Das Portrait des Rechtsanwalts Hugo Simons
Deutsche Spuren in Montreal
Das Portrait des Rechtsanwaltes Hugo Simons
Das „Musée des Beaux-Arts de Montréal“ (MBAM) beherbergt einen außergewöhnlichen Schatz in seiner Sammlung: Ein Portrait, welches der Maler Otto Dix 1925 von seinem Rechtsanwalt und Freund Hugo Simons (1892-1958) in Deutschland geschaffen hat. Der dreifache Wert für den Betrachter dieses Gemäldes liegt einerseits in der seltenen Maltechnik, die Dix für dieses Porträt anwandte, aber vor allem in der Entstehungsgeschichte des Werkes sowie seiner Odyssee in den Kriegsjahren aus Nazi-Deutschland über Holland bis nach Montreal.
Otto Dix (1891-1969) ist zweifellos einer der bedeutendsten deutschen Maler der Moderne, der sich vor allem dank seiner mehr als 600 expressionistischen Zeichnungen, Gouachen und Ölbilder, die bevor und nach dem 1. Weltkrieg entstanden sind, einen vorrangigen Platz in der internationalen Kunstszene zu schaffen wusste. Dank seiner Gemälde im Stil der Neuen Sachlichkeit der zwanziger Jahre der Weimarer Republik erlangte Dix Weltruhm. Als ein großer Bewunderer nordeuropäischer Renaissancemaler des 16. Jahrhunderts wie Albrecht Dürer, Hans Baldung Grien oder Hans Holbein, hatte Dix Themen und Maltechniken der alten Meister genauestens studiert und oft in seine eigene Arbeit übertragen, sodass er unter seinen Künstler-Kollegen der Neuen Sachlichkeit wie George Grosz oder Max Beckmann eine besondere Stellung einnahm.
Das Portrait von Hugo Simons im Museum der schönen Künste in Montreal, gemalt von Otto Dix
| © Monik Richter
Das Portrait des Rechtsanwaltes Hugo Simons, quasi ein Musterbeispiel dieses Stils, ist in Ei-Tempera Farben nach mittelalterlicher Technik gemalt, welche dem Werk eine ganz besondere „Aura“ verleiht, um Walter Benjamins Begriffswelt zu zitieren. Da viele Werke von Otto Dix von den Nazis entweder verkauft oder vernichtet worden sind, insbesondere diejenigen aus der Periode der Neuen Sachlichkeit, sind die heute noch vorhandenen Gemälde dieser Epoche von Seltenheitswert und damit, vor allem aus kunsthistorischer Perspektive, besonders wertvoll.
Dix hatte Hugo Simons’ Portrait 1925 aus Dankbarkeit gegenüber demselben gemalt, da Simons ihn als sein Rechtsanwalt in einem Prozess erfolgreich verteidigt hatte. Dix war kurz zuvor von einem Klienten gebeten worden, dessen Tochter zu porträtieren, wobei dieser sich nach Vollendung des Gemäldes geweigert hatte, das Porträt zu bezahlen, da es seiner Tochter „keinesfalls ähnlich“ sei. Der für Dix glückliche Ausgang des Streitfalls war nicht nur ein Meilenstein der offiziellen Anerkennung der künstlerischen Freiheit, sondern auch der Beginn einer lebenslangen (Brief-)Freundschaft zwischen dem Maler und seinem Modell, dem Rechtsanwalt; auch als diese Beziehung auf dramatische Weise durch die Wirren und Nöte des 2. Weltkrieges eingeschränkt wurde.
Während Dix in Deutschland sowohl vom Lehr- als auch vom Ausstellungsverbot der Nazis hart getroffen wurde, in ein kleines Dorf nahe des Bodensees an der Schweizer Grenze zog und arbeitslos „im Elfenbeinturm der inneren Emigration“ verschwand, so sein Biograph Fritz Löffler, den Krieg sowie die unmittelbare Nachkriegszeit in großer Armut verbringend, war Hugo Simons noch 1933 mit seiner Familie samt Besitz aus Deutschland nach Den Haag in Holland geflohen. Dort, staatenlos und ohne Arbeitserlaubnis, widmeten er und seine Frau sich sehr erfolgreich der Fluchthilfe deutscher Juden nach Holland, bis sie sich schließlich 1939 unter großen Schwierigkeiten mit ihren drei Kindern nach Kanada einschiffen konnten und damit wohl dem sicheren Tod entgingen. Die Familie siedelte sich in Montreal an, wo Hugo Simons sich und die Familie mit wechselnden Beschäftigungen durchbrachte, bis er 1958 an Krebs verstarb.
Die Infotafel zum Gemälde
| © Monik Richter
Das mit nach Kanada gerettete Dix-Portrait von Hugo Simons wurde erstmals 1964 im Goethe-Haus Montreal im Rahmen einer Ausstellung der Sammlung Simons öffentlich gezeigt, worauf 1991/92 mehrere Ausstellungen in Deutschland und England folgten und die Kinder Hugo Simons sich letztendlich dazu entschlossen, das Gemälde als Leihgabe dem MBAM zu überlassen. Inzwischen hatte nun wohl auch die wachsende Popularität des Gemäldes den kanadischen Fiskus auf den Plan gerufen, der von der Familie eine Nachzahlung der Kapitaleinkommenssteuer vom Wertgewinn des Gemäldes zwischen 1972 und 1992 verlangte, womit diese quasi zum Verkauf des Bildes gezwungen wurde. Mittlerweile hatte ein amerikanischer Kunsthändler den geschätzten Wert von 1 650 000 US$ für den Kauf des Gemäldes geboten, die Familie Simons jedoch bot das Gemälde dem MBAM für einen mehr als die Hälfte reduzierten Preis von 810 000 CAN$ an, aus Dankbarkeit an Kanada für die Aufnahme der Familie 1939 und damit das Bild in Montreal bliebe, wie sie verlauten ließen. Nach anschließenden, mehrmonatigen Verhandlungen und Tauziehen zwischen Museum, Bundes- und Provinzregierung sowie privaten Geldgebern und Mäzenen um die Gesamtfinanzierung des Ankaufes konnte das Gemälde schließlich im Sommer 1993 vom MBAM in seine permanente Sammlung integriert werden.
Versäumen Sie also bitte nicht, sich bei Ihrem Besuch des „Musée des Beaux-Arts de Montréal“ dieses einmalige Gemälde mit seiner unglaublichen Geschichte persönlich anzusehen.
Musée des beaux-arts de Montréal
1380 Rue Sherbrooke Ouest
Montréal, QC H3G 1J5
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