Ihr J-1 Visum und die Beantragung des Visums
Um in den USA ein Praktikum machen zu können, müssen Sie persönlich bei den US-Konsulaten in Frankfurt, München oder Berlin ein J-1 Visum beantragen. Ein Praktikum ohne US-Visum (Visa Waiver Program) oder mit einem Touristenvisum ist nicht erlaubt.
Nachdem Sie von uns die Zusage und die genauen Daten für Ihr Praktikum erhalten haben, sollten Sie sich direkt mit Cultural Vistas, unserer Partnerorganisation in New York, in Verbindung setzen. Cultural Vistas ist eine sogenannte “visa sponsoring organization” und ist vom US State Department berechtigt, die Visumspapiere (DS-2019) für Sie auszustellen.
Wichtig: Die US-Konsulate können Ihr Visum nur auststellen, nachdem Cultural Vistas die DS-2019 für Sie ausgestellt hat. Visumsanträge über andere Organisationen können vom Goethe-Institut nicht bearbeitet werden.
Cultural Vistas hilft Ihnen mit allen notwendigen Informationen über den Ablauf Ihres Visumsantrags. Die Austellung der DS-2019 über Cultural Vistas erfolgt sehr schnell - die Bearbeitung Ihres Visums durch Ihr US Konsulat kann dagegen länger dauern. Sie sollten sicherheitshalber etwa zwei bis drei Monate vom Start Ihrer Bewerbung bis zur Einreise in die USA einplanen.
Cultural Vistas ist nicht nur für die Austellung der Visumspapiere zuständig sondern schliesst für Sie auch eine günstige Unfall- und Krankenversicherung ab. Diese Versicherung ist für alle Bewerber erforderlich.
Bezüglich der Antragsformulare für Ihre DS-2019 sowie der Gebühren für die Versicherung und für die Austellung Ihrer DS-2019 informieren Sie sich bitte direkt bei Cultural Vistas.
Cultural Vistas
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