Kursteilnehmende des Goethe-Instituts Marokko erhalten automatisch beim erfolgreichem Abschluss eines Kurses B1.3 bzw. B2.3 eine persönliche Einladung zur zeitnahen Prüfungsteilnahme am Goethe-Zertifikat B1 bzw. B2.
Eine Online-Anmeldung ist noch keine Einschreibung. Die verbindliche Einschreibung zu Prüfungen erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung und nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Die endgültige Entscheidung über die Einschreibung zu einer Prüfung liegt beim Goethe-Institut Marokko, ein Rechtsanspruch auf Einschreibung zum gewünschten Prüfungstermin besteht nicht.
Eine Einschreibung in eine Prüfung ist erst dann verbindlich, wenn die Prüfungsgebühr innerhalb der Einschreibefrist auf das Konto des Goethe-Instituts Marokko eingegangen ist. Eine Nichtzahlung der Prüfungsgebühren führt zur Stornierung der Prüfungseinschreibung.
Wählen Sie für die Anmeldung Ihr zuständiges Goethe-Institut in Marokko aus.
Preise für Prüfungen
Prüfungsgebühren ab 01.01.2024
Prüfung
Kursteilnehmer
des Goethe-Instituts
Externe Prüfungsteilnehmer
A1
1700 DH
1950 DH
A2
1800 DH
2000 DH
B1
2000 DH
2500 DH
B1 Modul
1000 DH
1000 DH
B2
2200 DH
2800 DH
B2 Modul
1000 DH
1000 DH
C1
2500 DH
3200 DH
C2
2600 DH
3300 DH
C1 / C2 Modul
1200 DH
1200 DH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die Prüfungsordnung und die Durchführungsbestimmungen des Goethe-Instituts. Bitte beachten Sie unsere ab 01.03.2023 geänderten AGB. Für die Stornierung einer Prüfung im Krankheitsfall müssen wir leider eine Umbuchungsgebühr berechnen.
Wird am Prüfungstag kein gültiger Ausweis bzw. Reisepass vorgelegt, ist keine Prüfungsteilnahme möglich. Das Goethe-Institut bietet in diesen Fällen eine Umschreibung auf einen späteren Prüfungstermin an, wobei eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 500 MAD erhoben wird.
1.1.Die Prüfung wird im Goethe-Institut Marokko als Ganzes abgelegt. Alle Kandidaten sind verpflichtet, sich vor der schriftlichen und mündlichen Prüfung auszuweisen. Für die Prüfung müssen ein gültiger Personalausweis (B1/B2/C1/C2 Prüfung) sowie Reisepass (bei Start 1/SD1 Prüfung) und zwei Fotokopien des Reisepasses vorgelegt werden. Bei der Prüfung muss der gleiche, gültige Personalausweis/ Reisepass vorgelegt werden!
1.2. Der Prüfungskandidat hat das Recht des Rücktritts von der Prüfung. In diesem Fall sowie im Falle des Ausschlusses von der Prüfung (vgl. Prüfungsordnung § 12) werden die gezahlten Prüfungsgebühren nicht erstattet.
1.3. Nimmt der Prüfungskandidat nicht an der schriftlichen und mündlichen Prüfung teil oder erscheint er zu spät am Prüfungsort und kann nicht mehr an der Prüfung teilnehmen, dann werden die Prüfungsgebühren nicht erstattet.
1.4. Für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf besteht die Möglichkeit, auf Antrag die Prüfung unter bestimmten Bedingungen abzulegen. Bitte informieren Sie sich hierzu vor der Prüfungsanmeldung beim Prüfungszentrum.
1.5. Zertifikatsverlust: Bei Verlust des Zertifikats wird durch das Goethe-Institut Marokko eine Ersatz-Bescheinigung ausgestellt. Die Ausstellung der Bescheinigung ist kostenpflichtig. Das Archiv über die Gesamtergebnisse wird 10 Jahre lang aufbewahrt und dann fachgerecht entsorgt.
1.6. Die persönlichen Daten der Prüfungsteilnehmenden werden nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben.
2.1. Die Anmeldung für die Prüfungen erfolgt zu den veröffentlichten Terminen und innerhalb der veröffentlichten Anmeldefristen. Die Anmeldung für die Prüfungen A1 (Start Deutsch 1) und A2 ist persönlich, per Fax oder per E-Mail möglich. Bei der schriftlichen Anmeldung müssen Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Prüfungsdatum, Niveaustufe und eine Telefonnummer/E-Mail angegeben werden.
Die Anmeldung muss spätestens eine Woche vor der Prüfung erfolgen. Anmeldungen für die Prüfungen B1, B2, C1 und C2 erfolgen innerhalb der Anmeldefrist online über das Anmeldeformular auf der Webseite www.goethe.de/marokko unter dem Menüpunkt Deutschprüfungen. Diese Anmeldung ist noch keine Einschreibung.
2.2.Verbindliche Anmeldung: Die verbindliche Einschreibung zu Prüfungen erfolgt zu den veröffentlichten Terminen, in der Reihenfolge der Anmeldung und nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Die endgültige Entscheidung über die Einschreibung zu einer Prüfung liegt beim Goethe-Institut, ein Rechtsanspruch auf Einschreibung zum gewünschten Prüfungstermin besteht nicht. Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig.
Eine Einschreibung in eine Prüfung ist erst dann verbindlich, wenn Sie eine Antwortmail auf die online-Anmeldung mit einer Prüfungsteilnehmernummer und einer Zahlungsaufforderung erhalten haben und wenn die Prüfungsgebühren innerhalb der Einschreibfrist auf das Konto des Goethe-Instituts Marokko eingegangen ist.
2.3. Das Recht zur Teilnahme an den Prüfungen erhalten nur Kandidaten, die sich frist- und formgerecht angemeldet haben und solange Prüfungsplätze verfügbar sind. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Die Bezahlung der Prüfungen A1 (Start Deutsch 1) und A2 erfolgen bar oder per Überweisung bis spätestens acht Tage vor dem Prüfungstermin. Die Bezahlung der Prüfungen B1 bis C2 erfolgt ebenfalls bar oder per Überweisung. Schecks können nicht angenommen werden. Bei Barbezahlung der Prüfungen B1 bis C2 muss die entsprechende Bestätigung, die vom Goethe-Institut als Antwort auf die online-Anmeldung versendet wird, mitgebracht werden.
Die Prüfungsgebühren sind nach Erhalt der Bestätigung der Anmeldung auf das folgende Konto einzuzahlen:
Goethe-Institut Casablanca
BMCI Casablanca Place 16 novembre
RIB: 013 780 01291 00060200184 48
Goethe-Institut Rabat
BMCI Rabat Agence Ville Nouvelle
RIB : 013 810 01 032 003583 001 33 94
Überweisungen müssen Vor- und Nachname und die bei der Anmeldung übermittelten Prüfungsteilnehmernummer und den Namen und Datum der Prüfung enthalten.
Im Falle von fehlenden Angaben auf der Überweisung ist keine Einschreibung möglich. Die überwiesenen Gebühren werden nicht zurückerstattet.
Wenn die überwiesene Summe nicht exakt dem Prüfungspreis entspricht, ist ebenfalls keine Einschreibung möglich. Die überwiesenen Gebühren werden nicht zurückerstattet und der Teilnehmer verliert den Anspruch auf den Prüfungsplatz.
4.1.Schriftliche und mündliche Prüfung finden in der Regel
a) bei Start 1/SD1 /A1/A2 am gleichen Tag
b) bei B1/B2/C1/C2 möglichst zeitnah statt.
4.2. Termin und Uhrzeit stehen auf den grünen Einschreibbestätigungen.
4.3. Vor Beginn der schriftlichen Prüfung ist eine Datenschutzerklärung zu unterzeichnen.
4.4. Bei Nichtbestehen der B1-Prüfung:
Das Goethe-Institut ermöglicht allen Prüfungsteilnehmern eine zeitnahe Wiederholung der nicht bestandenen Module, behält sich aber vor, aus organisatorischen Gründen die Prüfungsteilnehmerzahl zu begrenzen. In diesem Fall können nur Teilnehmer mit einer Mindestpunktzahl von 50 im zu wiederholenden Modul in der Reihenfolge der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zugelassen werden, bis die Kapazitäten erschöpft sind. Teilnehmer mit weniger als 50 Punkten werden erst frühestens 2 Monate nach der nicht bestandenen Prüfung zu einem Wiederholungstermin zugelassen,
4.5.Einspruchsmöglichkeiten: siehe § 21 der Prüfungsordnung.
Prüfungsergebnisse können in der Regel 14 Werktage nach Ende der Prüfung online abgerufen werden. Sie müssen dazu Ihre Prüfungsteilnehmernummer und Ihr Geburtsdatum eingeben.
Die Prüfungsergebnisse für A1 (Start Deutsch 1) werden nach Abschluss der Prüfung (in der Regel noch am Prüfungstag) durch Aushang im Institut anonymisiert bekanntgegeben. Die Zertifikate können nach bestandener Prüfung von den Teilnehmenden persönlich und unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses im Sprachkursbüro des Goethe-Instituts abgeholt werden.
Innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse kann der Prüfungsteilnehmende einen schriftlichen Antrag auf Einsichtnahme in die Unterlagen der nicht bestandenen Prüfung an die Prüfungsbeauftragten des Goethe-Instituts Marokko stellen.
Bei Verlust des Zertifikats wird durch das Goethe-Institut Marokko eine Ersatz-Bescheinigung ausgestellt. Die Ausstellung der Bescheinigung ist kostenpflichtig. Das Archiv über die Gesamtergebnisse wird 10 Jahre lang aufbewahrt und dann fachgerecht entsorgt.