Das Goethe-Institut wird Ergebnisse und zugehörige Dokumente nicht auf individuellen Wunsch früh zur Verfügung stellen.“
Bitte beachten Sie: Trinkwasser wird von uns zur Verfügung gestellt, jedoch keine Pappbecher (wegen des Umweltschutzes). Bringen Sie bitte eine Flasche mit!
Bitte finden Sie sich am Prüfungstag rechtzeitig am Prüfungsort ein.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie zu spät kommen, können Sie nicht an der Prüfung teilnehmen und es werden keine Gebühren erstattet.
Am Prüfungstag müssen Sie sich vor der Prüfung ausweisen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Pass, eine Passkopie und ein aktuelles Passfoto im Format 4x6cm.
Das Verwenden von Unterlagen wie Wörterbücher, Grammatikbücher, vorbereiteten Konzeptpapieren o. Ä und von technischen Hilfsmitteln wie Mobiltelefonen, Smartphones, Tablets oder anderen zur Aufzeichnung oder Wiedergabe geeigneter Geräte in den Prüfungsräumen ist verboten.
Handys müssen vollständig ausgeschaltet und der Prüfungsaufsicht übergeben werden. Die Geräte werden am Ende der Prüfung zurückgegeben.
Alle Prüfungsmaterialien werden am Ende der Prüfung vom Prüfer eingesammelt. Es dürfen keine Aufzeichnungen gemacht werden und es darf nichts mitgenommen werden. Mit strenger Überwachung und Kontrollen durch die Prüfer muss gerechnet werden.
Erforderliche Daten wie Namen, Geburtsdatum, Prüfungsteilnehmer- Nummer müssen oben auf den Antwortbogen vollständig eingetragen werden, und zwar bevor die Prüfungszeit beginnt. Fehlen diese Daten, wird der Antwortbogen nicht bewertet.
Die Antworten müssen auf den Antwortbogen übertragen werden. Nur auf dem Antwortbogen notierte Antworten werden bewertet.
Auf dem Antwortbogen wird ausschließlich mit blauem oder schwarzem Kugelschreiber, Füller, Faser‑ oder Gel-Stift geschrieben. Textmarker, bunte Stifte und Korrekturstifte dürfen nur im Aufgabenheft verwendet werden. Werden Stifte bereitgestellt, dürfen nur diese verwendet werden.
Während der schriftlichen Prüfung sind Gespräche verboten und Fragen werden nicht beantwortet.
Die Toiletten dürfen nur in absoluten und ganz seltenen Ausnahmefällen und nur in Begleitung einer Aufsichtsperson aufgesucht werden.
Teilnehmer, die die Prüfung stören, unerlaubte Hilfsmittel benutzen, abschreiben oder anderen Teilnehmern Hilfen geben oder den Anweisungen der Prüfer nicht folgen, werden von der Prüfung ausgeschlossen. Die gesamte Prüfung mit allen Teilen wird als nicht bestanden bewertet.
Gibt ein Prüfungsteilnehmer eine andere Identität als seine tatsächliche an oder versucht ein/-e Prüfungsteilnehmende/-r in Zusammenhang mit der Prüfung über ihre/seine Identität zu täuschen, so werden diese/-r und alle an der Identitätstäuschung beteiligten Personen von der Prüfung ausgeschlossen.
Erfolgt der Ausschluss, so verhängt das Goethe‑Institut, nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, für die an der Identitätstäuschung beteiligten Personen eine Sperrung zur Ablegung von Prüfungen im Rahmen des Prüfungsportfolios des Goethe‑Instituts von einem Jahr.