In der DDR und der BRD galten unterschiedliche Auffassungen von sozialer Gerechtigkeit. In der DDR herrschte die Einstellung, dass alle Menschen gleich waren und den gleichen Zugang zu Waren, Arbeit oder Bildung haben sollten. Soziale Gerechtigkeit war für die BRD hingegen, dass Verdienst, Chancengleichheit und Bedürfnisse nach dem Prinzip eines fairen Zugangs aufgefasst werden sollen. Bei der Gegenüberstellung dieser Systeme mag man sich fragen, ob soziale Gerechtigkeit überhaupt existiert. Die Belange rund um die Übergangsjustiz zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung sorgten dafür, dass neue Fragen im Bereich der sozialen Gerechtigkeit aufgeworfen wurden: Wie sollte man mit Missbräuchen und Gewaltverbrechen umgehen, die angeblich zum Wohle der kommunistischen Gesellschaft in der DDR begangen wurden? Wie sollte hier eine „Heilung” herbeigeführt werden? Eine Debatte, die noch heute andauert.