Die Vereinbarungen mit unseren lokalen Partnerorganisationen beziehen sich grundsätzlich auf jeweils einen Residenten. Die Möglichkeiten der Unterbringung sind daher meist auf eine Person beschränkt. Kollektivbewerbungen haben daher wesentlich geringere Chancen beim Auswahlprozess, sind daher aber nicht unmöglich.
Unsere lokalen Partnerorganisationen sind in der Regel nicht darauf eingerichtet, angehörige Familienmitglieder mit aufzunehmen und zu betreuen. Bedenken Sie bitte auch, dass das Goethe-Institut / Max Mueller Bhavan nur die Unterkunfts- und Flugkosten für den jeweils eingeladenen Residenten übernimmt.
Das Goethe-Institut / Max Mueller Bhavan übernimmt die Kosten für die Anreise aus Deutschland sowie die Kosten für das Visum und für die Unterkunft während des bangaloREsidency-Programms in Kooperation mit den lokalen Gastgeberorganisationen. Die internationale Auslandsreiseversicherung muss von den Resident*innen selbst finanziert werden. Um in Indien Geld abheben zu können, brauchen einige Banken offensichtlich schon im Vorfeld den Hinweis, dass man Indien reist; erst dann wird die Kreditkarte freigeschaltet.
Zusätzlich stellt das Goethe-Institut / Max Mueller Bhavan den Resident*innen ein tägliches Pflegegeld in Höhe von 15 € für die Dauer der Residency, das überwiesen wird und die täglichen Verpflegungs- und Lebenshaltungskosten angemessen abdeckt und bietet ein Produktionsbudget in der Höhe von 1500 € an.
Um das Visum für Indien in Deutschland zu beantragen, muss zunächst ein Online-Antrag ausgefüllt werden, der dann zusammen mit anderen Dokumenten bei der zuständigen Agentur der Botschaft eingereicht werden. Die Links über dem FAQ-Bereich auf dieser Seite liefern Ihnen alle notwendigen Informationen sowie eine Liste der Visastellen in den verschiedenen Regionen (je nach Ihrem Wohnort). Es ist jetzt auch möglich, ein E-Visum* zu beantragen.
*Änderungen aufgrund von Covid-19 sind vorbehalten.
Für die Einreise sind außer Covid-Impfung keine Impfungen vorgeschrieben. Es ist dennoch ratsam sich vor Abreise in einem Tropeninstitut über mögliche Schutzimpfungen beraten zu lassen. Für alle weiteren Informationen und empfohlene Impfungen verweisen wir auf die Seiten des Auswärtigen Amtes. Den Link dazu finden Sie unten.
Das Goethe-Institut / Max Mueller Bhavan übernimmt keine Impfkosten. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Kostenübernahme.
Grundsätzlich können Sie alle Medikamente oder auch Mückenschutzmittel in Indien erwerben. Wenn Sie jedoch spezielle medizinische Anforderungen haben, ist es ratsam, entsprechende Medikamente aus Deutschland mitzunehmen.
Wir sorgen dafür, dass jede Residentin / jeder Resident über einen Internetanschluss in seiner/ihrer Unterkunft verfügt. Zudem stellen wir Ihnen bei Beginn jeder bangaloREsidency eine indische SIM-Karte mit Internetdaten zur Verfügung, die Sie kostenlos zum Telefonieren und Versenden von Nachrichten nutzen können. Auslandsanrufe sind gesperrt.
Die SIM-Karte muss am Ende der Residency an das Goethe-Institut / Max Mueller Bhavan zurückgegeben werden.
Anders als in Deutschland herrscht in Indien eine Auffassung vom öffentlichen Raum, die von großem Interesse und viel Neugierde von Seiten der Einheimischen geprägt ist. Nach unserer Erfahrung funktioniert die Arbeit auf den Straßen sehr gut, wenn der Kontakt zu den Bürgern Bangalores gesucht wird. Isoliertes Arbeiten, wie zeichnen, filmen oder fotografieren von Straßenszenen wird oft von interessierten Menschen "gestört", die sich um die Künstler versammeln. Sollten Projekte geplant sein, die eine größere Menschenansammlung beinhalten oder in der Art von Happenings ablaufen sollen, müssen evtl. Genehmigungen eingeholt werden, die mit größerem zeitlichen Vorlauf beantragen werden sollten.
Ja.
Ein Kurzportfolio ist das aussagekräftigste und übersichtlichste für uns, um aus Bewerbungen auszuwählen. Bitte geben Sie gern weiterführend zusätzlich Links an.
Ja, es ist möglich, sich erneut zu bewerben, und diese Bewerbungen werden den Gastgebern im Rahmen des normalen Verfahrens vorgelegt, aber ehemalige Resident*innen werden nicht mehr berücksichtigt.