Kolleginnen und Kollegen
In den ersten Tagen am neuen Arbeitsplatz lernen Sie Ihre Kollegen und Kolleginnen und die Arbeit kennen. Zu den Kollegen und Kolleginnen können Sie oft nach einigen Tagen „du“ sagen. Anders ist das beim Vorgesetzten, dem Chef. Zu ihm sagt man fast immer „Sie“. Das ist aber von Firma zu Firma unterschiedlich. Üben Sie Ihr Deutsch für den Arbeitsplatz auf der Webseite des Goethe-Instituts.
Arbeitnehmerschutz
In Deutschland gibt es einen Arbeitnehmerschutz: Die Firma muss sich an bestimmte Regeln für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer halten. Dazu gehören zum Beispiel: bestimmte Arbeitskleidung, regelmäßige Pausen und Arbeitszeiten. In großen Firmen gibt es eine Arbeitnehmervertretung, einen Betriebsrat. Wenn Sie ein Problem haben, können Sie mit dem Betriebsrat sprechen. Der Betriebsrat spricht dann mit Ihrem Vorgesetzten.
Arbeitszeiten und Urlaub
Die Arbeitszeiten richten sich nach Ihrem Beruf. Als Krankenschwester in einem Krankenhaus zum Beispiel haben Sie Schichtdienst: Sie arbeiten mal am Morgen, mal am Abend oder in der Nacht. In einem Büro haben Sie meistens geregelte Arbeitszeiten. Sie beginnen am Morgen und beenden den Arbeitstag nach 8 oder 9 Stunden. Im Büro haben Sie oft auch Gleitzeit, das heißt, Sie haben flexible Arbeitszeiten. Zum Beispiel können Sie morgens um 8 oder um 9 Uhr anfangen und abends früher oder später gehen. Auf jeder Arbeitsstelle haben Sie mindestens eine Pause, das ist oft eine Mittagspause von 30 oder 60 Minuten. Normalerweise arbeitet man 38–40 Stunden pro Woche. Es besteht auch die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten, also zum Beispiel 50%. Das sind circa 20 Stunden pro Woche. Wenn Sie Kinder haben oder nebenberuflich selbstständig sind, ist dies eine Möglichkeit.
Jeder Arbeitnehmer hat eine bestimmte Zahl Urlaubstage im Jahr. Sie müssen den Urlaub eintragen und der Vorgesetzte muss zustimmen. Oft können Sie Ihren Urlaub nehmen, wann Sie möchten. Aber manchmal können Sie keinen Urlaub nehmen, weil es sehr viel Arbeit in der Firma gibt. Manchmal müssen Sie Urlaub nehmen, weil die ganze Firma Urlaub macht. Im Urlaub bekommen Sie weiter Ihr Gehalt/Ihren Lohn. Wenn Sie krank sind, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber gleich Bescheid geben und zum Arzt gehen. Der Arzt schreibt Ihnen ein Attest für den Arbeitgeber. Das Attest müssen Sie so schnell wie möglich in der Firma abgeben. Oft brauchen die Arbeitgeber das Attest vom Arzt erst nach drei Tagen Krankheit (siehe Text „Gesundheit“).
Arbeitskleidung
In manchen Berufen müssen Sie Arbeitskleidung tragen, zum Beispiel auf einer Baustelle zum Schutz vor Verletzungen. Manchmal tragen Sie auch eine Uniform, zum Beispiel bei einer Arbeit am Flughafen. Oder Sie müssen ein T-Shirt mit dem Logo Ihrer Firma tragen. So sieht der Kunde, dass Sie ein Mitarbeiter sind.
Kündigung
Wenn Sie nicht mehr für Ihre Firma arbeiten können oder wollen, müssen Sie kündigen. Eine Kündigung macht man immer schriftlich. Und es gibt eine Kündigungsfrist. Normalerweise ist die Kündigungsfrist drei Monate.
Fort- und Weiterbildung
Wenn Sie bereits eine Ausbildung oder ein Studium hinter sich haben und auch schon eine gewisse Zeit gearbeitet haben, können Sie sich weiterbilden. Sie vertiefen, erweitern oder aktualisieren dabei Ihr Wissen und Ihre Fertigkeiten. Vor allem Volkshochschulen bieten ein breites Angebot an.
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