Leistungen abhängig.


3 Durchführung und Abwicklung

3.1 Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin vollständig und korrekt registrieren und alle im Anmeldeformular verlangten Daten angeben, diese Teilnahmebedingungen zur Kenntnis nehmen und erklären, dass er/sie den Bedingungen dieses Wettbewerbes zustimmt und garantiert, hierzu auch befähigt zu sein. Ferner muss er die wahrheitsgetreue Angabe aller Informationen bezüglich seiner/ihrer Teilnahme bestätigen.

3.2 Die Registrierung findet gleichzeitig mit dem Einreichen des Forschungsprojektes statt und zwar in dem Anmeldeformular. Unter „Forschungsprojekt einreichen“ verstehen sich die Beschreibung eines eigenen Forschungsprojektes nach den vorgegebenen Fragen im Formular. In dem Formular wird der Teilnehmer/die Teilnehmerin außerdem dazu aufgefordert, einen kurzen Absatz über seine/ihre Beziehung zu Deutschland zu schreiben und dadurch seine Motivation zu der Teilnahme an diesem an Deutschland orientierten Wettbewerb zu zeigen. Das gesamte Anmeldeformular ist in der Landessprache des Teilnehmers/der Teilnehmerin auszufüllen.

3.3 Ins Finale kommen und den Hauptpreis gewinnen kann ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin, der/die zwischen dem 01.11.2024 und dem 28.02.2025 sein/ihr Forschungsprojekt einreicht.

3.4 Unter „Forschungsprojekt“ verstehen sich: Erfindung oder Adaptation einer Erfindung, Entwurf eines Gerätes, eine technische Einrichtung, die Lösung eines Problems, eine Messung oder Beobachtung mit interessanten Ergebnissen. Die Benutzung von gefährlichen Chemikalien, das Experimentieren mit Tieren und Waffen sind verboten.


4 Auswahlverfahren

4.1 In jedem Land wird eine Jury für das Auswahlverfahren verantwortlich sein, die aus Wissenschaftler*innen, Lehrkräften und Mitarbeitenden von Forschungseinrichtungen und des Goethe-Instituts zusammengesetzt ist.

4.2 Jeder Teilnehmende bekommt Punkte für die Beschreibung seines/ihres Forschungsprojektes. Für sein/ihr Forschungsprojekt kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin maximal zwanzig Punkte bekommen.

4.3 Bei der Teilnahme im Team gilt, dass das Forschungsprojekt gemeinsam erarbeitet und eingereicht wird.

4.4 In der Beurteilung der Forschungsprojekte wird sich die Jury nach den folgenden Kriterien richten: Zielsetzung, Klarheit der Beschreibung, selbständige Arbeit des Teilnehmers/der Teilnehmerin, Aktualität des Themas, Begründung der Hypothese(n), benutzte Methoden, Originalität.

4.5 Die Wahl der Finalist*innen wird im März 2025 stattfinden. Ins Finale kommen acht bis zwölf Teilnehmende mit der höchsten Punktzahl. Die Finalist*innen werden spätestens am 31. März 2025 per E-Mail benachrichtigt. In dieser E-Mail werden sie genaue Informationen über das Finale erhalten, insbesondere über die Form der Präsentation. Die übrigen Teilnehmer erhalten keine Benachrichtigung. Meldet sich der Finalist/die Finalistin innerhalb von 5 Tagen nach Benachrichtigung nicht an der in der Benachrichtigung mitgeteilten Adresse, so verfällt der Anspruch auf die Teilnahme im Finale ersatzlos und der nächstplatzierte Teilnehmende rückt einen Platz weiter.

4.6 Im Finale wird die Präsentation des Teilnehmers/der Teilnehmerin von der Jury bewertet und es werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt: Aufbau der Präsentation, Klarheit, Fachwissen, mündlicher Ausdruck, Reagieren auf Fragen.

4.7 Die Sieger*innen des ganzen Wettbewerbes werden direkt im Finale nach der Tagung der Jury bekannt gegeben.


5 Hauptpreis

5.1 Der Hauptpreis ist ein Sprachkurs in Deutschland oder Österreich. So kann der Teilnehmende seine Deutschkenntnisse verbessern und Deutschland als einen interessanten Forschungs- und Studienstandort kennen lernen.

5.2 Der Hauptpreis des Wettbewerbes geht an die zwei besten Finalist*innen in aus Tschechien.

5.3 Der Teilnehmer/die Teilnehmende muss seine/ihre Teilnahme an dem Sprachkurs rechtzeitig bestätigen (im Finale nach der Bekanntgabe der Ergebnisse wird er genaue Informationen sowie die Termine erhalten) und sich mit den Teilnahmebedingungen für den Sprachkurs, die ihm schriftlich beim Finale ausgehändigt werden, ausdrücklich einverstanden erklären. Für den Fall, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin zu diesem Zeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist die schriftliche Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme vorzulegen. Ohne Vorlage der Zustimmung entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos.

5.4 Der Hauptpreis beinhaltet für jeden Sieger/jede Siegerin des Wettbewerbes Folgendes: Reisekosten zwischen dem Wohnort und dem Ort des Sprachkurses, Unterkunft in einer Jugendherberge (Zwei- oder Mehrbettzimmer), Verpflegung, Sprachkurs, Programm, Kranken- und Unfallversicherung, Betreuung rund um die Uhr.


6 Haftung

6.1 Hat das Goethe-Institut den Gewinn in der zugesagten Weise zugänglich gemacht, sind damit alle Verpflichtungen des Goethe-Instituts erfüllt.

6.2 Für den Verlust oder die Unvollständigkeit der durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin übermittelten Daten übernimmt das Goethe-Institut keinerlei Haftung, es sein denn, der Verlust oder die Unvollständigkeit beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Goethe-Instituts oder seiner Mitarbeitenden. Dies gilt auch für die Bekanntmachung von Informationen durch Dritte aufgrund von technischen Fehlern bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff.

6.3 Das Goethe-Institut behält sich vor, die Preise im Wettbewerb sowie die Termine zu ändern.


7 Urheber- und Persönlichkeitsrechte

7.1 Durch ihre Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass Fotos und Videoaufnahmen, die während des Finales und des Sprachkurses in Deutschland vom Goethe-Institut gemacht werden und auf denen sie zu sehen sind, auf den Webseiten des Goethe-Instituts, auf seinem Facebook- und Instargram-Profil und in den Printprodukten des Goethe-Instituts bzw. auf Blogs der Jugendkurse veröffentlicht werden.

7.2 Die Teilnehmenden räumen dem Goethe-Institut das räumlich und zeitlich unbeschränkte sowie inhaltlich auf den Wettbewerb beschränkte einfache Nutzungsrecht für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten an dem von ihnen zum Zweck der Teilnahme am Wettbewerb erstellten Forschungsprojekte ein. Hierzu zählen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet und das Vorführrecht. Die Nutzungseinräumung erfolgt unentgeltlich. Das Goethe-Institut ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen.

7.3 Die Teilnehmenden versichern, dass das durch sie erstellte Forschungsprojekt frei von Rechten Dritter ist, z.B. Urheberrechte, sonstige Leistungsschutzrechte oder Persönlichkeitsrechte, und sie frei über das Forschungsprojekt verfügen dürfen. Sie stellen das Goethe-Institut vorsorglich von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf gerichtet beruhen, dass die vorstehende Zusicherung nicht zutrifft. Zur Nutzung des durch die Teilnehmenden erstellten Forschungsprojekts ist das Goethe-Institut berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Das Goethe-Institut wird die Teilnehmenden im Rahmen jeglicher Nutzung namentlich nennen.


8 Datenschutz

8.1 Das Goethe-Institut wird die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten.

8.2 Die Teilnehmenden sind mit der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung der von ihnen für die Durchführung des Wettbewerbes eingegebenen Daten durch das Goethe-Institut, soweit dies für die Durchführung des Wettbewerbes erforderlich ist, einverstanden.

8.3 Eine Weitergabe der Daten an Dritte für andere Zwecke erfolgt nicht.

8.4 Die bei der Registrierung eingegebenen Daten werden nach Ende des Wettbewerbes für einen Zeitraum von drei Monaten gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. Hierüber erhalten die Teilnehmenden keine gesonderte Nachricht.

8.5 Es steht den Teilnehmenden frei, Informationen darüber, welche ihrer Daten das Goethe-Institut gespeichert hat, abzurufen. Teilnehmende können die Einwilligung in die Speicherung jederzeit aufheben und damit von der Teilnahme zurücktreten.

8.6 Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist das Goethe-Institut e.V. mit Sitz in München (Oskar-von-Miller-Ring 18, 80333 München).


9 Sonstiges und Schlussbestimmungen

9.1 Eine Barauszahlung der Gewinne erfolgt in keinem Falle.

9.2 Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

9.3 Die Projektverantwortung für den Wettbewerb „Helle Köpfe“ liegt beim Goethe-Institut Tschechien (Masarykovo nábřeží 32, 110 00 Praha1, Tschechische Republik).

9.4 Mitarbeitende des Goethe-Institutes e.V. sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

9.5 Ausgeschlossen sind Personen, welche (i) unwahre Angaben zu ihren persönlichen Daten machen, (ii) rechtswidrige oder den Teilnahmebedingungen widersprechende Inhalte eingeben oder (iii) die für den Wettbewerb geschaffenen elektronischen Einrichtungen manipulieren oder sonst missbrauchen.

9.6 Der Rechtsweg ist in Bezug auf die Durchführung der Gewinnermittlung und ihre Ergebnisse ausgeschlossen.

9.7 Die Durchführung des Gewinnspiels und die Rechtsbeziehungen der am Gewinnspiel beteiligten Personen richtet sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unabhängig von dem Ort, von dem aus ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin am Gewinnspiel teilnimmt.

9.8 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

9.9 Diese Teilnahmebedingungen liegen in deutscher, lettischer und tschechischer Sprache vor. Im Falle von Widersprüchen zwischen den drei Sprachversionen ist die deutsche Fassung vorrangig.

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