Glossar

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E


Ehrenamt
Ehrenamtliche Mitarbeiter setzen sich in Vereinen, sozialen Diensten, in der Kirche oder anderen Organisationen für eine Sache ein, die ihnen besonders am Herzen liegt. Dies tun sie oft, um anderen Menschen zu helfen. So arbeiten zum Beispiel für den Deutschen Kinderschutzbund ungefähr 10.000 Ehrenamtliche und leisten damit einen sehr wichtigen Beitrag zur Arbeit des Kinderschutzbundes. Menschen, die ein Ehrenamt ausüben, bekommen keine Bezahlung für ihre Tätigkeit, manchmal werden aber ihre Kosten übernommen. Die meisten Ehrenämter werden freiwillig ausgeübt. Aber: Es gibt auch Ehrenämter, die nicht freiwillig sind, sondern die übernommen werden müssen. Wenn ein Gericht einen Bürger als Schöffen bestimmt, also als ehrenamtlichen Richter in einem Prozess, so muss derjenige das Amt übernehmen. Auch eine ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer ist Pflicht, wenn die Gemeinde jemanden dazu bestimmt.

Einbürgerung
Ausländer, die bei uns leben, und Menschen, die keine Staatsangehörigkeit haben (Staatenlose), können die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Bevor eine Einbürgerung stattfindet, müssen Voraussetzungen erfüllt sein, von denen wir nur einige nennen können. So muss der Antragsteller in Deutschland wohnen und er darf keine Straftaten begangen haben. Er muss sich treu an Recht und Gesetz halten. Außerdem muss für seinen Lebensunterhalt gesorgt sein. Einen Anspruch auf Einbürgerung haben Ausländer in der Regel nur dann, wenn sie mindestens acht Jahre in Deutschland leben, für sich sorgen können und keine Straftat begangen haben. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten dagegen mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren in Deutschland wohnt. Menschen aus osteuropäischen oder östlichen Ländern, die deutsche Vorfahren haben, können ebenfalls eingebürgert werden.

Einigungsvertrag
Nach dem Fall der Berliner Mauer im Herbst 1989 und dem Ende des DDR-Regimes stand der Vereinigung Deutschlands nichts mehr im Wege. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR erarbeiteten 1990 den sogenannten Einigungsvertrag und unterschrieben ihn am 31. August 1990 in Bonn. Der wichtigste Inhalt dieses Vertrages, der mehr als 1000 Seiten umfasst, ist die Auflösung der DDR und ihr Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland. Damit war die Einheit des bis dahin geteilten Deutschlands erreicht. Das Grundgesetz der Bundesrepublik gilt seitdem für ganz Deutschland. Festgelegt wurde im Einigungsvertrag auch, dass Berlin die Hauptstadt wird. Der Vertrag trat am 3. Oktober 1990 in Kraft, ist also seit diesem Tag gültig. Seitdem feiert man jedes Jahr am 3. Oktober den deutschen Nationalfeiertag. Man nennt diesen Tag "Tag der Deutschen Einheit". Der vollständige Name des Vertrages lautet übrigens: Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland zur Herstellung der Einheit Deutschlands.

Emigration
Das Wort kommt vom lateinischen "emigratio". Es bedeutet "wegziehen". Von "Emigration" spricht man, wenn jemand das Land, aus dem er stammt, verlässt. Eine Emigration kann freiwillig oder erzwungen sein. Es gibt unterschiedliche Ursachen, wieso Menschen ihr Herkunftsland verlassen: Es kann aus politischen, religiösen oder auch aus wirtschaftlichen Gründen geschehen. Manchmal ist die Emigration eine Flucht vor Verfolgung oder Verhaftung. In den vergangenen Jahrhunderten gab es viele solcher Flucht- oder Auswanderungsbewegungen. Im 20. Jahrhundert sind nach der russischen Oktoberrevolution 1917 viele tausend Menschen vor den neuen Machthabern geflohen. In Deutschland haben während des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 viele tausend Juden und politische Gegner des Staates ihre Heimat verlassen, um der Verfolgung zu entkommen. 1991/92 gab es eine Emigrationswelle aus den Kriegsgebieten des ehemaligen Jugoslawien. Es gibt auch den Begriff "innere Emigration". Davon spricht man, wenn zum Beispiel politische Gegner eines Diktators zwar nicht ihr Land verlassen, um im Ausland zu leben, sich aber innerlich zurückziehen. Sie sprechen nicht mehr in der Öffentlichkeit über Politik. Sie lassen ihre Gegnerschaft zum Regime nicht erkennen, um sich und ihre Familie nicht zu gefährden. Mit "Emigration" wird nicht nur das Verlassen eines Landes, also die Auswanderung benannt. Auch den Aufenthalt in einem fremden Land nach der Auswanderung nennt man so. Die Menschen befinden sich dann in der Emigration, sie sind Emigranten.

Energiepolitik
Energiepolitik sorgt dafür, dass wir alle ausreichend mit Energie, also mit Strom, Öl, Benzin, Gas usw. versorgt werden. Das ist in Deutschland, einem Land mit viel Industrie und großen Städten, eine besonders wichtige Aufgabe. Die meiste Energie wird heute durch das Verbrennen von Rohstoffen wie Holz, Kohle und Erdöl hergestellt. Alle Betriebe, alle Eisenbahnen, alle großen Gebäude und Maschinen verbrauchen viel Energie. Aber auch jeder Einzelne von uns braucht Energie, zum Beispiel zum Kochen, Fernsehen oder zum Auto fahren. Es gibt unterschiedliche Energiearten. Zum einen gibt es erneuerbare Energien, das sind zum Beispiel Wasser- und Windenergie, Biogas oder Sonnenenergie. Sie heißen "erneuerbar", weil sie neu entstehen, nachdem sie verbraucht wurden. Zum anderen gibt es Energiearten, die sich nicht erneuern. Das sind Erdöl, Erdgas, Kohle oder Atomkraft. Irgendwann werden sie aufgebraucht sein. Bei Erdöl glaubt man, dass dies schon in ungefähr 60 Jahren der Fall sein wird. Deshalb ist es besonders wichtig, sparsam mit Energie umzugehen. Vor allem aber müssen noch mehr Wege gefunden werden, um die erneuerbaren Energien wie die Sonnenenergie zu nutzen.

Enquête
Wörtlich übersetzt aus dem Französischen heißt das "durchgeführte Untersuchung". Man meint damit nicht die polizeiliche Untersuchung und Aufklärung eines bestimmten Kriminalfalles. Gemeint ist eine amtliche Untersuchung etwa darüber, ob es zu viele Beamte in den Verwaltungen gibt oder ob man die Verfassung verändern muss, damit es leichter wird, Gesetze zu machen. Der Bundestag setzt öfters sogenannte Enquête-Kommissionen ein. Diese Kommissionen bestehen aus Abgeordneten und Fachleuten, die der Regierung und dem Parlament Berichte übergeben. Darin stehen wichtige Informationen, die die Regierung und das Parlament nutzen sollen, bevor sie ihre Entscheidungen treffen. Jahrelang arbeitete zum Beispiel eine Enquête-Kommission an einem Bericht über die Folgen der Gentechnologie (Veränderung des natürlichen Erbgutes von Pflanzen und Tieren), bevor Regierung und Bundestag darüber entschieden haben, was in Deutschland bei der Gentechnologie erlaubt und was verboten sein soll.

Entwicklungsländer / Entwicklungshilfe
Nicht allen Menschen auf dieser Welt geht es so gut wie uns. In vielen Ländern außerhalb Europas gibt es große Armut. Familien hungern, Eltern sind arbeitslos, die Kinder lernen weder lesen noch schreiben. Viele Kinder müssen sogar selbst hart arbeiten, weil ihre Eltern nicht genug für die Familie verdienen. Viele Menschen werden krank, weil sie keine richtigen Wohnungen haben oder schmutziges Wasser trinken müssen. Sie können nicht vom Arzt behandelt werden, weil es zu wenig Ärzte und Krankenhäuser gibt. Auch der Staat kann nicht helfen, weil er zum Beispiel nicht richtig organisiert ist oder falsch geführt wird. Oder der Staat ist verschuldet. Er muss seine Schulden oft mit hohen Zinsen zurückzahlen und hat deswegen nicht genügend Geld, um Krankenhäuser oder Schulen zu bauen. Länder, die so arm sind, nennt man Entwicklungsländer. Gründe für die Armut Es gibt viele Gründe dafür, dass die Entwicklungsländer arm sind. In vielen Entwicklungsländern gibt es nicht genug Lebensmittel und Rohstoffe, um die immer schneller wachsende Bevölkerung zu versorgen. Ein weiterer Grund ist, dass viele entwickelte Staaten wie zum Beispiel Deutschland glauben, dass sie ihre eigene Wirtschaft vor billigen Waren aus den Entwicklungsländern "schützen" müssen. Dazu erheben sie sogenannte Einfuhrzölle. Dadurch werden die Waren aus den ärmeren Ländern teurer und können nur noch schlecht verkauft werden. Viele Probleme der Entwicklungsländer haben ihre Ursachen in der Vergangenheit. Die Kolonialmächte haben ihre Kolonien schlecht behandelt und daran gehindert, sich zu gleich starken Handelspartnern zu entwickeln. Probleme macht in vielen armen Ländern auch das Klima. Immer wieder gibt es Trockenheiten. Sie haben meist zur Folge, dass die Ernten zerstört werden. Viele reiche Länder und Organisationen unterstützen die Entwicklungsländer dabei, ihre Probleme zu lösen. Deutschland arbeitet mit vielen Entwicklungsländern zusammen, das ist die "Entwicklungszusammenarbeit". Dadurch will man die Entwicklungsländer dabei unterstützen, dass sich die Situation in den Ländern verbessert, dass die Armut zurückgeht und die Menschen in Frieden und Freiheit leben können.

Entwicklungszusammenarbeit
Mit vielen armen Ländern arbeitet Deutschland zusammen. Dies nennt man Entwicklungszusammenarbeit. Es ist eine Aufgabe, an der viele Einrichtungen beteiligt sind - von staatlichen Stellen wie auch von privaten Einrichtungen. Das Ziel ist, dass die Menschen in ihren Heimatländern ohne Hunger und Armut leben können und auch die Kinder eine gute Zukunft haben. Um das Leben der Leute zu erleichtern, muss alles getan werden, damit die Menschen Arbeit haben, die Kinder zur Schule gehen können und niemand in Angst vor Gewalt oder Krieg leben muss. Entwicklungszusammenarbeit bedeutet, dass man die Menschen in den Ländern, mit denen man zusammenarbeitet, achtet und mit ihnen respektvoll zusammenarbeitet. Sie werden nicht als Empfänger von Hilfsleistungen angesehen. Vielmehr geht es darum, mit den Ländern gemeinsam festzulegen, welche Projekte durchgeführt werden. Beide Seiten tragen dabei Verantwortung. In vielen Fällen beteiligen sich auch alle Beteiligten an den Kosten für die Projekte. Entwicklungszusammenarbeit ist vielfältig. Und es gibt sehr unterschiedliche Arten, wie zusammengearbeitet wird. So kann es zum Beispiel den gemeinsam geplanten Bau von Wasserbrunnen oder von Straßen geben. Es gibt auch Projekte, bei denen man die Länder dabei unterstützt, demokratische Regeln einzuführen. Manchmal ist es auch wichtig, Geld für wichtige Projekte bereitzustellen. Dann muss genau kontrolliert werden, wofür das Geld ausgegeben wird. Entwicklungszusammenarbeit hat sowohl für die Entwicklungsländer wie auch für die reichen Länder Vorteile. Die reichen Länder bekommen Kontakte in ihre Partnerländer. Das ist für die wirtschaftliche Zusammenarbeit sehr wichtig. Und wenn die Menschen friedlich in ihren Ländern leben können, dann ist das für alle das Beste. Früher hat man oft von "Entwicklungshilfe" gesprochen. Dieses Wort will man heute nicht mehr verwenden. Könnt ihr euch vorstellen, wieso man statt dessen von Entwicklungszusammenarbeit spricht?

Erbschaft/Erbschaftssteuer
Die Dinge, die ein Verstorbener hinterlässt, bekommen in der Regel seine Erben. Es kann sich dabei um Geld handeln oder um eine Wohnung, ein Haus, Bücher, Bilder oder ein Auto oder auch ganz andere Dinge. Wer erbt, muss oft Erbschaftssteuer zahlen. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt davon ab, wie eng die familiäre Nähe zwischen Verstorbenem und Erben war. Kinder brauchen zum Beispiel Erbschaftssteuer erst dann zu zahlen, wenn sie mehr als 200.000 Euro erben. Für alles was darunter liegt, brauchen sie keine Steuern zu zahlen. Der "Freibetrag" (so nennt man den Betrag, für den man keine Steuern zahlen muss) liegt also bei 200.000 Euro. Ein Ehepartner kann 300.000 Euro erben, ohne dafür Steuern zu zahlen. Bei Geschwistern, Neffen oder Nichten des Verstorbenen ist der Freibetrag deutlich niedriger. Im "Erbrecht" sind Regeln festgelegt, die beim Erben gelten. Zum Beispiel haben die Kinder und der oder die Ehepartner/-in eines Erblassers* Anspruch auf einen Teil des Erbes. Manchmal hat der Verstorbene vor seinem Tod ein Testament gemacht, in dem genau steht, wem er welche Dinge vererben möchte. Das verhindert dann oft, dass es unter den Erben Streit gibt. *"Erblasser" wird derjenige genannt, der ein Erbe hinterlässt. (Achtung: Das Wort hat nichts mit "blass", sondern mit "erben" zu tun )

Erneuerbare Energie
Ihr kennt sicher Windkraftwerke: die hohen, dünnen Türme, die man manchmal in der Landschaft sieht. Oben drehen sich Flügel, die durch den Wind bewegt werden. Sie werden dort aufgestellt, wo es meist sehr windig ist, zum Beispiel an der Küste. Diese Windkraftwerke nutzen den Wind als Energie, weil er sich immer wieder erneuert. Anders als Erdöl oder Kohle, die in unseren Kraftwerken verbrannt werden, um Strom zu produzieren, gibt es den Wind immer wieder. Auch die Sonne, die Erdwärme und die Bewegung des Wassers kann man nutzen, um Energie zu gewinnen. Das Vorteilhafte, besser gesagt, das Gute an diesen Energiequellen ist, dass nichts "ver"-braucht, sondern nur "ge"-braucht wird. Zu den erneuerbaren Energien zählen auch die Rohstoffe, die nachwachsen können wie zum Beispiel Holz. Aber auch mit erneuerbaren Energien muss man sorgfältig umgehen. So darf man immer nur eine bestimmte Anzahl von Bäumen fällen, und neu gepflanzten Bäumchen muss man genügend Zeit lassen, um nachzuwachsen. Bei manchen Baumarten, zum Beispiel bei Eichen, muss man besonders vorsichtig sein, denn sie wachsen nur sehr langsam.

Erster Weltkrieg
Der Erste Weltkrieg dauerte von 1914 bis 1918. Deutschland hatte große Schuld daran, dass es zum Krieg gekommen ist. Auf der einen Seite kämpften Deutschland, Österreich-Ungarn, die Türkei und später Bulgarien, auf der anderen Seite waren es vor allem Frankreich, Großbritannien, Russland, Belgien, Serbien, Griechenland, Rumänien, Italien, die USA und Japan. Über zehn Millionen Menschen sind im Krieg gestorben. Ausgelöst wurde dieser große Krieg durch die Ermordung des österreichischen Thronfolgers im bosnischen Sarajevo am 28. Juni 1914. Die tieferen Ursachen dieses Weltkrieges aber waren lang andauernde Streitigkeiten zwischen den großen europäischen Mächten. Großbritannien, Frankreich, das Deutsche Reich, Österreich-Ungarn und Russland wollten ihre Macht vergrößern. Sie kämpften um mehr wirtschaftlichen Einfluss auf den Weltmärkten. Vor allem aber führte das militärische Kräftemessen dieser Länder zu immer größeren Spannungen. Die Folgen des Krieges Deutschland und seine Verbündeten verloren den Ersten Weltkrieg. Die Siegermächte haben im Versailler Vertrag festgeschrieben, welche Folgen das für Deutschland hatte. Die Monarchie im Deutschen Reich wurde abgeschafft, der Kaiser musste das Land verlassen. Grenzgebiete im Osten und im Westen Deutschlands gingen an die Nachbarländer. Außerdem musste Deutschland seine Armee auf 100 000 Soldaten verkleinern und an die Sieger viel Geld, sogenannte "Reparationen", bezahlen.

Europa
Deutschland liegt mitten in Europa. Mit einer Fläche von 10 Millionen Quadratkilometern ist Europa nach Australien der zweitkleinste Kontinent oder Erdteil. So nennt man große zusammenhängende Landmassen mit dazugehörigen Inseln und Meeren. Auf unserem Planeten gibt es fünf Erdteile: Asien, Amerika, Afrika, Europa, Australien. Deutschland würde ungefähr 33-mal in Europa hineinpassen. Das Ural-Gebirge in Russland grenzt Europa von Asien im Osten ab; im Süden ist das Mittelmeer die Grenze zu Afrika. Westlich und nördlich von Europa liegt der Atlantische Ozean. Der südlichste Punkt Europas liegt auf Zypern, der nördlichste ist das Nordkap in Norwegen. Würde man vom südlichsten Punkt des Kontinents bis zum nördlichsten reisen, wäre man mit Auto und Schiff - ohne Staus und Pausen - vier bis fünf Tage unterwegs. In Europa gibt es viele verschiedene Länder, darunter auch sehr viele kleine Länder. Insgesamt leben hier über 700 Millionen Menschen. Es werden über 60 verschiedene Sprachen gesprochen. Viele europäische Staaten haben sich in der Europäischen Union (EU) zusammengeschlossen, um in manchen Bereichen eine gemeinsame Politik zu machen. Woher der Name Europa kommt, wollt ihr noch wissen? Diesen Namen hat man den griechischen Mythen entnommen. "Europa" hieß dort die Tochter eines phönizischen Königs. Sie wurde vom Götterkönig Zeus, der sich als Stier verkleidet hatte, gestohlen. Deswegen wird Europa in der Kunst oft als eine Frau mit einem Stier dargestellt.

Europäische Grundrechtecharta
siehe: Charta der Grundrechte der Europäischen Union

EU: Europäische Union
Die Europäische Union (abgekürzt: EU) ist ein Zusammenschluss von europäischen Staaten, die gemeinsame politische Ziele haben. Die EU besteht seit dem 1. November 1993. An diesem Tag haben sich zwölf Staaten, darunter auch Deutschland, zur Europäischen Union zusammengeschlossen. So war es vorher im Vertrag von Maastricht vereinbart worden. Zuvor gab es schon einen Zusammenschluss europäischer Staaten, die sogenannte "Europäische Gemeinschaft". Sie hatte aber andere Ziele als die EU und war anders organisiert. Jeder Staat in Europa hat die Möglichkeit, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist es, dass das zukünftige Mitglied demokratisch ist. Heute gehören 28 Staaten zur EU. Sie haben insgesamt über 500 Millionen Einwohner/innen. Mitglieder der Europäischen Union Dies sind die Mitglieder der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich (Großbritannien) und der griechische Teil Zyperns. Wenn alle Staaten, die einen Aufnahmeantrag gestellt haben, in den nächsten Jahren von der EU aufgenommen werden, wird die EU mehr als 30 Mitglieder haben. Gemeinsame europäische Politik Die Staaten, die sich in der EU zusammengeschlossen haben, wollen in vielen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen zusammenarbeiten. Sie wollen gemeinsam dafür sorgen, dass der Wohlstand in Europa gesichert wird und die Menschen in Frieden leben können. Eine solche gemeinsame Politik ist manchmal ziemlich schwierig. Alle Staaten in der Gemeinschaft sind immer noch selbstständige Staaten und haben eigene Regierungen. Da gibt es manchmal Streit zwischen der EU und einzelnen Staaten - und natürlich auch zwischen den Staaten untereinander. Das ist so wie in einer großen Familie. Da ist es nicht immer leicht, sich zu einigen. Seit 1999 haben viele EU-Staaten eine gemeinsame Währung: den Euro. Das erleichtert den Handel und das Wirtschaften zwischen den teilnehmenden Ländern. Vielleicht ist euch aufgefallen, dass an den Grenzen zu den Niederlanden, nach Frankreich oder zu anderen EU-Ländern zwar manchmal noch kleine Kontrollhäuschen stehen, dort aber keine Passkontrollen stattfinden. Früher musste man immer einen Pass vorzeigen, wenn man in ein anderes Land fuhr. Heute dürfen die Staaten der EU nur noch in Ausnahmefällen die Grenzen kontrollieren. Dass das Reisen in Europa von einem Land ins andere heute so leicht ist, zeigt, dass die Menschen auf unserem Kontinent in einem "Gemeinsamen Haus Europa" leben. Der Begriff "Union" kommt übrigens aus dem Lateinischen und heißt "Vereinigung".

EU:Europäisches Parlament
Dieses Parlament mit Vertretern aus verschiedenen europäischen Staaten wurde 1958 gegründet. Gewählt wird das Parlament alle fünf Jahre von den Wahlberechtigten in den Mitgliedsstaaten der EU. Jedes der 28 EU-Mitgliedsländer kann entsprechend seiner Bevölkerungsgröße eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten in das Parlament schicken. Insgesamt hat das EU-Parlament 751 Abgeordnete. Die größte Gruppe bilden die 96 Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland. Das Europaparlament, wie es auch genannt wird, hat seinen Verwaltungssitz in Luxemburg, seine Treffen finden in Straßburg oder in Brüssel statt. Es kann gemeinsam mit dem EU-Ministerrat europäische Gesetze beschließen. Dieses Recht, mitzuentscheiden, gilt zum Beispiel bei Fragen des EU-Budgets, bei Fragen der Bildung oder des Umweltschutzes, des Gesundheitsbereiches oder bei kulturellen Fragen. Manche Entscheidungen können in der Europäischen Union nur getroffen werden, wenn das Europäische Parlament zustimmt, zum Beispiel wenn es um die Aufnahme neuer Mitgliedsländer in die EU geht oder um die Ernennung der Mitglieder und des Präsidenten der EU-Kommission. Seit der Gründung der EU sind die Rechte des Europäischen Parlaments immer mehr ausgeweitet worden. Zuletzt geschah das durch den Vertrag von Lissabon, der Ende 2009 in Kraft trat. In diesem Vertrag wurde auch beschlossen, dass die Parlamente der Mitgliedsstaaten der EU mehr Mitsprache bei der Schaffung von neuen Gesetzen in der EU bekommen.

EU: Europäische Kommission
Die Europäische Kommission muss in der Europäischen Union dafür sorgen, dass die Beschlüsse des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments auch wirklich in die Tat umgesetzt werden. Wenn ein Mitgliedsstaat ein Gesetz, das alle gemeinsam beschlossen haben, nicht umsetzt oder sich zu lange Zeit nimmt, kann die Kommission sagen, dass das schneller gehen soll und im schlimmsten Fall den Mitgliedsstaat sogar bestrafen. Die EU-Kommission ist also eine "Hüterin der EU-Verträge". Doch sie passt nicht nur auf, dass Beschlüsse verwirklicht werden. Sie kann selber auch vorschlagen, dass das Europäische Parlament oder der Rat der Europäischen Union bestimmte Gesetze beschließen möge. (Das nennt man "Initiativrecht"). Zu den weiteren Aufgaben der Kommission gehört die Vertretung der Gemeinschaft nach außen. Wenn also die EU mit Staaten, die nicht zur EU gehören, oder auch mit internationalen Organisationen Verträge schließt, wird die EU-Kommission aktiv. Die EU-Kommission besteht derzeit aus 28 Kommissarinnen und Kommissaren und dem Präsidenten. Damit ist jedes Mitglied der EU in der Kommission vertreten. Die Mitglieder der Kommission werden von den Regierungen der EU-Staaten vorgeschlagen und treten nach Zustimmung des Europäischen Parlaments ihr Amt für fünf Jahre an.

EU: Europäischer Rat
Zeitungen und Fernsehen berichten halbjährlich von einem großen Treffen aller Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Dieses "Gipfeltreffen", an dem auch der Präsident der EU-Kommission teilnimmt, ist eine Tagung des Europäischen Rates. Es findet in dem Land statt, das die Präsidentschaft hat. Diese Präsidentschaft wechselt alle sechs Monate. Der Europäische Rat trifft die wichtigsten politischen Entscheidungen in der EU. Er legt auch fest, welche Politik die EU in der nächsten Zeit machen wird. Seit Ende 2009 gibt es in der EU das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates. Der Präsident wird für zweieinhalb Jahre gewählt. Regelmäßig finden auch Treffen der Ministerinnen und Minister aus den verschiedenen Mitgliedsstaaten statt. (Dies ist dann der Rat der Europäischen Union). Wenn sich die Minister aber nicht einigen können, so entscheiden die Regierungschefs im Europäischen Rat, wie vorgegangen werden soll. Die Bezeichnungen "Europäischer Rat" und "Rat der Europäischen Union" klingen sehr ähnlich, das bringt man ganz schnell durcheinander. Deswegen eine kleine Hilfe zum Merken: "Europäischer Rat" hat weniger Buchstaben als "Rat der Europäischen Union". Und im Europäischen Rat sind auch weniger Mitglieder – nämlich die Staats- und Regierungschefs. Im "Rat der Europäischen Union" sind viel mehr Personen, nämlich alle Minister/innen aus allen Mitgliedsstaaten – das ist der Name mit den vielen Buchstaben!

EU: Präsident/in des Europäischen Rates
Seit Ende 2009 gibt es in der EU das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates. Der Präsident oder die Präsidentin steht innerhalb und außerhalb der EU für die Europäische Union. Die Amtszeit dauert zweieinhalb Jahre. Der Präsident wird vom Europäischen Rat gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Sitzungen des Europäischen Rates, das sind die sogenannten Gipfeltreffen, vorzubereiten. In der Außenpolitik arbeitet er mit der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik zusammen. Seit dem 1. Dezember 2013 ist der Pole Donald Tusk Präsident des Europäischen Rates.

EU:Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat)
Der Rat der Europäischen Union ist die Organisation, in der alle Fachminister/innen der EU zusammenkommen. Er wird deshalb auch "EU-Ministerrat" genannt. Der Rat ist neben dem Europäischen Parlament der Gesetzgeber der EU. Es gibt einen Rat der Außenminister, der Finanzminister, einen Rat der Landwirtschaftminister, der Verkehrsminister und so weiter. Die Fachminister/innen entscheiden über Pläne, die viele europäische Länder angehen. Das kann zum Beispiel eine neue Eisenbahnlinie durch Europa sein, die Einführung des EU-Führerscheins oder die Höhe der finanziellen Hilfen für die Landwirtschaft einzelner Länder. Der EU-Ministerrat beschließt Gesetze, Verordnungen und sogenannte Richtlinien. Dabei muss er die Beschlüsse und Empfehlungen beachten, die von der höchsten EU-Institution kommen. Das ist der Europäische Rat (also die Regierungschefs und -chefinnen aller Mitgliedsstaaten). Eine weitere Aufgabe des EU-Ministerrates: er setzt auch Vorschläge (Gesetzesentwürfe) der Europäischen Kommission um.

EU: Außenminister/in der Europäischen Union
Jedes Land hat ein Ministerium, das die Interessen des eigenen Landes gegenüber anderen Staaten vertritt. Dieses Ministerium führt normalerweise der Außenminister bzw. die Außenministerin. In der Europäischen Union wurde mit dem Vertrag von Lissabon, der Anfang Dezember 2009 in Kraft trat, ebenfalls ein solches Amt geschaffen. Es heißt offiziell "Hoher Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik". In der Kurzfassung sagt man Außenminister der EU. Gewählt wird der Außenminister für fünf Jahre. Die Person, die dieses Amt hat, ist "das Gesicht" der europäischen Außenpolitik. Der EU-Außenminister ist zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission sowie Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Die wichtigste Aufgabe des Außenministers ist es dafür zu sorgen, dass die EU-Mitgliedsstaaten auch wirklich eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik machen.

EU: Europäischer Gerichtshof
Das ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Der Europäische Gerichtshof wurde im Jahr 1957 gegründet und hat seinen Sitz in Luxemburg. Er muss vor allem darauf achten, dass die Verträge, die zwischen den Mitgliedsstaaten der EU geschlossen wurden, und die rechtlichen Bestimmungen, die in allen EU-Länder gelten, eingehalten werden. Auch muss dieses Gericht prüfen, ob neue Entscheidungen und Beschlüsse, die von den EU-Staaten getroffen werden, mit den Gesetzen der EU zu vereinbaren sind.

EU: EU Grundrechte / EU Grundrechtecharta
siehe: Charta der Grundrechte der Europäischen Union

EU: Europäische Zentralbank
Alle Staaten der EU, die an der Europäischen Währungsunion teilnehmen und den Euro als Währung eingeführt haben, haben gemeinsam eine zentrale Bank. Diese Europäische Zentralbank, kurz EZB genannt, wurde 1998 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist unabhängig. Keine Regierung darf ihr Befehle geben oder Vorschriften machen. Die wichtigste Aufgabe der EZB ist es, dafür zu sorgen, dass der Euro seinen Wert behält, also stabil bleibt. Die Ausgabe der Euro-Banknoten gehört ebenfalls zu den Aufgaben der EZB. Und die Anzahl der Euro-Münzen, die ein Staat ausgibt, muss ebenfalls von der EZB genehmigt werden. Die EZB darf keiner Regierung in der EU Kredite geben oder auf andere Art den Staat finanzieren.

EU: Europäischer Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg ist für die gemeinsame Kasse der EU zuständig. Er prüft alle Einnahmen und Ausgaben auf ihre Richtigkeit. Das Geld, das jedes Mitglied der Gemeinschaft einzahlt, muss wirtschaftlich verwendet werden. Das heißt, es darf kein Geld für sinnlose Projekte ausgegeben werden. Wie das eingehalten wird, ob das Geld der EU-Mitglieder wirklich sinnvoll eingesetzt wurde, zum Beispiel für wichtigen Straßen- und Schienenbau oder für den Umweltschutz, das kann im jährlich veröffentlichten Bericht des Rechnungshofes nachgelesen werden. Wenn es bei Behörden der Europäischen Union Fehler bei der Verwendung der Gelder gab, steht das im Bericht des Europäischen Rechnungshofs. Der Rechnungshof, der 1975 gegründet wurde, arbeitet unabhängig. Er unterstützt das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union bei der Kontrolle des gesamten Budgets der EU. Jedes Mitgliedsland der EU ist mit einer Person im Rechnungshof vertreten. Der Rat der EU bestimmt die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes für die Dauer von sechs Jahren.

EU: Erweiterung
Jeder europäische Staat hat nach dem EU-Vertrag die Möglichkeit, der Europäischen Union (EU) beizutreten. Inzwischen gehören 28 Staaten zur EU. Weitere Staaten, wie zum Beispiel die Türkei oder Serbien, möchten der EU beitreten. Was erwarten sich die Länder von ihrer Mitgliedschaft in der EU? Sie hoffen darauf, dass ihre Wirtschaft vom europäischen Markt profitiert. Sie erwarten, dass sich mit Hilfe der EU die Länder schneller entwickeln und der Wohlstand wächst. Sie hoffen, dass sich die Demokratie gut entwickelt und es den Menschen besser geht. Und für die EU bedeutet ein geeintes Europa ebenso, dass man miteinander besser Geschäfte machen kann, auf diese Weise Arbeitsplätze entstehen und es den Menschen dadurch besser geht.

Exil
Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie "in der Fremde sein, verbannt sein". Menschen werden manchmal in ihrem Heimatland aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt und müssen Angst vor Gewalt haben. Dem Diktator oder den Regierenden passt es nicht, dass diese Menschen anderer Überzeugung sind und ihre Meinung öffentlich sagen. Den Verfolgten bleibt oft nichts anderes übrig, als ins sichere Ausland zu fliehen, wenn sie überleben wollen. Im Ausland aber befinden sich die Verfolgten im "Exil". (Sie sind emigriert. Dieses Wort kommt auch aus dem Lateinischen und heißt "wegziehen".) Es gibt auch ein aufgezwungenes Exil: Menschen werden verbannt, das heißt aus ihrer Heimat weggeschickt, vielleicht weil sie die Regierung kritisiert haben und deshalb gefährlich für die Machthaber geworden sind. Es kommt auch vor, dass ein Diktator selber ins Exil geht, weil er vom Volk vertrieben wird.

Extremismus
Dieses Wort hat lateinische Wurzeln und bezeichnet etwas, das über das Normale hinausgeht, das außerordentlich ist. Im politischen Sprachgebrauch spricht man von Extremisten, von extremistischen Gruppierungen oder Parteien, wenn sie Ideen vertreten oder Dinge tun, die außerhalb der allgemein akzeptierten Regeln liegen. Bei Rechtsextremisten etwa ist diese Haltung von totaler Ablehnung des demokratischen Staates bestimmt. Sie wollen ihn mit Gewalt verändern und zeigen z. B. keinerlei Verständnis für Ausländer und Andersdenkende in der Gesellschaft. Auch Linksextremisten wollen den demokratischen Staat mit Gewalt verändern. Auch sie wollen einen anderen, nicht demokratischen Staat. In beiden Fällen geht es den Extremisten darum, die bestehenden politischen Verhältnisse so zu verändern, dass die Demokratie zu Fall kommt.