Bewerber/innen müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Beruflicher Hintergrund im Bereich Film oder Fernsehen (in erster Linie Regisseur/innen und Drehbuchautor/innen)
- Ständiger Wohnsitz in Deutschland
- Fertigstellung oder entscheidende Mitwirkung an einem mindestens 30-minütigen Film (alle Genres und Formate sind willkommen)
- Der fertiggestellte Film muss entweder von einem Filmförderfonds oder einer anderen anerkannten Organisation aus der Filmbranche unterstützt worden sein oder von einem Fernsehsender in Auftrag gegeben worden sein ODER lokale und internationale Anerkennung/Preise gewonnen haben
- Der Aufenthalt muss innerhalb des Jahres 2019 angetreten werden