Glossar

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B


Bank
In jeder Stadt und jedem größeren Dorf gibt es mindestens eine Bank. Alle Menschen haben mit ihr zu tun. Sie besitzen ein Sparbuch, eine Geldkarte oder ein Konto. Darauf wird zum Beispiel der Lohn, den man bei seiner Arbeit verdient, eingezahlt. Aber auch jeder Einzelne kann Geld auf ein Konto einzahlen. Mit der Geldkarte wiederum kann man Geld von seinem Konto abheben. Die Bank ist also eine Art Zwischenlager für das Geld, das Menschen zu ihr bringen und nach Bedarf wieder abholen. Dafür, dass die Bank das Geld verwaltet und Geldgeschäfte für ihre Kunden erledigt, müssen die Kunden eine Gebühr bezahlen. Die Bank verleiht außerdem auch Geld. Wer Geld bei der Bank leiht, also einen Kredit aufnimmt, muss dafür bezahlen: Er muss natürlich das Geld zurückzahlen, zusätzlich aber auch Zinsen, die unterschiedlich hoch sein können. Banken sind für die Wirtschaft und für das gesamte Arbeitsleben sehr wichtig. Sie gehören großen Finanzgesellschaften oder Privatpersonen. Für die Banken gibt es viele Gesetze, die sie bei ihren Geschäften beachten müssen. In Deutschland entstanden die ersten Banken vor über fünfhundert Jahren.

Banknote
Banknote ist ein anderes Wort für "Geldschein". Die Banknoten werden als Zahlungsmittel verwendet. Damit sie möglichst nicht gefälscht werden können, sind sie besonders gesichert, so durch ein Wasserzeichen oder einen Sicherheitsfaden.

Beamte
Jeder von uns kennt Beamte oder Beamtinnen, zum Beispiel Polizisten, Leute von der Stadtverwaltung, Lehrerinnen. Die meisten von ihnen sind Beamte oder "Staatsdiener", wie manchmal gesagt wird. In diesem Wort steckt schon drin, was sie von anderen Berufsgruppen (Arbeitern oder Angestellten zum Beispiel) unterscheidet. Sie sind vom Staat angestellt (das kann der Bund sein, ein Bundesland oder eine Gemeinde), sie sollen dem Staat dienen, "hoheitliche" Aufgaben im Auftrag des Staates erledigen. Bei einem Polizisten oder Kriminalbeamten versteht man das sofort, auch beim Finanzbeamten, der schließlich dafür sorgt, dass der Staat unsere Steuern bekommt. Beamte haben besondere "Dienst- und Treuepflichten". Sie müssen der Verfassung dienen und unparteiisch sein. Sie dürfen auch nicht, wie andere Arbeitnehmer, für mehr Lohn oder bessere Arbeitsbedingungen streiken. Sie haben, wie es heißt, dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen, also für uns alle da zu sein. Das Beamtenrecht umfasst die Gesetze und Verordnungen, die für Beamte gelten. Auch wie Beamte bezahlt (besoldet) werden und wie viel Geld sie im Ruhestand bekommen, ist genau festgelegt.

Behinderte Menschen
Vielleicht habt ihr einen Mitschüler, der im Rollstuhl sitzt oder andere Hilfe braucht. Vielleicht begegnet ihr auf der Straße behinderten Nachbarn. Wahrscheinlich habt ihr auch schon von den "Paralympics" gehört oder anderen internationalen Sportveranstaltungen des Behindertensports. Aber vermutlich ist euch nicht bekannt, dass es alleine bei uns in Deutschland fast sieben Millionen Menschen gibt, die mit einer schweren Behinderung leben. Etwa die Hälfte von ihnen ist über 65 Jahre alt. Dabei sind in dieser Statistik nicht einmal alle Behinderten erfasst, sondern nur diejenigen, die einen Schwerbehindertenausweis bei der Behörde beantragt haben. Man sieht also, dass behinderte Menschen zu unserem Alltag gehören und eine große Gruppe in unserer Gesellschaft sind. Im Grundgesetz steht, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Deshalb gibt es verschiedene Hilfen, um behinderten Menschen das Leben in der Gesellschaft, in der Schule und bei der Arbeit zu erleichtern. Es gibt Gesetze, die genaue Vorschriften dazu enthalten. Aber auch jeder Einzelne sollte sich darum bemühen, behinderte Menschen so gut es geht dabei zu unterstützen, sich im Leben zurecht zu finden. Als Behinderungsarten gelten Körperbehinderungen, dauerhafte Schädigungen innerer Organe, Schädigungen beim Hören, Sehen oder Sprechen, geistige Behinderungen, psychische Behinderungen (zum Beispiel Suchtkrankheiten) und soziale Behinderungen wie Lernbehinderungen und Verhaltensstörungen. Allgemein gesagt heißt das, Personen sind behindert, deren Alltag und Teilnahme am Leben der Gesellschaft sehr erschwert ist. Genaue Festlegungen darüber, was als Behinderung zu gelten hat, stehen im "Sozialgesetzbuch". Die Deutsche Behindertenhilfe "Aktion Mensch" ist die größte Organisation in Deutschland, die sich für die Aufklärung über die Situation von Behinderten und für die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen einsetzt. Das Geld, das sie für ihre Arbeit braucht, sammelt sie über eine Lotterie und mit Spendenaktionen.

Berlin
Berlin ist die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Der Deutsche Bundestag, die Deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundesrat haben dort ihren Sitz..Mit 3,4 Millionen Einwohner/innen ist Berlin die größte Stadt Deutschlands. Berlin wurde im Jahr 1237 gegründet. Nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 wurde es deutsche Hauptstadt und blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Deutschland von den Siegermächten USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich zunächst in vier Zonen aufgeteilt. Die drei Westzonen wurden 1949 zur Bundesrepublik Deutschland. Die Ostzone stand bis 1949 unter der Verwaltung der Sowjetunion, 1949 wurde dort die DDR gegründet. Berlin stand nach dem Zweiten Weltkrieg unter der gemeinsamen Verwaltung der vier Siegermächte. Es war in vier Sektoren aufgeteilt. Die drei westlichen Sektoren (West-Berlin) wurden von den Westmächten USA, Großbritannien und Frankreich verwaltet, Ost-Berlin stand unter sowjetischer Verwaltung. Im Zuge des immer schärfer werdenden Ost-West-Konfliktes wurde eine gemeinsame Verwaltung Berlins durch alle vier Mächte unmöglich. In den westlichen Zonen wurde die demokratische Ordnung eingeführt, West-Berlin erhielt eine freigewählte Regierung. Ost-Berlin wurde faktisch Teil der DDR. Infolge der Teilung Deutschlands gab es zwei deutsche Hauptstädte. Die Stadt Bonn wurde Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland und Ost-Berlin Hauptstadt und Regierungssitz der DDR. Mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten wurde die ebenfalls wiedervereinte Stadt Berlin gemäß dem Einigungsvertrag zur Hauptstadt von ganz Deutschland. Unter den Politikern kam es aber trotzdem zu einem großen Streit. Ein Teil der Politiker/innen wollte, dass die neue Hauptstadt Berlin auch ebenfalls Sitz des Parlaments und der Regierung werden sollte. Der andere Teil war dagegen und wollte, dass Regierung und Parlament weiterhin in Bonn blieben. Am 20. Juni 1991 beschloss der Deutsche Bundestag mit einer knappen Mehrheit von 338 zu 320 Stimmen, dass das deutsche Parlament und die Regierung von Bonn nach Berlin umziehen sollten (Hauptstadtbeschluss). Zudem wurde im so genannten Berlin/Bonn-Gesetz festgelegt, dass der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in Bonn erhalten bleibt. Seit September 1999 wird Deutschland von Berlin aus regiert. In unserem "Spezial" gibt es beim Stichwort "Deutsche Einheit" zwei Vorschläge für Berlin-Touren, die ihr bei einer Reise nach Berlin nutzen könnt, um diese große und interessante Stadt zu entdecken.

Berliner Blockade
Am 24. Juni 1948 blockierten die sowjetischen Truppen alle Zufahrtswege nach West-Berlin. Damit begann die Berliner Blockade, sie dauerte bis zum 12. Mai 1949. In den westlichen Besatzungszonen Deutschlands wurde am 20. Juni 1948 eine Währungsreform durchgeführt, jetzt sollte die neue Währung auch in Westberlin eingeführt werden. Die Antwort der Sowjetunion darauf war, West-Berlin von den westlichen Besatzungszonen abzutrennen. Damit sollte ganz Berlin unter die Kontrolle der Sowjetunion gebracht werden. Zudem sollten die westlichen Siegermächte USA, England und Frankreich dazu gezwungen werden, auf die Gründung eines demokratischen Staates in ihren Besatzungszonen zu verzichten. Als Reaktion auf diese Blockade ließ der amerikanische Militärgouverneur Lucius D. Clay (1897-1978) eine Luftbrücke einrichten. West-Berlin, das von den Westzonen abgeschnitten war, wurde nun über die Luft versorgt. Fast ein Jahr lang kamen alle lebenswichtigen Sachen (vor allem Lebensmittel, Baumaterialien und Brennstoffe) für die Bevölkerung mit Flugzeugen in die Stadt. Im Volksmund wurden die Transporte "Rosinenbomber" genannt, weil sie häufig vor ihrer Landung kleine Päckchen mit Schokolade und Rosinen für die Kinder in West-Berlin abwarfen. Die Blockade von Berlin war der erste Höhepunkt im Kalten Krieg.

Berliner Mauer
In der Nacht vom 12. auf den 13. August 1961 haben Grenzpolizisten der DDR damit begonnen, in Berliner Straßen das Pflaster aufzubrechen, Barrikaden aus den Steinen zu bauen und quer durch die Stadt Stacheldraht zu ziehen. Sie bauten rund um West-Berlin eine drei Meter hohe Mauer. Dadurch wurde der westliche Teil Berlins von der DDR und Ostberlin abgetrennt. Wieso? Um das zu verstehen, müssen wir etwas über den geschichtlichen Hintergrund wissen: Ende des Zweiten Weltkriegs Der Zweite Weltkrieg endete 1945 mit der Niederlage der nationalsozialistischen Diktatur. Deutschland wurde in vier Besatzungszonen eingeteilt. Die Hauptstadt Berlin wurde von den vier Siegermächten USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich gemeinsam verwaltet und in vier Bereiche, sogenannte Sektoren, aufgeteilt. Die Stadt wurde von den vier Siegermächten gemeinsam verwaltet. Doch von Anfang an gab es zwischen den Siegermächten Konflikte und schon bald brach die Koalition der Siegermächte auseinander. Es kam zum Kalten Krieg. Bundesrepublik Deutschland und DDR entstehen 1949 entstanden zwei deutsche Staaten: Im Westen wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet, ein demokratischer Staat mit der vorläufigen Hauptstadt Bonn; im Osten die DDR, eine kommunistische Diktatur. Die DDR machte Ost-Berlin zu ihrer Hauptstadt. West-Berlin stand unter dem Schutz der westlichen Siegermächte. In den ersten Jahren der deutschen Teilung konnten die Menschen die Grenze zwischen der DDR und dem Westen noch ziemlich leicht überqueren. Das war besonders im geteilten Berlin wichtig, da viele Menschen, die im Osten der Stadt wohnten, im Westteil arbeiteten. Die wirtschaftliche Lage der DDR verschlechterte sich aber zwischen 1950 und 1960 zunehmend. Die Menschen in der Bundesrepublik und in West-Berlin erlebten dagegen einen wirtschaftlichen Aufschwung. Es ging ihnen gut. Das führte dazu, dass viele Menschen die DDR verließen und im Westen blieben. Deshalb fehlten im Osten allmählich immer mehr Arbeitskräfte. Die Mauer wird gebaut So beschloss die oberste Partei- und Staatsführung der DDR zu verhindern, dass Menschen die DDR verlassen. Sie ließen die Grenzanlagen befestigen und in Berlin im August 1961 die Mauer bauen. Die DDR errichtete entlang ihrer Grenze Wachtürme, von denen aus beobachtet wurde, ob Menschen das Land verlassen wollten. Außerdem wurden Minen verlegt, die die Menschen töteten, wenn sie drauftraten. Dies war der sogenannte Todesstreifen, der auch nachts wegen der starken Scheinwerfern hell war. Mit dem Mauerbau war der Osten Berlins total vom Westen abgetrennt. Viele Familien wurden auseinandergerissen und konnten sich Jahrzehnte lang nicht mehr treffen. Obwohl die Mauer als nicht zu überqueren galt, versuchten dennoch viele Menschen, aus der DDR zu fliehen und riskierten dabei ihr Leben. 136 Menschen starben zwischen 1961 und 1989 an der Berliner Mauer. An der gesamten Grenze zwischen der Bundesrepublik und der DDR starben fast tausend Menschen. Herbst 1989: Die Mauer fällt 1989 wurde der Protest der Bevölkerung in der DDR gegen das Regime immer stärker. Und auch die Sowjetunion hatte ihre Politik geändert und Reformen gefordert. Am 9. November gingen die Menschen zur Mauer, nachdem die DDR-Führung neue Reiseregelungen versprochen hatte, die ab sofort gelten sollten. Die Mauer war geöffnet. Doch sie stand noch, bis die DDR zusammengebrochen war. Am 13. August 1998 wurde in Berlin eine Mauer-Gedenkstätte in der Bernauer Straße eröffnet. Sie besteht aus einem etwa 70 Meter langen, von Stacheldraht umgebenen Mauerrest.

Betriebsrat
Eine Klasse oder eine Schule kann sich eine Vertretung wählen, die das Recht hat, im Namen aller zu sprechen. Die Beschäftigten eines privaten Betriebes oder Unternehmens können sich ebenfalls eine Vertretung wählen, den Betriebsrat. So will es der Gedanke der Mitbestimmung. Der Betriebsrat nimmt gegenüber der Firmenleitung die Interessen der Arbeiter und Angestellten wahr. Er kann zum Beispiel darauf achten, dass die Vorschriften zur Unfallvermeidung eingehalten werden oder Beschwerden von Arbeiterinnen und Arbeitern entgegennehmen und sie an die Verantwortlichen weiterleiten. Bei Einstellungen oder Entlassungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wird der Betriebsrat gehört. Er kann auch mitbestimmen, wann die Arbeitszeiten beginnen und enden, wann Pausen und wann Urlaub genommen wird. Im Betriebsverfassungsgesetz sind die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates geregelt. Die Vertretung der Arbeitnehmer in einem staatlichen Betrieb, etwa einem Ministerium oder einer Stadtverwaltung, wird Personalrat genannt.

Bildung
Dieser Mann oder diese Frau ist sehr gebildet, hört man manchmal jemanden sagen. Oder auch: Der oder die hat eine gute Allgemeinbildung. Damit meint man, dass eine Person viel weiß. Bildung ist also das gesamte Wissen eines Menschen. Unter dem Begriff versteht man aber auch den Weg, wie man dieses Wissen bekommt. Das kann durch die Ausbildung in der Schule geschehen oder auch der Lehre oder in der Universität. Man kann sich aber auch selber viel beibringen. Wenn man sehr neugierig ist, viel liest und sich für viele Fragen interessiert, wird man bald viel wissen. Für Bildung gibt es keine Altersbegrenzung. Mit dem Begriff "Bildung" ist aber auch noch etwas anderes gemeint, und das geht über die Ansammlung von Wissen hinaus. Gemeint ist die innere Bildung, die sogenannte Herzensbildung, also die geistige und seelische Ausbildung des Menschen. Sie gibt ihm die Fähigkeit, in seinem Leben verantwortlich zu handeln, seine Talente und Fähigkeiten verantwortlich umzusetzen. Dazu gehört auch die Bereitschaft, an seine Mitmenschen zu denken und entsprechend zu handeln.

Börse
Eine Börse ist ein Markt, auf dem Wertpapiere oder Devisen gekauft und verkauft werden. Wertpapiere sind Besitzrechte, dazu gehören zum Beispiel Aktien. Devisen sind ausländische Zahlungsmittel wie zum Beispiel der Dollar. Ein Unterschied zu anderen Märkten liegt darin, dass man an der Börse die Ware nicht sehen und auch nicht mitnehmen kann, wie zum Beispiel einen Sack Äpfel auf dem Wochenmarkt. Man sieht lediglich an einer Tafel die Preise, die Börsenkurse genannt werden. Die Börsenkurse können sich von Sekunde zu Sekunde ändern. Werden beispielsweise viele Aktien einer Firma gekauft, steigt der Aktienkurs an. Umgekehrt sinkt der Aktienkurs, wenn viele Aktien verkauft werden. Diejenigen, die mit Wertpapieren oder Aktien handeln, sind die Wertpapierhändler sowie die sogenannten Anleger. Da es sich nicht genau vorhersagen lässt, was die Anleger kaufen oder verkaufen möchten, können sich die Preise sehr schnell ändern. Deshalb kann man auch an der Börse in kurzer Zeit sehr viel Geld verdienen, aber auch sehr viel Geld verlieren.

Botschaft / Botschafter/in
Den höchsten diplomatischen Vertreter oder die Vertreterin eines Landes in einem anderen Staat nennt man "Botschafter" oder "Botschafterin". Die Botschafter haben in ihrem Gastland besondere Rechte. Um ein Beispiel zu nennen: Der deutsche Botschafter in Ägypten kann den Staatschef oder Außenminister um ein Gespräch bitten, um ihm eine wichtige Mitteilung (Botschaft) zu überbringen oder eine dringende Frage im Auftrag seiner Regierung zu besprechen. Umgekehrt kann er selber zum Regierungschef oder einem Minister seines Gastlandes gerufen werden, um eine wichtige Nachricht oder einen Brief an seine Regierung entgegenzunehmen. Die Gebäude, in denen die Botschafter mit ihren Mitarbeitern im Ausland arbeiten, sind die Botschaften. Das Gastland hat die Pflicht, sie zu schützen. Deutsche Bürger können in einer deutschen Botschaft im Ausland Rat und Hilfe erbitten, wenn sie zum Beispiel ihren Pass oder ihr Geld verloren haben. Deutschland hat in 153 Ländern eine Botschaft.

Buddhismus
Siddharta Gautama (er lebte ungefähr von 560 bis 480 vor Christi Geburt) war ein indischer Fürstensohn. Nachdem er eine schwere Krankheit überstanden hatte, gab er sein bisheriges Luxusleben auf. Er verließ seine Familie und zog sich in die Einsamkeit zurück. Dort dachte er viel über das Leben und den Tod nach. Der Legende nach hatte er unter einem Feigenbaum eine Erleuchtung. Ihm war klar geworden, wie die Menschen richtig und sinnvoll leben könnten. Deshalb wurde er fortan Buddha (das heißt "Der Erleuchtete") genannt. Er zog durch das Land und brachte allen seine Lehre bei, den Buddhismus. Es gibt mehrere Gebote, die die Buddhisten in ihrem Leben beachten müssen. Sie dürfen unter anderem nicht töten, nicht stehlen, nicht lügen und keinen Alkohol trinken. Die Buddhisten sind davon überzeugt, dass die Menschen häufig wiedergeboren werden. Nur wer nach den Grundsätzen des Buddhismus lebt, wird eines Tages von der Wiedergeburt befreit werden. Er wird dann, so der Glaube, endgültig ins Nirwana ("Nichts") eingehen. Buddha selbst wird von den Anhängern dieser Religionsgemeinschaft als Lehrer und Vorbild verehrt. Am stärksten ist der Buddhismus mit 336 Millionen Gläubigen in Asien vertreten. Der Buddhismus gehört wie das Christentum, der Islam, das Judentum und der Hinduismus zu den großen Religionen dieser Welt.

Bundeskanzler/in
Der Chef oder die Chefin der Regierung heißt Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin. Er oder sie wird vom Bundestag gewählt. Die Bundeskanzlerin bestimmt, welche Politik gemacht wird. Man sagt dazu auch, die Bundeskanzlerin bestimmt die "Richtlinien der Politik". Die Amtszeit der Bundeskanzlerin dauert normalerweise vier Jahre. Zur Bundeskanzlerin kann gewählt werden, wer volljährig ist. Die Bundeskanzlerin sucht die Ministerinnen und Minister aus, mit denen sie die Regierung bildet. Diese werden dann vom Bundespräsidenten ernannt. Seit November 2005 ist Angela Merkel Bundeskanzlerin. Sie ist die erste Frau, die in Deutschland dieses Amt ausübt. Schritt für Schritt und mit einem Bild haben wir hier ganz genau erklärt, wie man Bundeskanzler/in wird. Bisherige deutsche Bundeskanzler: Konrad Adenauer (CDU) 1949-1963 Ludwig Erhard (CDU) 1963-1966 Kurt Georg Kiesinger (CDU)   1966-1969 Willy Brandt (SPD) 1969-1974 Helmut Schmidt (SPD) 1974-1982 Helmut Kohl (CDU) 1982-1998 Gerhard Schröder (SPD) 1998-2005 Angela Merkel (CDU) seit 2005

Bundeskartellamt
Stellt euch vor, es gäbe nur drei oder vier Unternehmen, die Inlineskates verkaufen. Diese Unternehmen könnten sich zusammentun und beschließen, dass sie nur wenige Inlineskates produzieren, diese dann aber teuer verkaufen. Solch einen Zusammenschluss von unabhängigen Unternehmen, die das Ziel haben, den Markt zu kontrollieren, nennt man "Kartell". In solch einem Fall gäbe es für die Kartelle keine Konkurrenz mehr, und ihr müsstet viel mehr für Inlineskates bezahlen, als sie wert sind, oder darauf verzichten. Damit so etwas nicht passiert, gibt es das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das solche Kartelle verbietet. Das sogenannte Bundeskartellamt, das seinen Sitz in Bonn hat, überprüft, ob dieses Verbot auch eingehalten wird. Wenn ein Verdacht vorliegt, untersucht es, ob das Kartellgesetz gebrochen wurde. Es kontrolliert zum Beispiel, ob Firmen sich abgesprochen haben, wie teuer sie eine Ware machen. Dies ist nicht erlaubt. Das Bundeskartellamt schützt also den Wettbewerb. Deshalb müssen auch große Unternehmen, die sich zu einem noch größeren Unternehmen zusammenschließen möchten, also eine so genannte Fusion wollen, vorher das Bundeskartellamt um Erlaubnis fragen.

Bundesländer / Föderalismus
Deutschland ist ein Bundesstaat. So nennt man den Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem übergeordneten Gesamtstaat. Bei uns nennt man die einzelnen Staaten Bundesländer, das sind zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Bayern. Es gibt insgesamt 16 Bundesländer, darunter auch die sogenannten Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. Die politische Macht in Deutschland wird aufgeteilt zwischen der Bundesregierung in Berlin (man spricht oft von dem "Bund") und den Regierungen der einzelnen Bundesländer. So ist zum Beispiel die Bundesregierung für die Außenpolitik verantwortlich. Sie vertritt Deutschland nach außen. Diese Form der Machtverteilung zwischen Bund und Bundesländern nennt man Föderalismus. Der Begriff kommt vom lateinischen Wort "foedus", das heißt "Bündnis", "Staatsvertrag". Die einzelnen Bundesländer bestimmen mit ihren Regierungen, in denen auch ein Ministerpräsident oder eine Ministerpräsidentin sowie Minister und Ministerinnen sitzen, über die Organisation der Polizei oder auch die Schul- und Kulturpolitik. Daher kann es vorkommen, dass eine Abschlussprüfung in Bayern anders benotet wird als in Mecklenburg-Vorpommern. Die Aufgabenverteilung dieser beiden politischen Ebenen - Bund und Länder - ist im Grundgesetz geregelt. Hier findet ihr eine Grafik, die unter anderem zeigt, wieviele Stimmen die verschiedenen Bundesländer im Bundesrat haben.

Bundespolizei
Die Bundespolizei ist die Polizei des Bundes. In Deutschland sind zwar grundsätzlich die Bundesländer für die Polizei zuständig. Aber in manchen Bereichen hat der Bund mit der Bundespolizei die Verantwortung. So schützt die Bundespolizei die Grenzen Deutschlands sowie wichtige staatliche Gebäude – zum Beispiel das Bundeskanzleramt, die Ministerien oder den Amtssitz des Bundespräsidenten. Sie schützt aber auch die Bahnhöfe und Flughäfen oder auch die Botschaften Deutschlands im Ausland. Wenn es Katastrophen oder besondere Unglücksfälle gibt, kann die Bundespolizei eingesetzt werden. Zu den Aufgaben dieser Polizei gehört unter anderem auch der Schutz der Umwelt auf der Nord- und Ostsee. Auch bei Aktionen der UNO oder der EU kann die Bundespolizei tätig werden.

Bundespräsident/in
Der Bundespräsident ist der erste Mann im Staat. Bisher gab es in Deutschland nur Männer in diesem Amt. Vielleicht wird auch einmal eine Frau dieses Amt ausüben. Kein Gesetz spricht dagegen. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt. Die Bundesversammlung tritt nur zu diesem Zweck zusammen. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und aus Personen, die von den Parlamenten der Bundesländer gewählt werden. Dies können ganz normale Bürgerinnen und Bürger oder auch Prominente sein. Zum Bundespräsidenten kann jeder Deutsche gewählt werden, der mindestens 40 Jahre alt ist. Oft ist der Bundespräsident im Fernsehen zu sehen, wenn er andere Staatsoberhäupter empfängt oder selber Staatsbesuche macht. Darin liegt eine seiner wichtigsten Aufgaben: die Vertretung Deutschlands gegenüber dem Ausland und der Abschluss von Verträgen mit anderen Ländern. Gesetze gelten ohne seine Unterschrift nicht. Zur Arbeit des Bundespräsidenten gehört auch die Ernennung des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin und der Minister und Ministerinnen. Der Bundespräsident hat ein besonderes Recht: Er kann Gefangenen die Freiheit schenken. Seit dem 18. März 2012 ist Joachim Gauck Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland. Deutsche Bundespräsidenten seit 1949: Theodor Heuss 1949-1959 Heinrich Lübke 1959-1969 Gustav Heinemann 1969-1974 Walter Scheel 1974-1979 Karl Carstens 1979-1984 Richard von Weizsäcker   1984-1994 Roman Herzog 1994-1999 Johannes Rau 1999-2004 Horst Köhler 2004-2010 Christian Wulff 2010-2012 Joachim Gauck seit März 2012

Bundesrat
Die politischen Vertreter der 16 Bundesländer bilden den Bundesrat. Der Bundesrat ist an wichtigen bundespolitischen Entscheidungen beteiligt. Wenn im Deutschen Bundestag ein Gesetz beschlossen wird, kann der Bundesrat ihm zustimmen, es ablehnen oder Einspruch einlegen. Manche Gesetze können nur dann gültig werden, wenn der Bundesrat zustimmt. Der Bundesrat hat 69 Mitglieder. Jedes Bundesland hat mindestens drei und höchstens sechs Stimmen im Bundesrat. Je mehr Einwohner ein Bundesland hat, desto mehr Stimmen hat es im Bundesrat. Die Vertreter der Bundesländer im Bundesrat sind Mitglieder der jeweiligen Landesregierung. Der Bundesratspräsident oder die Bundesratspräsidentin wird jeweils für ein Jahr gewählt. Er oder sie ist Vertreter/in des Bundespräsidenten. Hier kannst du dein Wissen über den Bundesrat testen.

Bundesrepublik Deutschland
Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Dieses Datum gilt als Gründungstag unseres Staates. Zu der Gründung kam es, weil sich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs auf deutschem Boden zwei völlig unterschiedliche politische Systeme gegenüberstanden: In der sowjetisch besetzten Zone entstand die DDR; auf dem Gebiet, das von den westlichen Siegermächten USA, Frankreich und Großbritannien besetzt war, entstand die Bundesrepublik Deutschland. Im Artikel 20 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Seit wir diese Verfassung haben, ist daher "Bundesrepublik Deutschland" die offizielle und amtliche Bezeichnung für unser Land.

Bundesstaat / Bund
Wenn sich mehrere Staaten zu einem Gesamtstaat verbinden und dabei teilweise ihre Selbstständigkeit aufgeben, wird daraus ein Bundesstaat. Im Unterschied zum Staatenbund hat der Bundesstaat ein Staatsoberhaupt und eine Regierung. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein solcher Bundesstaat. Der Bundespräsident und die Bundesregierung haben ihren Amtssitz in Berlin. Sie vertreten den Gesamtstaat, der auch "Bund" genannt wird. In den einzelnen Bundesstaaten, die bei uns "Bundesländer" genannt werden, gibt es Länderregierungen. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat ihren Sitz in Düsseldorf. Die staatlichen Aufgaben in einem Bundesstaat, die Verwaltung und die Gesetzgebung werden zwischen der Regierung des Gesamtstaates und den Regierungen der Bundesländer aufgeteilt. Unsere Nachbarländer Österreich und Schweiz, aber auch Kanada und die USA sind Bundesstaaten. (In den USA werden auch die einzelnen Staaten "Bundesstaat" genannt). Weil die Europäische Union weder ein einfacher Staatenbund, noch ein richtiger Bundesstaat ist, hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass sie als Staatenverbund zu benennen ist.

Bundestagspräsident/in
Nach dem Bundespräsidenten hat der Bundestagspräsident das zweithöchste Amt in unserem Staat. Wenn ein neuer Bundestag gewählt worden ist, wählen die Abgeordneten in geheimer Wahl ihren Präsidenten oder ihre Präsidentin. Normalerweise gehört er oder sie der stärksten Fraktion an. Der Bundestagspräsident repräsentiert den Deutschen Bundestag nach außen und leitet zusammen mit seinen Stellvertretern und Stellvertreterinnen die Sitzungen des Parlaments. Die bisherigen Präsidentinnen und Präsidenten des Deutschen Bundestages: Erich Köhler (CDU) 1949-1950 Hermann Ehlers (CDU) 1950-1954 Eugen Gerstenmaier (CDU) 1954-1969 Kai-Uwe von Hassel (CDU) 1969-1972 Annemarie Renger (SPD) 1972-1976 Karl Carstens (CDU) 1976-1979 Richard Stücklen (CSU) 1979-1983 Rainer Barzel (CDU) 1983-1984 Philipp Jenninger (CDU) 1984-1988 Rita Süssmuth (CDU) 1988-1998 Wolfgang Thierse (SPD) 1998-2005 Norbert Lammert (CDU) seit 2005

Bundesverfassungsgericht
Wenn jemand der Meinung ist, dass ein neues (oder auch ein altes) Gesetz gegen das Grundgesetz ist, kann er das prüfen lassen. Zum Beispiel, ob es richtig ist, Soldaten und Soldatinnen in ein fremdes Land zu senden oder das Rentengesetz zu verändern. Jeder Bürger, jede Bürgerin hat dann das Recht, eine Klage vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu bringen. Dieses Gericht ist der oberste Hüter der Verfassung, es achtet darauf, dass Gesetze mit dem Grundgesetz in Einklang sind. Sollte dort dem Kläger, der Klägerin Recht gegeben werden, muss das Gesetz zurückgenommen oder zumindest so verändert werden, dass es dem Grundgesetz nicht widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht ist also eine sehr wichtige Einrichtung in Deutschland. Es ist den anderen hohen Verfassungsorganen (Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Bundespräsident/in) gegenüber unabhängig und gleichgestellt. Natürlich sollen die Bürgerinnen und Bürger nicht wegen jedem Nachbarschaftsstreit nach Karlsruhe gehen. Dafür sind andere Gerichte zuständig oder noch besser: Man sollte sich friedlich ohne Gericht einigen.

Bundesversammlung
Wenn ein Bundespräsident oder eine Bundespräsidentin gewählt wird (oder der bisherige wieder gewählt wird), tritt die Bundesversammlung zusammen. Dies geschieht alle fünf Jahre. In der Bundesversammlung sind alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages vertreten. Dazu kommen genau so viele Personen, die von den Landtagen der einzelnen Bundesländer gewählt werden. So wird deutlich, dass der Bundespräsident sowohl den Bund als auch die Länder repräsentiert.

Bundeswehr
"Bundeswehr" ist der Name für die deutschen Streitkräfte. Sie wurde 1955 gegründet. Bis 2011 galt in Deutschland die Wehrpflicht: Männer ab 18 Jahren mussten für eine bestimmte Zeit zur Bundeswehr gehen, ersatzweise konnten sie auch Zivildienst leisten. Seit 2011 ist die Wehrpflicht "ausgesetzt", dass heißt, dass nur noch Freiwillige in der Bundeswehr ihren Dienst tun. Die Bundeswehr ist in drei Teile aufgeteilt. Die Soldaten gehören zum Heer, wenn sie zum Beispiel Panzerfahrer sind, zur Luftwaffe, wenn sie Piloten sind, oder sie gehören zur Marine, wenn sie ihren Dienst auf einem Schiff tun. Das Kommando über die Bundeswehr hat der Bundesminister der Verteidigung. Nur falls Deutschland von einem Feind angegriffen würde und die Bundeswehr zur Verteidigung des Landes kämpfen müsste, dann hätte der Bundeskanzler das Kommando. Zum Glück ist Deutschland aber, so lange die Bundeswehr besteht, noch nie angegriffen worden. Im Grundgesetz ist festgelegt, dass die Bundeswehr nur zur Verteidigung unseres Landes eingesetzt werden darf. Sie darf nicht zum Angriff auf ein anderes Land eingesetzt werden. Heute sind viele Soldaten der Bundeswehr bei Friedenseinsätzen der UNO oder der NATO in anderen Ländern im Einsatz. Oftmals hilft die Bundeswehr auch bei Naturkatastrophen wie zum Beispiel bei Hochwasser. Übrigens: Früher waren in der Bundeswehr nur Männer. Seit 2001 können auch Frauen in allen Bereichen der Bundeswehr Dienst leisten.

Bürger/in / Bürgertum
Du bist ein Bürger oder eine Bürgerin, deine Freunde und Freundinnen auch. Heute sind nahezu alle Menschen Bürger zum Beispiel von Deutschland, Frankreich, Italien oder anderen Staaten. Früher wurden Menschen "Bürger" genannt, die im Umkreis einer Burg lebten und das Recht hatten, bei Kriegsgefahr innerhalb der Burgmauern Schutz zu suchen. Dieses Recht hatten etwa die Bauern oder die fahrenden Händler und Wanderleute nicht. Auch Gäste der Burg standen oft unter einem anderen Recht als die Bürger. Aus dem Begriff "Bürger" entwickelte sich das "Bürgertum". Das waren die Stadtbewohner und -bewohnerinnen. Das Bürgertum unterschied sich durch seine Arbeit, seine Kleidung, seine Wohnungen und seine ganze Art von den anderen Gruppen der Gesellschaft. Heute spielen diese Unterschiede keine Rolle mehr und alle Bürgerinnen und Bürger eines Staates haben die gleichen Rechte und Pflichten.