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Der Apostroph
Über einen vieldiskutierten kleinen Strich

Alles korrekt: Laut der neuen Regel darf der Apostroph verwendet werden, um den Eigennamen hervorzuheben.
© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Stephan Schulz

Der Apostroph sorgt immer wieder für Diskussionen. Doch damit ist es jetzt Schluss: Das Amtliche Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung hat nun für Klarheit gesorgt. Die ehemalige Chefredakteurin des Duden-Verlags fasst die wichtigsten Fakten zusammen. 

Von Kathrin Kunkel-Razum

Warum will ich eigentlich immer das Apostroph sagen? Kennen Sie das? Sie haben Dinge schon zig Mal nachgeschlagen und tun es doch immer wieder. Leider geht das auch ehemaligen Leiterinnen der Dudenredaktion so, selbst bei Sprachfragen.

Im Zeichen der Verwirrung

Warum hat nun aber der Apostroph in den letzten Wochen und Monaten für Debatten und ein kleines Medienspektakel gesorgt? So ein kleines Zeichen, dem aber schon länger ganze Webseiten gewidmet sind, z.T. unter geradewegs diskriminierenden Namen wie deppenapostroph.info

Der Apostroph ist in den letzten Jahrzehnten in Verruf geraten, weil er an zu vielen Stellen gesetzt wird, also auch an solchen, an denen er gar nichts zu suchen hat, z.B. in: „Ich brauche neue Short`s“. Dahinter liegt offenbar ein Bedürfnis der Schreibenden, bestimmte (Wort-)Strukturen sichtbar werden zu lassen.
Der Apostroph zeigt Strukturen in einem Wort an, die nicht durch Buchstaben ausgedrückt werden sollen oder können.
Amtliche Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung
Das überarbeite Amtliche Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung versucht hier, größere Klarheit zu schaffen, und greift den Gedanken der Wortstruktur auf: „Der Apostroph zeigt Strukturen in einem Wort an, die nicht durch Buchstaben ausgedrückt werden sollen oder können.“ (S. 149) Dem kann man zunächst vier Gruppen zuordnen.

Die 4 Fallgruppen beim Apostroph

Bei der ersten geht es um Eigennamen, die auf s, ss, ß, x, z oder ce enden und die ohne Artikel gebraucht werden. Fällt bei ihnen das Genitiv-s weg und soll diese Stelle markiert werden, so setzt man einen Apostroph: Miles Davis‘ Jazz, Franz’ und Moritz‘ Leistungen in der NBA.

Auch bei der zweiten Gruppe schauen wir uns Eigennamen an: Wenn bei der Großschreibung von Eigennamen vor dem Suffix -sch die Morphemgrenze markiert werden muss, setzt man ebenfalls einen Apostroph: die Duden’schen Regeln, die Razum‘sche WhatsApp-Gruppe (aber: die dudenschen Regeln, die razumsche WhatsApp-Gruppe)

In der dritten Gruppe können Wörter unterschiedlichster Wortarten vorkommen: Man setzt einen Apostroph, wenn Buchstaben weggelassen werden, z.B. wegen der Metrik eines Gedichts (heil’ge Orte, ’s regnet schon wieder) oder weil gesprochene Sprache imitiert werden soll (’n guten Morgen; heut’ müsst’ ich etwas früher weg). Häufig verwendete Formen können auch ohne Apostroph geschrieben werden, z.B. heut komm ich später.

Und in der vierten Gruppe geht es um Wörter, die miteinander verschmelzen: Machen Sie’s doch leichter und …; … weil sich’s gut liest; auf’m Berg ist ein Gasthaus. Häufig und formelhaft verwendete Formen kann man aber auch ohne Apostroph schreiben: wenns geht, wie gehts etc.

Der brisanteste Fall: Peter’s Imbiss

Besonders interessant aber wird es bei der Fallgruppe der (Personen-)Namen, hier herrschte und herrscht die größte Unsicherheit: Zunächst einmal sind besondere, meist traditionelle Schreibungen mit Apostroph bei Eigennamen erlaubt: Ku’damm (Kurfürstendamm; Straße in Berlin), D’dorf (Düsseldorf).

Am häufigsten geht es aber um diese Regel: Der Apostroph kann verwendet werden, um das Genitiv-s bei Eigennamen hervorzuheben, „wenn die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist“ (S.150). Man kann also schreiben: Milena’s Blumenladen oder Milenas Blumenladen, Peter’s Imbiss oder Peters Imbiss, weil es sich um die Namen der jeweiligen Geschäfte handelt. Man schreibt aber nur: Milenas Mutter, Peters Auto. Diese Wortgruppen haben nicht die Funktion von Eigennamen.  

Apostroph schafft keine Verwirrung, sondern Klarheit

In der Praxis wird es manchmal nicht ganz einfach sein zu unterscheiden, ob es sich bei einer solchen Fügung wirklich um einen Eigennamen handelt oder nicht. Wichtig ist, dass der Apostroph hier für Klarheit sorgen kann: Andrea’s Boutique gehört eben einer Frau mit dem Namen Andrea oder einem Mann mit dem italienischen Vornamen Andrea. Andreas‘ Männerboutique gehört aber einem Mann mit dem Namen Andreas.

So soll dieses kleine Zeichen eigentlich für mehr Klarheit sorgen und nur in sehr genau festgelegten Fällen verwendet werden. Der Rat für die deutsche Rechtschreibung wird’s beobachten.    

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