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6 erstaunliche deutsche Gesetzes-Paragrafen
Von Amts wegen lustig

Marienbrücke vor dem Schloss Neuschwanstein
Eine Frage des Gleichschritts: Um den Brückeneinsturz zu verhindern, lieber nicht im Takt marschieren – sicher ist sicher! | © picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

In Deutschland wird alles klar geregelt – wirklich alles. Selbst darüber, wie man eine Brücke betreten darf, gibt es Vorschriften. Hier sind einige der kuriosesten Gesetze, die sich in deutschen Gesetzbüchern finden.

Von Tim Pohl

Die Imker und ihr Schwarm

Vor dem Gesetz ist jeder gleich – doch Imker genießen eine Ausnahme. Während das Betreten fremder Grundstücke in der Regel verboten ist, erlaubt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Imkern eine Ausnahme, wenn sie auf „Verfolgungsjagd“ gehen. Bedeutet: Bricht ein Bienenschwarm aus und lässt sich auf fremden Boden nieder, darf der Imker das Grundstück betreten, um seine summenden Freunde wieder einzufangen. Diese Sonderregel ist für Imker von großer Bedeutung. Das BGB legt nämlich fest, dass sie ihren Eigentumsanspruch auf den Schwarm verlieren, wenn sie ihn nicht unverzüglich verfolgen.
Ein Imker fängt in einer Kleingartenanlage einen Bienenschwarm ein

Sind die abenteuerlustigen Bienen erst einmal ausgeflogen, gilt es, sie schnell wieder einzufangen. | © picture alliance / galoppfoto | Frank Sorge

Pilzsammeln bei Mondschein verboten

Pilzsammeln im Wald: Das klingt nach einem harmlosen Hobby, es birgt jedoch einige Fallstricke. Neben giftigen Pilzen warten nämlich zusätzliche juristische Einschränkungen. Zwar darf jeder zum Eigenbedarf Pilze sammeln, doch wer Trüffel oder Grünlinge ins Körbchen legt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Außerdem ist es strengstens verboten, sich nachts auf den Weg in den Wald zu machen. Dies dient dem Schutz der nachtaktiven Wildtiere. Ist aber nicht schlimm: Die beste Zeit fürs Pilze sammeln ist ohnehin am frühen Morgen, denn Pilze wachsen während der Nacht und warten mit Anbruch der Helligkeit darauf, entdeckt zu werden.
In der Bildmitte ist ein Steinpilz zu sehen, rechts davon unscharf ein Baumstamm, im Hintergrund dämmert es.

An der Schwelle zum Gesetzesbruch: Pilze sammeln in der Dämmerung | © picture alliance / Westend61 | Hans Huber

Wehe, wer die Hüfte schwingt

In Deutschland wird, wie anderswo, gerne das Tanzbein geschwungen – aber nicht immer ist das auch erlaubt. An den sogenannten stillen Feiertagen, wie Karfreitag, Allerheiligen oder Totensonntag, gilt Tanzverbot. Dabei kann jedes Bundesland die Regeln selbst festlegen. In Bayern zum Beispiel sind an diesen Tagen Sport- und Musikveranstaltungen verboten. Handelt jemand zuwider, werden 10.000 Euro Strafe fällig. Private Feiern sind grundsätzlich erlaubt, dürfen aber nicht zu laut sein. Übrigens: Ein Verbot gilt auch für bestimmte Filme, die an solchen Tagen nicht im Kino laufen dürfen. So steht zum Beispiel der satirische Film Das Leben des Brian auf dieser Verbotsliste.
Junge Menschen in der Nachtgalerie München im Rahmen der Kundgebung gegen das Tanzverbot

Lassen sich den Spaß nicht nehmen: Junge Teilnehmende bei einer Kundgebung gegen das Tanzverbot | © picture alliance / SZ Photo | Leonhard Simon

Sonntags schweigt der Rasenmäher

Für Gartenbesitzer könnte diese Nachricht ein Dämpfer sein: Wer unter der Woche arbeitet und das Wochenende für seine Gartenpflege reserviert, stößt auf gesetzliche Hürden. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz verbietet den Einsatz motorbetriebener Geräte an Sonntagen. Zudem legt das Gesetz Nutzungszeiten für bestimmte Maschinen fest. So dürfen Laubbläser nur montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr genutzt werden. Um es noch komplizierter zu machen: Jede Kommune kann eigene Ruhezeiten festlegen.
Ein Rasenmäher auf einer gemähten Grünfläche

Die heilige Sonntagsruhe gilt auch für den Rasenmäher | © picture alliance / Norbert Schmidt | Norbert SCHMIDT

Brücken lieber einzeln queren

Paragraf 27 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung hält eine überraschende Regel bereit: Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden. Hintergrund dieser kuriosen Vorschrift ist die sogenannte Resonanzkatastrophe von 1831. Damals sind 74 britische Soldaten über eine Brücke marschiert und haben sie so in Schwingungen versetzt, dass diese einstürzte. Ob das Verbot bereits bei zwei Personen greift, bleibt zwar offen – doch bestimmt ist es sicherer, auf den Gleichschritt zu verzichten!
Marienbrücke vor dem Schloss Neuschwanstein

Eine Frage des Gleichschritts: Um den Brückeneinsturz zu verhindern, lieber nicht im Takt marschieren – sicher ist sicher! | © picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Augen auf bei der Partnerwahl

Für den einen oder anderen unglücklich Verheirateten gibt es Hoffnung. Gilt eine Ehe in Deutschland doch nach dem BGB als ungültig, wenn einer der Partner während der Eheschließung bewusstlos war oder nicht wusste, dass es sich bei der von ihm besuchten Veranstaltung um eine Hochzeit handelte. In solch einem Fall kann die Ehe aufgelöst werden - außer es besteht ein Wille, diese fortzuführen. Der Wille gilt im Übrigen als geäußert, wenn man mit seinem Ehepartner schläft.
Ein Hochzeitspaar auf einer Schaukel, die an einem Hochseil hängt und von zwei Männern auf Motorrädern gezogen wird.

Strittige Angelegenheit: Ist das ein Spiel oder schon eine Hochzeit? | © picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth

 

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