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Restitution von Kulturgütern
Der Sarr-Savoy-Bericht aus juristischer Perspektive

Restitution: 29.08.2018, Berlin: Gebeine zweier Opfer des Genozids 1904-1908 in Deutsch-Südwestafrika liegen während eines Gottesdienstes in der Französischen Friedrichstadtkirche vor dem Altar. Auf Einladung der Evangelischen Kirche und des Rates der Kirchen in Namibia werden die sterblichen Überreste im Rahmen eines Gottesdienstes zurückgegeben.
29.08.2018, Berlin: Gebeine zweier Opfer des Genozids 1904-1908 in Deutsch-Südwestafrika liegen während eines Gottesdienstes in der Französischen Friedrichstadtkirche vor dem Altar. Auf Einladung der Evangelischen Kirche und des Rates der Kirchen in Namibia werden die sterblichen Überreste im Rahmen eines Gottesdienstes zurückgegeben. | Foto (Detail): Gregor Fischer © dpa

Einen verlässlichen Rahmen für den Umgang mit kolonialer Beutekunst zu schaffen, setzt voraus, sich auf Rechtmäßigkeit und Gerechtigkeit zu konzentrieren. 

Von Vincent Negri

Einer der Grundsätze des Völkerrechts, das Rückwirkungsverbot, besagt, dass vor Inkrafttreten dieser internationalen Normen begangene Handlungen nicht in seinen Anwendungsbereich fallen. Laut dem in den Haager Konventionen der Jahre 1899 und 1907 verankerten Kriegsrecht sind Plünderungen (und damit Beutezüge) sowie die Inbesitznahme, Zerstörung oder Beschädigung von Denkmälern und Kunstwerken formal verboten. Diese rechtlichen Bestimmungen gelten auch für Kolonialkriege, jedoch nicht für Handlungen, die vor ihrem Inkrafttreten erfolgten. Ein derartiges Festhalten an einer Grenze für die internationale Legalität begünstigt eine klare Dominanz der ehemaligen Kolonialstaaten gegenüber ehemaligen Kolonien, die einen Antrag auf Restitution stellen.

Traditionelle Rechtsnormen auf dem Prüfstand

Die Frage der Restitution stellt sich offenbar vor allem bei Objekten mit hohem Symbolwert, die ein Gefühl der Identität und der nationalen Souveränität transportieren, was durch den Begriff des nationalen Kulturerbes zusätzlich verstärkt wird. Allerdings scheinen die Zeiten vorüber zu sein, in denen sich – auf das Konzept einer internationalen oder globalen Gemeinschaft gestützte –  internationale Gesellschaftsverträge ausschließlich auf die Souveränität von Nationalstaaten beriefen. Die Zivilgesellschaft stellt die Legitimation von Staaten als ihre Vertreter in Frage und entwirft einen alternativen Rechtsweg für den Umgang mit Kulturgütern in lokalen Gemeinschaften. Mit der Anerkennung des Rechts auf kulturelle Differenz wird den Forderungen nach einer Restitution von Kulturgütern durch Teilstaaten oder transnationale Gemeinschaften Glaubwürdigkeit verliehen.
 
  • Restitution eines Objektes mit hohem Symbolwert: Österreich setzt ein Zeichen in Richtung Restitution von Kulturgüter-Sammlungen an indigene Gesellschaften. Am Montag, 09. März 2020, wurde die Sammlung des 2003 verstorbenen Ethnologen und Missionars Anton Lukesch an Brasilien übergeben. Es handelt sich um die erste internationale Spende für das 2018 von einem Brand zerstörte Nationalmuseum in Rio de Janeiro. Andreas Stangl © picture alliance/APA/picturedesk.com
    Restitution eines Objektes mit hohem Symbolwert: Österreich setzt ein Zeichen in Richtung Restitution von Kulturgüter-Sammlungen an indigene Gesellschaften. Am Montag, 09. März 2020, wurde die Sammlung des 2003 verstorbenen Ethnologen und Missionars Anton Lukesch an Brasilien übergeben. Es handelt sich um die erste internationale Spende für das 2018 von einem Brand zerstörte Nationalmuseum in Rio de Janeiro.
  • Restitution: Gestohlenes buddhistisches Gemälde aus dem 18. Jahrhundert, das aus den USA zurückgegeben wurde. Ein Mönch und Besucher würdigen das Porträt eines großen Seon-Mönchs (Zen-Mönch) während einer Veranstaltung im Zentralen Buddhistischen Museum in Seoul am 21. Juli 2015 zur Enthüllung des buddhistischen Gemäldes. Das Werk wurde früher im Seonam-Tempel in Suncheon, südlich von Seoul, aufbewahrt, gelangte aber in die Vereinigten Staaten. Die Cultural Heritage Administration gab an, dass das Werk, das vermutlich aus der Zeit um 1738 stammt, von einem Amerikaner gestiftet wurde, der es zunächst bei einer Auktion im März angeboten hatte. Die Behörde forderte es im Juni zurück und bat den Sammler, den Verkauf zu annullieren. Yonhap © picture alliance
    Gestohlenes buddhistisches Gemälde aus dem 18. Jahrhundert, das aus den USA zurückgegeben wurde. Ein Mönch und Besucher würdigen das Porträt eines großen Seon-Mönchs (Zen-Mönch) während einer Veranstaltung im Zentralen Buddhistischen Museum in Seoul am 21. Juli 2015 zur Enthüllung des buddhistischen Gemäldes. Das Werk wurde früher im Seonam-Tempel in Suncheon, südlich von Seoul, aufbewahrt, gelangte aber in die Vereinigten Staaten. Die Cultural Heritage Administration gab an, dass das Werk, das vermutlich aus der Zeit um 1738 stammt, von einem Amerikaner gestiftet wurde, der es zunächst bei einer Auktion im März angeboten hatte. Die Behörde forderte es im Juni zurück und bat den Sammler, den Verkauf zu annullieren.
  • Restitution: Ein aus Spanien repatriiertes präkolumbianisches Objekt ist am Montag, 1. September 2014, im Außenministerium in Bogota, Kolumbien, ausgestellt. Hunderte von Objekten, die sich seit der Beschlagnahmung durch die spanischen Behörden vor mehr als einem Jahrzehnt im Rahmen einer Antidrogenverhaftung im Museum of the Americas in Madrid befanden, wurden kürzlich nach Kolumbien zurückgebracht. Cristian Alvarez © picture alliance/AP Photo
    Ein aus Spanien repatriiertes präkolumbianisches Objekt ist am Montag, 1. September 2014, im Außenministerium in Bogota, Kolumbien, ausgestellt. Hunderte von Objekten, die sich seit der Beschlagnahmung durch die spanischen Behörden vor mehr als einem Jahrzehnt im Rahmen einer Antidrogenverhaftung im Museum of the Americas in Madrid befanden, wurden kürzlich nach Kolumbien zurückgebracht.
  • Restitution: 13. Februar 2020, London, Vereinigtes Königreich: Ausschnitt aus der umstrittenen Ausstellung der Benin-Plaketten (besser bekannt als die Benin-Bronzen) im British Museum in London. Das Museum, eine der wichtigsten Touristenattraktionen Londons, ist selten weit entfernt von Kontroversen, von seiner langjährigen Weigerung, dem griechischen Wunsch nach einer Rückführung der Parthenon-Skulpturen (auch bekannt als Parthenon- oder Elgin-Marbles) nachzukommen, über andere Debatten über die Rückgabe von Artefakten wie dem Rosetta-Stein (aus Ägypten) und den Benin-Bronzen (aus dem heutigen Nigeria) bis hin zu dem jüngsten Druck von Klimaaktivisten wegen der Sponsorbeziehungen der Institution zu dem Ölriesen BP. David Cliff © picture alliance/ZUMA Press
    13. Februar 2020, London, Vereinigtes Königreich: Ausschnitt aus der umstrittenen Ausstellung der Benin-Plaketten (besser bekannt als die Benin-Bronzen) im British Museum in London. Das Museum, eine der wichtigsten Touristenattraktionen Londons, ist selten weit entfernt von Kontroversen, von seiner langjährigen Weigerung, dem griechischen Wunsch nach einer Rückführung der Parthenon-Skulpturen (auch bekannt als Parthenon- oder Elgin-Marbles) nachzukommen, über andere Debatten über die Rückgabe von Artefakten wie dem Rosetta-Stein (aus Ägypten) und den Benin-Bronzen (aus dem heutigen Nigeria) bis hin zu dem jüngsten Druck von Klimaaktivisten wegen der Sponsorbeziehungen der Institution zu dem Ölriesen BP.
  • Restitution: 13. Februar 2020, London, Vereinigtes Königreich: Ein kleines Kind betrachtet den Rosetta-Stein in der altägyptischen Abteilung des British Museum in London. David Cliff © picture alliance/ZUMA Press
    13. Februar 2020, London, Vereinigtes Königreich: Ein kleines Kind betrachtet den Rosetta-Stein in der altägyptischen Abteilung des British Museum in London.
Europäische Museen haben auf diese Forderungen mit Vorschlägen wie langfristigen Einlagerungen oder Leihgaben reagiert, doch solche Lösungen als Ersatz für eine Restitution sind der blanke Hohn: Hier sollen mit einem Kunstgriff rechtliche Anforderungen des Leihgebers für die Kulturwelt des Antragstellers geschaffen werden, der auf diesem Wege von der Rückgabe eines Objekts profitieren soll. Mit anderen Worten: Es geht darum, der anderen Seite das eigene Rechtssystem und damit die eigenen Werte aufzuerlegen. Somit geht es bei der Restitution von Kulturgütern um Verlust und Gewinn, und das Gesetz unterstützt ein solches Vorgehen. Hier wäre es sicherlich sinnvoll, den Aufbau einer neuen Rechtsbeziehung anzustreben, in der beide Parteien auf ihre kulturellen Vorteile bedacht sind. Dies setzt jedoch voraus, dass der öffentliche und gemeinschaftliche Zugang, die gemeinsame Nutzung von Wissen und die wissenschaftliche Zusammenarbeit Vorrang gegenüber Eigentumsfragen oder Exklusivrechten erhalten. Rechtsmodelle könnten auf kulturelle und gemeinsame Vorteile und Erträge ausgerichtet werden. Im Bericht von Sarr und Savoy wird eine solche Haltung mit Blick auf das afrikanische Kulturerbe unterstützt.

Legalität plus Legitimität

Emmanuel Macrons Rede im November 2017 war im Vergleich zu seinen bisherigen offiziellen Verlautbarungen mehr als nur eine Zäsur. Er hob die Frage der Restitution der während der Kolonialzeit verbrachten Kulturgüter auf eine neue Ebene. Bei der Klärung von Ansprüchen geht es nun nicht mehr um das Argument der Legalität – ein Argument, das sich auf einen doppelten Anspruch aufgrund der Besitznahme und des öffentlichen Eigentums dieser Sammlungen stützt. Der französische Staatspräsident erweiterte die Debatte um den Begriff der Legitimität.

Die politischen Rahmenbedingungen für ein solches Vorgehen schaffte bereits vor vierzig Jahren der Generaldirektor der UNESCO, Amadou Mahtar M'Bow, mit seiner Veröffentlichung „A Plea for the Return of an Irreplaceable Cultural Heritage to those who Created It“ (Ein Appell zur Rückgabe unersetzlicher Kulturgüter an ihre Urheber) aus dem Jahre 1978. Vier Jahre zuvor, im Jahre 1974, verabschiedete die UNESCO‑Generalkonferenz eine Resolution, in der sie auf den Verlust von Kulturgütern während der Kolonialzeit und der ausländischen Besatzung verwies und die massive Verbringung von Kunstwerken von einem Land in ein anderes in Zeiten kolonialer oder ausländischer Besatzung bedauerte.

Emmanuel Macron erinnerte an eine quälende Frage, die mit dem klassischen Argument des Westens, die Besitznahme sei auf legalem Wege erfolgt und die Objekte befänden sich im öffentlichen Eigentum, nicht länger überzeugend beantwortet werden kann. Auf diese Weise legte er das Fundament für eine neue Form der Legalität, die auf Gerechtigkeit basiert. Amadou Mahtar M'Bow steckte die Eckpunkte für das Recht auf Restitution ab: „Diese Männer und Frauen, die ihres kulturellen Erbes beraubt wurden, bitten daher zumindest um die Rückgabe derjenigen Kunstschätze, die ihre Kultur besonders eindrücklich repräsentieren, eine ganz besondere Bedeutung für sie haben und deren Fehlen ihnen den größten Schmerz bereitet. Eine solche Forderung ist berechtigt.“ In dieser Angelegenheit gibt der Bericht von Sarr und Savoy den Rahmen vor, um den Anspruch auf Restitution zu definieren und die universelle Frage des Kulturerbes aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten.
 

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