Sonderregelung bei Absage von Sprachkursen und Prüfungen

Aktualisiert am: 31.01.2022

Im Falle der kurzfristigen Absage von Sprachkursen und Prüfungen aufgrund von unvorhergesehen äußeren Umständen (außer Taifun), wie z.B. Gefährdung der öffentlichen Gesundheit, Sicherheit und Ordnung oder massive Störungen im öffentlichen Nahverkehr, trifft das Goethe-Institut folgende Sonderregelungen für die betroffenen Kursteilnehmenden:

- Die Mitteilung über die kurzfristige Absage von Sprachkursen und Prüfungen und das Inkrafttreten dieser Sonderregelung erfolgt auf unserer Webseite (Startseite).

- Die Information über die Absage der Kurse wird zu folgenden Zeiten veröffentlicht:
Vormittagskurse (10:00): werden am Abend des Vortages abgesagt, wenn die Einschätzung der Lage dies erforderlich macht
Lunchtime-Kurse (12:30): bis 11 Uhr des Kurstages
Nachmittagskurse (14:30): bis 11 Uhr des Kurstages
Abendkurse (18:30): bis spätestens 16 Uhr des Kurstages
Kinder- und Jugendkurse: nach Möglichkeit bis 11 Uhr des Kurstages
Bitte informieren Sie sich über aktuelle Entscheidungen regelmäßig auf unserer Webseite.
 
- Das Goethe-Institut bietet Ihnen nach Möglichkeit einen Nachholtermin für den entsprechenden Kurs an. 

- Sollte es keine Möglichkeit für einen Nachholtermin geben, bieten wir für Ihren Kurs ein Online-Lernangebot zur regulären Kurszeit an. Die Informationen dazu finden Sie in Ihrem Kursraum auf der Moodle-Lernplattform. Bitte prüfen Sie Ihre Zugangsdaten für den Online-Kursraum, die Sie zu Kursbeginn per E-Mail erhalten haben. Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte per E-Mail an unser Sprachkursbüro: german-hongkong@goethe.de 

- Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, unser regelmäßiges Angebot der individuellen Lernberatung wahrzunehmen, um den versäumten Unterricht effizient nacharbeiten zu können. Bitte buchen Sie dafür vorab einen Beratungstermin per E-Mail an unser Sprachkursbüro: german-hongkong@goethe.de  

- Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei Inkrafttreten dieser Sonderregelung infolge von unvorhersehbaren äußeren Umständen keine Erstattung von Kursgebühren möglich ist. 

- Im Falle der Absage von Prüfungen werden wir Ihnen umgehend einen neuen Prüfungstermin anbieten. Ihre Anmeldung für die Prüfung bleibt erhalten. Sie müssen sich nicht noch einmal für den neuen Prüfungstermin anmelden.
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