Rücktritt von der Prüfung
Wenn Sie Ihre Prüfung vor Ablauf der Anmeldefrist stornieren, erstatten wir Ihnen die Prüfungsgebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr (von 10.000 HUF). Die gezahlte Prüfungsgebühr wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht mehr zurückerstattet.
Die Prüfungsgebühr, die ein Kandidat entrichtet hat, der sich zu einer Prüfung angemeldet hat, aber nicht zu ihr erschienen ist, verfällt, wenn der Kandidat nicht von der Möglichkeit Gebrauch macht, von der Prüfung zurückzutreten. Sie können erst wieder an einer Prüfung teilnehmen, wenn Sie die Prüfungsgebühr erneut entrichtet haben.
Es ist nicht möglich, eine einmal begonnene Prüfung abzubrechen.
In allen Fällen wird die Rückerstattung auf das Konto der Person überwiesen, die die Prüfungsgebühr bezahlt hat.
(AGB 3./1.)
Verlegung der Prüfung
Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, können Sie einmalig eine Verschiebung der Prüfung beantragen: Auf Antrag und gegen eine Verschiebungsgebühr (10.000,- HUF) können Sie Ihre Prüfung bis spätestens zu dem Prüfungszeitraum verschieben, der auf den fünften Kalendertag vor der Prüfung folgt. Senden Sie Ihre Anfrage online an
pruefungen-budapest@goethe.de. Eine einmal verschobene Prüfung kann nicht erneut verschoben werden, und die bereits gezahlte Prüfungsgebühr kann nicht zurückerstattet werden.
(AGB 4.)
Krankheitsgrund
Wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht an der Prüfung teilnehmen können, informieren Sie uns bitte per E-Mail, spätestens bis zum Morgen des Prüfungstags. Die Prüfungsgebühr wird bei Vorlage eines ärztlichen Attests auf den nächsten Prüfungstermin angerechnet. Die Prüfung gilt dann als verschoben und kann annulliert werden, die Prüfungsgebühr kann jedoch nicht zurückerstattet werden.
(AGB 3./2.,7.)