Oft gestellte Fragen
Wir informieren Sie hier über allgemeine und oft gestellte Fragen zu den Prüfungen des Goethe-Instituts.
Wir informieren Sie hier über allgemeine und oft gestellte Fragen zu den Prüfungen des Goethe-Instituts.
Falls Sie darüber hinausgehende Fragen zu den Goethe-Zertifikaten A1 bis C2 haben, informieren Sie sich bitte kostenlos und unverbindlich in einer persönlichen Beratung direkt an einem unserer Prüfungszentren (Goethe‑Institute, Goethe‑Zentren oder Prüfungskooperationspartner).
Die Prüfungen des Goethe-Instituts stehen allen Interessierten zur Verfügung und können unabhängig vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit abgelegt werden. Sie sind zum Nachweis von Sprachkenntnissen in Deutsch als Fremdsprache und Deutsch als Zweitsprache konzipiert.
Für die Teilnahme wird jeweils ein Mindestalter empfohlen.
Für die Teilnahme wird jeweils ein Mindestalter empfohlen.
Die Prüfungszentren sind bemüht, nach ihren Möglichkeiten vor Ort individuell auf Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (zum Beispiel chronisch krank oder seh-, hörbehindert) einzugehen. Art und Grad des spezifischen Bedarfs müssen deshalb bereits bei Anmeldung zur Prüfung angegeben und durch ein ärztliches Attest belegt werden. Das Prüfungszentrum ist hierbei zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Genauere Informationen erhalten Sie direkt an dem jeweiligen Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung ablegen möchten.
Genauere Informationen erhalten Sie direkt an dem jeweiligen Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung ablegen möchten.
Sie können den Raum für eine angemessene Zeit (zum Beispiel für einen Gang zur Toilette) verlassen. Dies wird im „Protokoll über die Durchführung der Prüfung“ vermerkt.
Die Einordnung der Goethe-Zertifikate A1 bis C2 entsprechen dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Informationen finden Sie unter:
Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Bestätigungen, die lediglich die Teilnahme an einem Sprachkurs, an einem Einstufungstest, an einer Prüfung oder Ähnlichem bescheinigen, genügen nicht.
Nur ein Prüfungszeugnis über eine bestandene Prüfung – Goethe-Zertifikat A1 bis C2 beziehungsweise über das Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom – gilt weltweit als anerkannter Nachweis über die entsprechenden Kenntnisse in Deutsch als Fremdsprache.
Nur ein Prüfungszeugnis über eine bestandene Prüfung – Goethe-Zertifikat A1 bis C2 beziehungsweise über das Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom – gilt weltweit als anerkannter Nachweis über die entsprechenden Kenntnisse in Deutsch als Fremdsprache.
Die Prüfungen Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom, Zentrale Oberstufenprüfung, Kleines Deutsches Sprachdiplom und Großes Deutsches Sprachdiplom sind als sprachlicher Nachweis für ein Studium an einer Hochschule (Universität) in Deutschland anerkannt und befreien vom Nachweis einer TestDaF‑Prüfung oder einer anderen hochschulbezogenen Prüfung (DSH).
Über die Sprachanforderungen für die Hochschule Ihrer Wahl, für den Studiengang beziehungsweise das Studienfach informieren Sie sich bitte an der jeweiligen Hochschule (Universität), an der Sie studieren möchten oder Sie recherchieren gezielt auf www.sprachnachweis.de.
Über die Sprachanforderungen für die Hochschule Ihrer Wahl, für den Studiengang beziehungsweise das Studienfach informieren Sie sich bitte an der jeweiligen Hochschule (Universität), an der Sie studieren möchten oder Sie recherchieren gezielt auf www.sprachnachweis.de.
In den Prüfungen des Goethe-Instituts ist für die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen die Rechtschreibung in der Form verbindlich, wie sie seit August 2006 geregelt ist. Grundlage hierfür sind DUDEN. Die deutsche Rechtschreibung (ab 24. Auflage 2006) und WAHRIG. Die deutsche Rechtschreibung (ab 2006).
Die aktuell gültigen Regeln finden sich im Internet unter:
Die aktuell gültigen Regeln finden sich im Internet unter:
Lernen ist ein individueller Prozess. Wie viel Zeit Sie persönlich benötigen, um eine Niveaustufe zu erreichen, hängt von verschiedenen, auch individuellen Faktoren ab: von Engagement, Zeiteinsatz und Nutzung zusätzlicher Übungsangebote.
Wenn Sie schon eine oder mehrere Sprachen gelernt haben, lernen Sie Deutsch meist schneller. Es spielt eine große Rolle, ob Sie an einem Sprachkurs in Ihrem Heimatland oder in Deutschland teilnehmen, wo Sie auch außerhalb des Unterrichts Deutsch hören und sprechen können.
Für den Lernprozess ist die Intensität des Unterrichts (Intensiv- oder Abendkurs oder Ähnliches) ebenfalls wichtig. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen sich persönlich beraten.
Wenn Sie schon eine oder mehrere Sprachen gelernt haben, lernen Sie Deutsch meist schneller. Es spielt eine große Rolle, ob Sie an einem Sprachkurs in Ihrem Heimatland oder in Deutschland teilnehmen, wo Sie auch außerhalb des Unterrichts Deutsch hören und sprechen können.
Für den Lernprozess ist die Intensität des Unterrichts (Intensiv- oder Abendkurs oder Ähnliches) ebenfalls wichtig. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen sich persönlich beraten.
Sie finden bei der jeweiligen Prüfung als Übungs- und Infomaterial:
- Materialien zum Onlineüben
- Materialien zum Herunterladen
- Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen.
Für einige Prüfungen gibt es Fernlernmaterial und Onlinekurse.
Die Prüfung kann als Gesamtes beliebig oft wiederholt werden. Die Einzelheiten, auch bezüglich möglicher Teilwiederholungen, sind in den Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Prüfung geregelt.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A1: Fit in Deutsch 1 ist bestanden, wenn mindestens 30 Punkte (50 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A2 bzw. Goethe-Zertifikat A2: Fit in Deutsch ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erzielt und alle Prüfungsteile abgelegt wurden. Hiervon müssen mindestens 45 Punkte in der schriftlichen Prüfung und mindestens 15 Punkte in der mündlichen Prüfung erreicht werden. Andernfalls gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Die Goethe-Zertifikate B1, B2, C1 und C2 sind modulare Prüfungen.
Ein Modul ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte bzw. 60 % erreicht sind.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erreicht und alle Prüfungsteile abgelegt wurden.
Die Prüfung Goethe-Zertifikat A2 bzw. Goethe-Zertifikat A2: Fit in Deutsch ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 60 Punkte (60 % der Maximalpunktzahl) erzielt und alle Prüfungsteile abgelegt wurden. Hiervon müssen mindestens 45 Punkte in der schriftlichen Prüfung und mindestens 15 Punkte in der mündlichen Prüfung erreicht werden. Andernfalls gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Die Goethe-Zertifikate B1, B2, C1 und C2 sind modulare Prüfungen.
Ein Modul ist bestanden, wenn mindestens 60 Punkte bzw. 60 % erreicht sind.
Die Zeugnisse des Goethe-Instituts über die Goethe-Zertifikate A1 bis C2 sind unbegrenzt gültig.
Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Die Zeugnisse über die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) bleiben nach Einführung des neuen Goethe-Zertifikats C2: Großes Deutsches Sprachdiplom und damit nach der Umstellung des Prüfungsangebots auf Niveau C2 ab 01.01.2012 gültig.
Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Die Zeugnisse über die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) bleiben nach Einführung des neuen Goethe-Zertifikats C2: Großes Deutsches Sprachdiplom und damit nach der Umstellung des Prüfungsangebots auf Niveau C2 ab 01.01.2012 gültig.
Es wird grundsätzlich kein Duplikat ausgestellt.
Falls die Prüfung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt, kann das Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung abgelegt haben, jedoch eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung ausstellen.
Falls die Prüfung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt, kann das Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung abgelegt haben, jedoch eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung ausstellen.
Bei Namensänderung (zum Beispiel bei Heirat, Adoption, Scheidung oder Ähnlichem) wird weder ein neues Zeugnis noch eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.
Eine Namensänderung kann durch die entsprechende behördliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ähnliches) beziehungsweise durch beglaubigte Kopie nachgewiesen werden.
Der Name beziehungsweise die Schreibung des Namens wird bei Anmeldung zur Prüfung dem amtlichen Lichtbildausweis entsprechend am Prüfungszentrum aufgenommen. Das Zeugnis über die bestandene Prüfung wird auf der Grundlage dieser Angaben ausgefertigt.
Eine Namensänderung kann durch die entsprechende behördliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ähnliches) beziehungsweise durch beglaubigte Kopie nachgewiesen werden.
Der Name beziehungsweise die Schreibung des Namens wird bei Anmeldung zur Prüfung dem amtlichen Lichtbildausweis entsprechend am Prüfungszentrum aufgenommen. Das Zeugnis über die bestandene Prüfung wird auf der Grundlage dieser Angaben ausgefertigt.
Eine offizielle Übersetzung können Sie bei einem / einer staatlich anerkannten Übersetzer*in oder in einem Übersetzungsbüro anfertigen lassen.
Die Prüfungsteilnahme ist weder an den Besuch eines bestimmten Sprach- oder Vorbereitungskurses noch an den Erwerb eines Zertifikats auf einer darunterliegenden Niveaustufe gebunden.
Wir empfehlen jedoch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs des Prüfungszentrums. Hier erlernen Sie die nötigen sprachlichen und prüfungsspezifischen Fertigkeiten, die Ihnen das Ablegen der Prüfung so leicht wie möglich machen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen Sie sich persönlich beraten.
Wir empfehlen jedoch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs des Prüfungszentrums. Hier erlernen Sie die nötigen sprachlichen und prüfungsspezifischen Fertigkeiten, die Ihnen das Ablegen der Prüfung so leicht wie möglich machen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen Sie sich persönlich beraten.
Wenn Sie Ihre Prüfung an einem Goethe-Institut abgelegt und keine anderen Informationen erhalten haben, können Sie Ihre Prüfungsergebnisse unter Mein Goethe.de abrufen.
Hilfe bei der Registrierung auf Mein Goethe.de:
© Goethe-Institut
Hilfe zum Abruf von Prüfungsergebnissen:
© Goethe-Institut
Bei Rückfragen wenden Sie sich direkt an Ihr Goethe-Institut.
Wenn Sie Ihre Prüfung bei einem Prüfungskooperationspartner des Goethe-Instituts abgelegt haben, wenden Sie sich direkt an Ihr Prüfungszentrum.
Hilfe bei der Registrierung auf Mein Goethe.de:
Hilfe zum Abruf von Prüfungsergebnissen:
Wenn Sie Ihre Prüfung bei einem Prüfungskooperationspartner des Goethe-Instituts abgelegt haben, wenden Sie sich direkt an Ihr Prüfungszentrum.
Sie können Ihr Zeugnis beispielsweise für Studienzwecke bei jeder öffentlichen Behörde (Gericht, Ministerium, Schule, Bank oder Ähnlichem) beglaubigen lassen. Arbeitgeber benötigen meist die Beglaubigung einer befugten Anwaltskanzlei.
Studentenvisum:
Um einen Antrag auf ein Visum für Studienzwecke zu stellen, müssen Sie beim Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Rabat das Goethe-Zertifikat B1 vorlegen. Zum Studium reicht das Sprachniveau B1 allerdings nicht aus.
Studienkolleg in Deutschland:
Für den Aufnahmetest an einem Studienkolleg sollten Sie bis zum Niveau B2 Deutsch lernen.
Hochschulzulassung:
Wenn Sie einen direkten Hochschulzugang haben, müssen Sie die so genannte Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder die Prüfung des TestDaf-Instituts nachweisen. Diese Prüfungen entsprechen dem Niveau C1. Auskunft hierüber bekommen Sie unter www.sprachnachweise.de.
Um einen Antrag auf ein Visum für Studienzwecke zu stellen, müssen Sie beim Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Rabat das Goethe-Zertifikat B1 vorlegen. Zum Studium reicht das Sprachniveau B1 allerdings nicht aus.
Studienkolleg in Deutschland:
Für den Aufnahmetest an einem Studienkolleg sollten Sie bis zum Niveau B2 Deutsch lernen.
Hochschulzulassung:
Wenn Sie einen direkten Hochschulzugang haben, müssen Sie die so genannte Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder die Prüfung des TestDaf-Instituts nachweisen. Diese Prüfungen entsprechen dem Niveau C1. Auskunft hierüber bekommen Sie unter www.sprachnachweise.de.
Lernen ist ein individueller Prozess. Wie viel Zeit Sie persönlich benötigen, um eine Niveaustufe zu erreichen, hängt von verschiedenen, auch individuellen Faktoren wie Engagement, Zeiteinsatz und Nutzung zusätzlicher Übungsangebote ab.
Wenn Sie schon eine oder mehrere Sprachen gelernt haben, lernen Sie Deutsch meist schneller. Es spielt eine große Rolle, ob Sie an einem Sprachkurs in Marokko oder in Deutschland teilnehmen, wo Sie auch außerhalb des Unterrichts Deutsch hören und sprechen können.
Das Goethe-Institut empfiehlt mindestens 500 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten), d. h. mindestens 375 Zeitstunden.
Wenn Sie schon eine oder mehrere Sprachen gelernt haben, lernen Sie Deutsch meist schneller. Es spielt eine große Rolle, ob Sie an einem Sprachkurs in Marokko oder in Deutschland teilnehmen, wo Sie auch außerhalb des Unterrichts Deutsch hören und sprechen können.
Das Goethe-Institut empfiehlt mindestens 500 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten), d. h. mindestens 375 Zeitstunden.
Die Prüfung zum Goethe-Zertifikat B1 besteht aus den Modulen Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen. Die Prüfung B1 wird in Marokko als Ganzes durchgeführt, d. h. alle Module können am gleichen Prüfungstermin abgelegt werden.
Die beste Vorbereitung besteht im Besuch eines Sprachkurses. Darüber hinaus müssen Sie auch außerhalb des Kurses individuell weiterlernen. Zum Erlernen einer Fremdsprache gehört nicht nur das Lernen von grammatischen Strukturen und Vokabeln. Nutzen Sie die Angebote der Medien: deutsches Fernsehen, deutsches Radio und deutsche Internetseiten.
Auf der Webseite des Goethe-Instituts finden Sie kostenloses Material (Foren, Texte, Filme, Apps) zum Deutschlernen (Kostenlos Deutsch üben). Nutzen Sie auch die Materialien in der Mediathek des Goethe-Instituts Rabat oder Casablanca.
Auf der Webseite des Goethe-Instituts finden Sie kostenloses Material (Foren, Texte, Filme, Apps) zum Deutschlernen (Kostenlos Deutsch üben). Nutzen Sie auch die Materialien in der Mediathek des Goethe-Instituts Rabat oder Casablanca.
Auf der Webseite www.goethe.de/marokko/pruefungen finden Sie unter Deutschprüfungen die Prüfungstermine und die Anmeldetermine für die Prüfungen. Man kann sich immer nur für einen Prüfungstermin anmelden.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt für externe Prüfungsteilnehmende (d. h. Teilnehmende, die nicht in einem Sprachkurs am Goethe-Institut eingeschrieben sind) online. Gehen Sie auf unsere Webseite und folgen Sie den dort gemachten Anweisungen. Sie erhalten danach eine Rückmeldung des Goethe-Instituts. Wenn alle Prüfungsplätze vergeben sind, ist keine Anmeldung zur Prüfung mehr möglich.
Die Anmeldung ist erst dann gültig, wenn die Prüfungsgebühren innerhalb der Einschreibfrist des jeweiligen Prüfungstermins auf unser Bankkonto eingegangen sind.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt für externe Prüfungsteilnehmende (d. h. Teilnehmende, die nicht in einem Sprachkurs am Goethe-Institut eingeschrieben sind) online. Gehen Sie auf unsere Webseite und folgen Sie den dort gemachten Anweisungen. Sie erhalten danach eine Rückmeldung des Goethe-Instituts. Wenn alle Prüfungsplätze vergeben sind, ist keine Anmeldung zur Prüfung mehr möglich.
Die Anmeldung ist erst dann gültig, wenn die Prüfungsgebühren innerhalb der Einschreibfrist des jeweiligen Prüfungstermins auf unser Bankkonto eingegangen sind.
Die Preise der Prüfung stehen jeweils aktuell auf der Webseite www.goethe.de/marokko/pruefungen unter Deutschprüfungen.
Die Prüfungsgebühren überweisen Sie nach Erhalt der Bestätigung der Anmeldung auf das folgende Konto:
Goethe-Institut Casablanca
BMCI Casablanca Place 16 novembre
RIB: 013 780 01291 00060200184 48
Goethe-Institut Rabat
BMCI Rabat Agence Ville Nouvelle
RIB : 013 810 01 032 003583 001 33 94
Die Prüfungsgebühren können nur von Marokko aus überwiesen werden. Schecks können nicht angenommen werden. Bei Barbezahlung muss die Anmeldebestätigung mitgebracht werden.
Die Prüfungsgebühren überweisen Sie nach Erhalt der Bestätigung der Anmeldung auf das folgende Konto:
Goethe-Institut Casablanca
BMCI Casablanca Place 16 novembre
RIB: 013 780 01291 00060200184 48
Goethe-Institut Rabat
BMCI Rabat Agence Ville Nouvelle
RIB : 013 810 01 032 003583 001 33 94
Die Prüfungsgebühren können nur von Marokko aus überwiesen werden. Schecks können nicht angenommen werden. Bei Barbezahlung muss die Anmeldebestätigung mitgebracht werden.
Die Prüfungen finden in der Regel im Goethe-Institut Rabat und Casablanca statt. Prüfungsteilnehmende aus Rabat und nördlich gelegenen Orten sowie aus Meknès, Fès und Oujda wenden sich bitte an das Goethe-Institut in Rabat; Prüfungsteilnehmende aus dem Großraum Casablanca und allen südlich gelegenen Orten wenden sich bitte an das Goethe-Institut in Casablanca.
Die Prüfungstermine stehen auf der Webseite www.goethe.de/marokko/pruefungen unter Deutschprüfungen.
In Sprachschulen in Agadir, Marrakech, Fès, Meknès, Oujda, Nador, Tetouan, Tanger und Kénitra werden ebenfalls Prüfungen durch das Goethe-Institut abgenommen. Allerdings können dort nur Lernende der Sprachschulen die Prüfung ablegen, die auf der Webseite www.goethe.de/marokko unter Partnerinstitute aufgelistet sind.
Die Prüfungstermine stehen auf der Webseite www.goethe.de/marokko/pruefungen unter Deutschprüfungen.
In Sprachschulen in Agadir, Marrakech, Fès, Meknès, Oujda, Nador, Tetouan, Tanger und Kénitra werden ebenfalls Prüfungen durch das Goethe-Institut abgenommen. Allerdings können dort nur Lernende der Sprachschulen die Prüfung ablegen, die auf der Webseite www.goethe.de/marokko unter Partnerinstitute aufgelistet sind.
Die Prüfungsteilnahme ist weder an den Besuch eines bestimmten Sprach- oder Vorbereitungskurses noch an den Erwerb eines Zertifikats auf einer darunterliegenden Niveaustufe gebunden.
Wir empfehlen jedoch die Teilnahme an einem vorbereitenden Sprachkurs. Hier lernen Sie die nötigen sprachlichen und prüfungsspezifischen Fertigkeiten, die Ihnen das Ablegen der Prüfung so leicht wie möglich machen.
Wir empfehlen jedoch die Teilnahme an einem vorbereitenden Sprachkurs. Hier lernen Sie die nötigen sprachlichen und prüfungsspezifischen Fertigkeiten, die Ihnen das Ablegen der Prüfung so leicht wie möglich machen.
Nach einer Anmeldung und Bezahlung einer Prüfung sind ein Rücktritt, ein Verschieben des Prüfungstermins oder eine Rückzahlung der Prüfungsgebühren nicht mehr möglich. Die Prüfungsplätze sind nicht auf andere Personen übertragbar.
Ab 8:00 Uhr: Ausweiskontrolle und Abgabe einer Fotokopie des Ausweises
08:30 – ca. 09:45 Uhr Modul Lesen
10:15 – ca. 11:10 Uhr Modul Hören
11:30 – ca. 12:35 Uhr Modul Schreiben
ab 13:30 Uhr Modul Sprechen
Vor Beginn der Prüfung werden Handys und Taschen beim Lehrer abgegeben.
Zwischen jedem Modul der schriftlichen Prüfung findet eine Pause von 15 bis 30 Minuten statt. In den Pausen darf das Institut nicht verlassen werden. Handys und Taschen erhalten Sie erst nach Ablauf der gesamten schriftlichen Prüfung zurück.
Bitte beachten Sie: In Ausnahmefällen kann sich der zeitliche Ablauf ändern. Das Goethe-Institut informiert Sie in diesem Fall über die genauen Anfangszeiten der Module.
08:30 – ca. 09:45 Uhr Modul Lesen
10:15 – ca. 11:10 Uhr Modul Hören
11:30 – ca. 12:35 Uhr Modul Schreiben
ab 13:30 Uhr Modul Sprechen
Vor Beginn der Prüfung werden Handys und Taschen beim Lehrer abgegeben.
Zwischen jedem Modul der schriftlichen Prüfung findet eine Pause von 15 bis 30 Minuten statt. In den Pausen darf das Institut nicht verlassen werden. Handys und Taschen erhalten Sie erst nach Ablauf der gesamten schriftlichen Prüfung zurück.
Bitte beachten Sie: In Ausnahmefällen kann sich der zeitliche Ablauf ändern. Das Goethe-Institut informiert Sie in diesem Fall über die genauen Anfangszeiten der Module.
Wenn Sie zu spät zur Prüfung erscheinen, dürfen Sie nicht mehr teilnehmen. Prüfungsgebühren werden nicht erstattet.
Sie können Ihre Prüfungsergebnisse können ca. 7 Werktage nach Ende der Prüfung online unter www.goethe.de/marokko/pruefungen unter Deutschprüfungen abrufen. Sie müssen dazu Ihre Prüfungsteilnehmernummer und Ihr Geburtsdatum eingeben.
Die Prüfungsergebnisse für Start Deutsch 1 werden nach Abschluss der Prüfung (in der Regel noch am Prüfungstag) durch Aushang im Institut anonymisiert bekanntgegeben.
Die Zertifikate können nach bestandener Prüfung von den Teilnehmenden persönlich und unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses während der Öffnungszeiten des Sprachkursbüros des Goethe-Instituts abgeholt werden.
Die Prüfungsergebnisse für Start Deutsch 1 werden nach Abschluss der Prüfung (in der Regel noch am Prüfungstag) durch Aushang im Institut anonymisiert bekanntgegeben.
Die Zertifikate können nach bestandener Prüfung von den Teilnehmenden persönlich und unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses während der Öffnungszeiten des Sprachkursbüros des Goethe-Instituts abgeholt werden.
Teilnehmende, die ein oder mehrere Module nicht bestehen, können die nicht-bestandenen Module zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen. Wenn Sie ein Ergebnis unter 50 Punkten erzielt haben, müssen Sie in der Regel mindestens zwei Monate warten, bevor Sie sich wieder einschreiben können. Wir empfehlen Ihnen, in dieser Zeit weiterzulernen, um Ihre Bestehenschancen zu erhöhen. Sie können die Prüfung aber nur an dem Prüfungsort (Casablanca oder Rabat) wiederholen, wo Sie sie zum ersten Mal abgelegt haben.
Teilnehmende, die an einem Prüfungstermin alle Module (Mindestpunktzahl pro Modul: 60) bestehen, erhalten ein Gesamtzeugnis.
Teilnehmende, die nur einzelne Module bestanden haben, erhalten für jedes bestandene Modul ein Modulzeugnis. Die nicht bestandenen Module können an einem späteren Termin wiederholt werden.
Die vier einzelnen Modulzeugnisse entsprechen einem Gesamtzeugnis. Wurden alle vier Module innerhalb eines Jahres bestanden, kann ebenfalls ein Gesamtzeugnis erstellt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Einschreibbüro.
Teilnehmende, die nur einzelne Module bestanden haben, erhalten für jedes bestandene Modul ein Modulzeugnis. Die nicht bestandenen Module können an einem späteren Termin wiederholt werden.
Die vier einzelnen Modulzeugnisse entsprechen einem Gesamtzeugnis. Wurden alle vier Module innerhalb eines Jahres bestanden, kann ebenfalls ein Gesamtzeugnis erstellt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Einschreibbüro.
Die Goethe-Zertifikate A1 bis C2 sind unbegrenzt gültig. Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch einen Nachweis, der nicht älter als zwei Jahre ist.
Was mache ich, wenn ich mein Zertifikat verloren habe?
Es wird grundsätzlich kein Duplikat ausgestellt. Falls die Prüfung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, kann das Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung abgelegt haben, jedoch eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung ausstellen.
Was mache ich, wenn ich mein Zertifikat verloren habe?
Es wird grundsätzlich kein Duplikat ausgestellt. Falls die Prüfung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, kann das Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung abgelegt haben, jedoch eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung ausstellen.